Nach Erhalt der Eigenbedarf Kündigung (6 Monate Frist); haben wir gegengekündigt (3 Monate Frist)

Haben wir damit mögliche Ansprüche gegen den Vermieter verwirkt?

Wir hätten sowieso gekündigt, da das Mietverhältnis für uns zu einem Spießrutenlauf geworden ist.

Wir wohnen auf einer Sportanlage und haben bis Anfang des Jahres immer geholfen, nachdem wir diese Hilfe einstellten (darüber gab es keine schriftlichen Vereinbarungen ) waren wir böse und gemein. Wir werden öffentlich schlecht geredet, dieses war dann für uns der Grund gegenzukündigen.

Wir freuen uns über Antwort

Danke im Voraus