Vermieter stellt mir schon beim Einzug vorhandene Mängel in Rechnung. Wer muss belegen?

Guten Morgen,

Ich bin im Vor 2,5 Jahren in meine erste eigene Wohnung gezogen. Damals habe ich sie mir mit dem Vermieter besichtigt, aber es gab keine keine Wohnungsübergabe an sich oder gar ein Übergabeprotokoll, die Schlüssel habe ich in seinem Büro abgeholt. Als ich nach Erhalt der Schlüssel Mängel entdeckt hatte, rief ich beim Vermieter an und bat um ein Übergabeprotokoll. Er meinte, ich solle sie ihm telefonisch einmal durchgeben und er notiert sie sich. Ich habe zusätzlich die Mängel für mich fotografiert.

Ich konnte ihm jetzt durch die Bilder widerlegen, dass die Sachen schon vorm Einzug defekt waren.

Bis auf eine Sache und zwar soll ich eine Innentür kaputt gemacht haben( da ist ein Loch oben in der rechten Ecke, ca 15 cm tiefer aus der Ecke raus, welches vom Vormieter??? mit Gips „repariert“ worden ist.

Ich hatte auch damals ein Foto davon gemacht, welches allerdings doch ziemlich unscharf ist. Man erahnt den Mängel drauf, aber er ist halt schlecht fotografiert.

Wer muss hier was wen beweisen? Zumal er mir dafür 100€ in Rechnung stellt sie erneuern zu lassen.

Ich habe allerdings als Gegenwert in der ganzen Wohnung auf eigene Kosten einen neuen Laminatboden verlegt, da der Alte am Ende seines Lebens war und auch der damalige Teppichboden übersäht mit Flecken gewesen ist. ( Vorm Einzug, Bilder auch vorhanden)Und ein der Küche eine neue Arbeitsplatte verbaut.

Also ich habe im Endeffekt die Wohnung in einem 1000x besseren Zustand gebracht und jetzt unterstellt er mir Sachen, die schon waren und nur eines kann ich schwer beweisen.

Wie sollte man da weiter vorgehen?

Ich wünsche Euch alles Aber erstmal ein schönen Wochenende und danke schon einmal.

Liebe Grüße

Juliadas

Julchen

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Wohnung, Mietrecht
Vermieter unterstellt ettliches?

Hallo, ich habe momentan ein großes Problem.. ich nächtige seit einiger Zeit bei einem Freund jetzt ist dieser Freund aber für 10 Tage nicht zuhause und hat mir seinen Wohnungsschlüssel überlassen damit ich mich in seiner Abwesenheit um den Hund kümmern kann.. jetzt ist der Vermieter der Ansicht dass ich die Wohnung verlassen muss was aber laut Deutscher Mieterbund nicht der Fall ist - um aber dem Stress aus dem Weg zu gehen habe ich den Hund mitgenommen und bin woanders hin. Heute bekomme ich dann einen Anruf indem es hieß der Vermieter habe sich erlaubten zutritt (ohne schlüssel weil den habe ja ich) verschafft und unterstellt mir jetzt nun ich hätte alle 4 Herdplatten auf Stufe 3 angelassen.. der anruf und die angebliche feststellung des angelassenen herdes erfolgte 28 stunden nach meinem verlassen der wohnung. Auf dem Herd standen oben links: Pfanne mir Öl. Oben Rechts Topf mit Frittierfett + auf dem Topf das Backblech. Unten Links : Kunststoffflasche mit Rapsöl, unten Rechts ein Teller..
Wie gesagt nach 28 Stunden entdeckte man die "angelassenen" Herdplatten. Ich habe dann in meiner jetzigen Unterkunft zusammen mit der Mieterin einen selbstversuch gewagt und die Herdplatte auf 3 gestellt und dort eine leere Müllermilchflasche draufgestellt.. nach 3 minuten fing die flasche an unten weicher zu werden und nach 8 minuten war dann im flaschenboden ein Loch und es stank wie die pest in der küche. Jetzt frage ich mich wieso das dem vermieter - wenn ich ja 4 herdplatten angelassen haben soll nicht schon am Tag vorher aufgefallen ist - zumal der vermieter mit im Haus wohnt..
meine frage an euch ist was ich gegen diese unterstellung machen kann ? Der mieter glaubt weder mir noch dem vermieter weil Aussage gegen Aussage steht - der Mieter hat aber zu verstehen gegeben dass ich noch nie in der vergangenheit eine herdplatte "vergessen" habe auszustellen.. meine vermutung ist jetzt dass der vermieter irgendwelche gründe sucht um mir Hausverbot erteilen zu können - kann ich mich ohne Anwalt dagegen wehren?
Ich würde ungern diesen weg gehen weil der mieter sonst sauer wäre und mit mir dann evtl nichts mehr zu tun haben möchte.

