Hallo an alle,

wir haben eine Hälfte einer Doppelgarage zusammen mit unserer Wohnung gemietet.

Als wir vor 10 Jahren einzigen könnte man das Garagentor nur manuell öffnen. Da ich schwerbehindert bin haben wir einen elektrischen Toröffner gekauft und der Vermieter hat ihn angebaut.

Nun zum eigentlichen Problem: Genau auf der Mutte der Doppelgaragenwand ist ein Steuergerät für unsere Kläranlage. Letztens standen wildfremde Männer in unserer Hälfte. Auf Nachfrage bekam ich zur Antwort, dass der Vermieter ein Kabel durch die Wand gezogen hat, damit die Firmenmitarbeiter unser Tor öffnen können. Da mein Behindertenfahrzeug drastisch die Breite des Tores einnimmt und in der anderen Hälfte nur ein Motorrad steht, frage ich nun, ob der Vermieter dieses ohne unsere Zustimmung einfach machen darf, dass Hunz und Kunz unsere Garage einfach öffnen?

Zumal unser Vermieter nicht mal hier wohnt.

Meine Meinung dazu, er könnte die Firmen auffordern mit uns telefonisch einen Termin vereinbaren, da wir zu 95% immer daheim sind, da wir krank und EU-Rentner sind.

Er kam mit dem Argument, ABER WENN EINE HAVARIE IST.

Bitte nur ernstgemeinte und sachliche antworten, denn ich bin verzweifelt genug und umziehen kommt für mich aus finanziellen Gründen nicht in frage.