Unsere Wohnung ist letztes Jahr (ohne unserem Wissen) verkauft worden und der neue Eigentümer hat uns wegen Eigenbedarf gekündigt. Wir ziehen zum 31.07. aus, unser bisheriger Vermieter ein.

Im Februar war der neue Eigentümer hier und hat die Wohnung besichtigt. Er hat Pläne von der Wohnung, die stimmen. Im April habe ich ihm auf seine Bitte einige Maße im Wohnzimmer und im Schlafzimmer überprüft und mitgeteilt. Anfang Mai war er hier und hat neben einigen anderen Details v.a. die Küche genau ausgemessen, einschl. der Anschlüsse, um seine neue Küche zu bestellen.

Nun möchte er erneut in die Wohnung um noch etwas auszumessen. Wie oft muss ich das dulden?

Im Forum habe ich gelesen, dass Nachmietern der Zutritt zur Wohnung zum Ausmessen nicht gewährt werden muss. Wenn der "Nachmieter" nun der neue Eigentümer = Vermieter ist, gilt dann etwas anderes? Kann er sein begründetes Betretungsrecht dafür anführen? Oder ist ihm nicht auch wie jedem anderen Nutzer zumutbar, die Einrichtungsplanung mit den üblichen Informationen zu machen? Ggf. dann eben erst nach seinem Einzug?