Vermieter hat Stromzähler den verkehrten Wohnungen zugewiesen, wurde erst Jahre später vom Mieter entdeckt. Schadenersatzforderung möglich?

Hallo zusammen,

im 3-Familienhaus (Vermieter im EG, Mieter in 2 Wohnungen im OG) hat der Vermieter die Stromzähler im Keller falsch beschriftet (1. OG links statt 1. OG rechts) für meine Wohnung z.B.

Beim Einzug (Erstbezug) hab ich diese (verkehrte) Zählernummer dem Stromanbieter als "meinen" Zähler gemeldet und brav gezahlt, Jahr für Jahr, 10 Jahre lang. Der Mieter neben mir hatte sich zwar vor Jahren schon mal beim Vermieter beschwert, warum er in seiner 1-Zi-Whg. so viel Strom fällig wird, aber anscheinend ist dem niemand nachgegangen. Der Mieter ist mittlerweile verstorben.

Der neue Mieter nebenan, der als Außendienstler auch fast nie daheim ist, ist das dann auch aufgefallen. Dann haben wir mit einem wattstarken Heizlüfter und jeweils FI-Schutzschalter rausgemacht gecheckt, in welcher Wohnung sich jetzt der Zähler bei Betrieb des Heizlüfters dreht und wo nicht.
Da kam dann raus, dass die Stromzähler den verkehrten Wohnungen zugewiesen waren.

Wir beide Mieter haben dann den Vermieter zur Rede gestellt. Der sagte, das wäre nicht seine Schuld, das wären "halt die Handwerker beim Hausbau" gewesen.
Dass er das damals hätte "abnehmen" und sicherlich unterschrieben hat als seine Handwerker fertig waren, hat ihn nicht interessiert. Wir sollten das mit den falschen Zählern halt beim Stromanbieter berichtigen lassen und fertig.

Später kam er dann mit einem handgeschriebenen Wisch, den ich hätte unterschreiben sollen, dass ich ihn von jeglichen Schadenersatzforderungen freistellen solle. Als ich sagte, dass ich das ohne Prüfung nicht machen werde, ist er ausgeflippt, hat den Zettel zerrissen und ist auf und davon.

Beim Mieterverein sagte man mir damals (das war vor 3 Jahren), dass man da schon "ein Fass aufmachen" könnte, aber um des "Mietverhältnisses" wegen und um keine Mieterhöhung wegen irgendwas zu riskieren, sollte ich mir das überlegen. Gut, ich habe nichts unternommen.

Jetzt 3 Jahre später wurde mir und dem Nachbarn wegen Eigenbedarf gekündigt, nach erster Durchsicht erscheint die ziemlich "konstruiert". Aber das ist eine andere Sache.

Meine Frage an euch:

kann ich jetzt vom Vermieter "Schadenersatz" rückwirkend verlangen?

Ich habe in den 10 Jahren vertauschter Zähler 600 EUR Strom nachzahlen müssen, weil der verstorbene Nachbar immer nur zuhause war und entsprechend verbraucht hat ... Hat der Vermieter nicht eine Sorgfaltspflicht, dass er seine Mietsachen mit vorhandenen und funktionstüchtigen und richtigen Zählern übergibt?

Schadensersatz, Recht, Mietrecht
Muss ich dem Vermieter Türe öffnen, darf ich Klingel abstellen?

Hallo zusammen,

mein Vermieter klingelt bei mir ständig wegen allem möglichen - unangekündigt wohlgemerkt! Immer!

Einmal weil er "jetzt" das Wasser abstellt, weil er "jetzt" irgendwas an seiner Waschmaschine austauschen will und sein Bekannter, der das macht, nur "jetzt" Zeit hat.
Oder weil er "jetzt" mal die Fenster ansehen will, ob sie noch in Ordnung sind.
Oder weil der Maler "morgen um 7 Uhr" kommt um die Fenster von außen zu streichen.

Mir ist klar, dass er sich vorankündigen muss, es sei denn, es wäre ein Notfall (Feuer, Wasserrohrbruch etc.); auch ist mir klar, dass er seine "Vorhaben" und Anfragen "bündeln" muss und nicht wegen jedem Pieps kommen dürfe.

Ich habe ihm schon zigmal gesagt, bitte paar Tage vorher anrufen und Termin mit mir abstimmen. Macht er nicht, weil sich mal rausgestellt hat, er ruft immer anonym an und anonyme Anrufe sind bei mir in der Telefonanlage geblockt. Sie haben noch eine alten analogen Anschluss. Hab ihnen erklärt: ein Anruf bei der Telekom, Rufnummernübermittelung freischalten, kostet nichts, fertig. Nein, wollen sie nicht. Gut, kann ich nicht helfen, ihre Sache. Aber ich ent-blocke bei mir deswegen nicht anonyme Anrufe.

Also klingelt er wie eben erwähnt. Zu allen möglichen (Un)zeiten, wenn er eben wahrnimmt, dass ich zuhause bin. Aber ich will nicht unangekündigten Besuchern die Tür aufmachen, muss mich auch nicht rechtfertigen, ob ich gerade auf dem Klo sitze oder schlafe oder einfach meine Ruhe haben will.

Also habe ich meine Klingel oben (!) an der Wohnungstüre abgestellt, die unten am Haus geht nicht abzustellen, brauchts auch nicht, da habe ich Sprechanlage. Oben würde ich auch gar nicht sehen können, mangels Türspion, wer draußen ist. Also mache ich da NIE auf.

Hab ich ihm alles schon so oft gesagt gehabt. Interessiert ihn offenbar nicht. Er klingelt weiter, mal oben (wo ich es nicht merke, da klopft er dann), mal unten, und beschwert sich dann, dass ich ja "nie erreichbar" wäre.

Ich: doch, immer, per Telefon.
Wer anruft, landet bei mir in der Rückrufliste, die ich dann, wenn ich wieder Zeit habe oder daheim bin, abtelefoniere. Wer da nicht drauf ist, den kann ich dann natürlich auch nicht anrufen.

So, meine zwei Fragen:

a) muss ich ihm die Tür aufmachen, nur weil er klingelt (unangekündigt und ohne erkennbares Feuer oder Wasserrohrbruch, nein, Musik höre ich nie, Lautstärke fällt bei mir aus) oder kann ich ihn einfach immer nur aufs Telefon verweisen - nicht mein Problem, wenn er anonym anruft?

b) Darf ich meine Klingel oben an der Wohnungstüre einfach abstellen? Es gibt ja unten am Haus eine mit Sprechanlage.

Mietrecht, Vermieter, Ruhestörung
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