Mietvertrag unklar - Bei Auszug Streichen?

Da wir in Kürze aus unserem Haus ausziehen, habe ich mich nun dafür interessiert ob wir nach nur 13 Monaten Miete streichen müssen.

Die Wände sind alle „weiß“, ohne Krazter, etc. Man findet lediglich kleinere Abnutzungsspuren von Kissen oder Ähnlichem an den Wänden.

Also habe ich den Mietvertrag studiert und bin auf einige widersprüchliche Klauseln gestoßen.

Zum Beispiel finde ich:

„Es besteht Einigkeit darüber, dass von einem Zustand der Räume ausgegangen wird, wie er im Übergabeprotokoll festgehalten bzw bei der Wohnungsbesichtigung festgestellt wird“ - In dem Protokoll wurde renoviert vermerkt.

Des Weiteren findet man unter dem Abschnitt „Instandhaltung der Räume“ Folgendes:

„Für ein renoviert übergebenes Objekt gilt das Folgende: Der Mieter ist verpflichtet, die notwendigen Schönheitsreparaturen fachgerecht auszuführen. Diese umfassen das Streichen der Wände und Decken, etc.“

Unter dem Punkt „Beendigung der Mietzeit“ finde ich dann allerdings diesen Punkt:

„Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit ordnungsgemäß, gereinigt und mit sämtlichen mitvermieteten Ausstattungsgegenständen, Geräten, Schlüsseln - auch den selbstbeschafften - usw. zurückzugeben. Paragraph 4, Abs 4 bleibt unberührt.“ 

Dieser Absatz besagt Folgendes: Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Vermieter Schönheitsreparaturen nicht durchführen muss“

Könnte hier jemand Licht ins Dunkel bringen? 

Besten Dank :-)

Mieter, Recht, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Vermieter, Mietvertrag
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