Wir haben gestern eine Wohnung (renoviert) übernommen und dabei festgestellt, dass bis auf die Haustür keine Türdichtungen in den Zargen (8 weitere Türen) sind. Somit kann das Holz auf Holz knallen.

Muss ein Vermieter Türdichtungen anbringen oder ist er nicht dazu verpflichtet?

Bitte um Hilfe. Vielen Dank