Ich besitze ein Gewerbeanwesen in einen Gewerbegebiet Unten ist eine KFZ Werkstatt und oben eine Betriebsleiterwohnung und ein Büro nachdem es lange sinnlos leer gestanden ist wird es mit Nutzungsänderung seit 3 Jahren als Flüchtling Unterkunft genutzt. Da der Mietvertrag im Dezember ausläuft stellt sich wieder die gleiche Frage was nun was ist zu machen mit den Lehrräumen.

Es kann nach meinem Informationsstand als Personen Beherbergung (nach Nutzungsänderung) genutzt werden allerdings ist ein dauerwohnen ,auch dürfen die mieter nicht kochen, nicht erlaubt.

Es stellt sich die Frage was machen mit den zwei räumen.