Wir wohnen in einer Mietwohnung wo die Küche seit 15 Jahren so steht wie sie steht. Nun ist der Kühlschrank kaputt und man kann heut zu Tage diese Art von Kühlschrank nicht mehr nachkaufen. Der Kühlschrank ist in der kleinen Küche mit eingebaut.

Im Mietvertrag steht das die Elektro Geräte nicht mit vermietet werden. Aber im Abnahme/Übergabeprotokoll steht der Kühlschrank mit aufgeführt? Warum er scheint er dort, wen er angeblich nicht zur Wohnung gehört?

Falls wir jetzt einen neuen kaufen wie sieht das dann aus beim Auszug? Für uns heißt es das wir keinen stellen müssen, da er ja nicht zur Wohnung gehört? Oder wie ???

Ich hoffe ihr könnt vielleicht Licht ins Dunkel bringen.