Ich habe in meinem Mietvertrag stehen: §17 Kündigung: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Zusätzlich zum Mietvertrag gibt es eine Anlage, die besagt folgendes: Abweichend zu §17 verzichten die Vertragsparteien wechselseitig für die Dauer ab Vertragsbeginn bis zum 30.09.20 auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung.
Ist sowas zulässig? Ist von ner Genossenschaft in Hamburg (SAGA Gwg)