Hallo,

ich habe in einer Studentenwohnung gewohnt, wo mein Vormieter schon vorher die Möbel rausgenommen hatte die das Studentenheim zur verfügung stellt und bei sich gelagert hatte und ich das so übernommen habe. Nun ziehe ich aus und mein Vermieter vom Studentenwerk möchte, dass ich die Möbel wieder reinstelle.

Aus zeitlichen Gründen habe ich dann die Möbel unaufgebaut in das Zimmer gestellt und war damit einverstanden, dass meine Kaution dafür wegfällt. Jedoch möchte der Vermieter jetzt eine Firma anheuern, die die Möbel wieder aufbaut und möchte, dass ich deren Rechnung zusätzlich zu der Kaution zahle. Darf er das? Oder gibt es da irgendein Paragraphen im Mietrecht der mich Schützt?

Der Vermieter meint, er könne unaufgebaut nicht kontrollieren, ob die Möbel einen Schaden haben und mein Nachmieter müsste dann evtl. später für Schäden haften, die er gar nicht gemacht hat.

Vielen Dank im Voraus!