Im Mietvertrag steht nur Wohn-/Nutzfäche. Habe eine kleine Dachgeschosswohnung mit unüberdachtem Aussenbalkon aus Holz. Zählt der Balkon auch zur Mietsache ohne expliziet im Vertrag als mitvermietet erwähnt zu werden. Kann bei Vermieterwechsel der neue Vermieter einfach bestimmen, das der Balkon abgerissen bzw. für nicht mehr betretbar erklärt wird. Es stehen mehrere Häuser zur Debatte. Bei einigen kann es so sein, aber ich habe den Balkon auf eigene Kosten seit 3 Jahren gepflegt und sehe nur bei 2 Querbalken streich-bzw. imprägnierbedarf im unteren Stützbereich.An diese Balken komme ich nicht heran.