Folgender Sachverhalt: Ich wohne zur Miete in einem Haus mit noch 2 weiteren Parteien. Alles selber Vermieter.
Ich bin hier im schönen Schwabenland, daher haben wir hier Kehrwoche (Mieter reinigen im Wechsel die gemeinsam genutzten Bereiche).
Hinter dem Haus (Hanglage) befindet sich eine "Terasse" zur gemeinschaftlichen Nutzung (die nie jemand nutzt). Um dort hinzukommen muss man durch die Waschküche nach draußen gehen und von dort geht dann eine Treppe nach oben.
Nun hängt ein Zettel vom Vermieter im Treppenhaus, dass wohl (mitbedingt durch die Stürme der letzten Tage) der Abfluss, der sich am Fuß o.g. Treppe befindet, verstopft war. Daher hat sich wohl Wasser angesammelt und die Tür zur Waschküche sowie das Gemäuer daneben wurden beschädigt.
Der Vermieter sagt nun, dass wir Mieter Schuld sind, da wir die Kehrwoche nicht/nur unzureichend gemacht haben (Damit hat er wohl nicht mal Unrecht). Ich bezweifle aber, dass die Kehrwoche dafür ursächlich war sondern wohl eher der Sturm.
Meine Frage nun, ist es generell korrekt wenn er die Kosten für die Reparatur auf die Mieter umlegt? Spielt es eine Rolle ob es aufgrund der Kehrwoche oder des Sturms passiert ist? Falls ja, haften dann alle Mieter oder nur der der zum Zeitpunkt Kehrwoche hatte?
Vielen Dank vorab!