Hallo!

 

Am 31. 12. 2019 habe ich festgestellt, dass ein Riss im Fenster in meinem Schlafzimmer entstanden ist. Es gibt keinerlei Zeichen auf ein eigenes Schulden unsererseits.

 

Ich habe das meinen Vermieter gezeigt und er meinte, dass ich den Schaden mit meiner Glasversicherung zahlen soll. Aber ich habe keine Hausratsversicherung mit Glasschaden.

 

ca. 7-8 Jahren vorher in andere Mietwohnung habe ich die gleiche Erfahrung und damals wurde die Kosten von Vermieter übernommen.

 

Ist das Mietrecht mittlerweile geändert?

Hat jemand ein gutes Zitat oder Quelle, die ich meinem Vermieter zeigen kann, dass die Reparatur- bzw. Tauschkosten des Fensters vom Vermieter übernommen soll.