Hallo,

ich habe meine Nebenkostenabrechnung von meiner alten Vermieterin erhalten.

Ich wohne seit dem 31.07.2017 nicht mehr in dieser Wohnung, allerdings möchte sie die Kosten für die Rauchmelderwartung anteilig für die 7 Monate, die ich in 2017 in der Wohnung gewohnt habe, auf mich umlegen, obwohl die Wartung am 29.12.2017 stattgefunden hat (deutlich nach meinem Auszugstag). Die Rauchmelder wurden ca. ein Jahr vorher (Ende 2016) angebracht. Meiner Ansicht nach richtet sich eine Wartung immer an einen zukünftigen Zeitraum und nicht rückwirkend. Leider finde ich dazu keinerlei rechtlichen Regelungen. Kann mir bitte einer weiterhelfen? Mein logisches Verständnis sagt mir, dass ich ja auch nicht zum TÜV gehe für einen rückwirkenden Zeitraum, sondern für künftige 2 Jahre...

Ich hoffe, mir kann jemand helfen...