Ist folgende Formulierung im Mietvertrag rechtlich zulässig?

Der Vermieter vermietet dem Mieter zu Wohnzwecken die Wohnung mit 3 Zimmern, Küche, Diele, Bad/WC, Gästebad (Kellerraum, Garage, Terrasse). Die Wohn/Nutzfläche beträgt ca. 154 qm.

Die reine Wohnfläche beträgt 100,5 qm, wenn die Terrasse zu 50% berücksichtigt wird. Die Garage hat ein Fläche von 19,53qm und der Kellerraum hat 19,10 qm.

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