Ich danke euch für eure Antworten

Mietrecht, Vermieter
Wohnung und Ladenlokal von Steuer absetzen?

Anfang des Jahres habe ich ein Unternehmen gegründet. Da es gut läuft, wollte ich aus der Garage raus und mir ein Ladenlokal anmieten.

Nun habe ich das perfekte Ladenlokal zur Miete gefunden. Zu dem Laden gehört auch eine 3,5-Zimmer Wohnung, die durch eine Tür des Ladenlokals direkt verbunden ist. Nicht separat. Wirklich direkt verbunden und nicht getrennt mietbar.

Angenommen ich richte die Wohnung ein, baue eine Küche ein und renoviere das Badezimmer, so dass man dort wohnen könnte... Kann ich diese Kosten steuerlich absetzen, bzw. als Betriebsausgaben verbuchen?

Es wäre ja sozusagen eine Geschäftswohnung, die als Geschäftssitz des Unternehmens eingetragen ist und gleichzeitig betrieblich genutzt werden würde (Büroraum, WC für Gäste, Küche aber auch "privates" Schlaf- und Wohnzimmer)

Ich kenne einen Freund, der eine große Firma leitet. Innerhalb des Betriebes (im Obergeschoss des Firmengebäudes) ist eine Wohnung, in der er gelegentlich übernachtet, da sein primärer Wohnsitz etwas weiter weg ist. Diese setzt er komplett von der Steuer ab. Mietkosten, Möbel als BGA etc... Kann ich das dann nicht auch so machen?

Was gibt es zu beachten? Welche Regelungen gibt es? Gibt es irgendwelche Tricks? Dürfte ich in der Wohnung leben? Oder muss es rein gewerblich für die steuerliche Absetzbarkeit sein? Leider habe ich nicht viel darüber gefunden...

Ich freue mich über jede Antwort!

Steuern, Selbständigkeit, Miete, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Finanzamt, Steuerberater, Unternehmensberatung, Ladenlokal
Wie komme ich aus der Ferienwohnung wieder raus?

Ich habe eine Ferienwohnung zur Überbrückung gebucht offiziell bis zum Ende November.

Allerdings habe ich jetzt eine gute Wg gefunden und ziehe da am 20.10 offiziell ein.

Der Vermieter meinte zu mir persönlich, dass wenn ich ihm früh genug bescheid sage, dass ich auch vor dem 1.11.2020 rausgehen könne.

Er hat dann eine Anfrage bekommen und wollte innerhalb einer Stunde von mir eine Antwort haben, ich konnte aber erst 1,5 Tage später eine verbindliche Antwort geben , dass ich vorzeitig aus der Wohnung rausgehe!

Jetzt antwortet der Vermieter nicht mehr bei Whatsapp und ich glaube dass es da Diskussionen geben kann.

Ich bin halt am 20.10 in meiner neuen Wohnung und daher muss ich ja die Wohnungsübernahme machen.

Sie meinte dass sie den Interessenten abgesagt hätte, da ich mich nicht schnell entschieden habe (Binnen 1 Stunde sollte ich eine Antwort geben)

Wenn der Vermieter jetzt sturbockt, kann er dann auch die Wohnungsübernahme verweigern?

Was mache ich in dem Fall eine Email schreiben, putzen und Fotos machen und gehen?

Der Vermieter meinte, da er jetzt dem anderen interessenten abgesagt habe, da ich nicht innerhalb einer Stunde geantwortet hätte, dass ich jetzt laut Vertrag den Kompletten November hier noch drin bin.

Das halte ich aber für lächerlich und ich glaube dass es da jetzt noch Diskussionen geben wird.

Wie ist da die rechtliche Lage?
Einfach Schlüssel hinlegen Fotos machen putzen und gehen?

LG

Kündigung, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Ferienwohnung
Nachbarn nebenan hören mich laufen?

Hallo,

Das ist sowohl eine physikalische wie auch eine Mietsrecht Frage.

Ich lebe in einer Plattenbauwohnung, ich bin etwas größer und schwerer weshalb man mich freilich auch beim laufen hört, so wie ich auch die Leute über mir ständig höre, gehört leider zum Wohnkonzept alter Plattenbau. Desweiteren mache ich täglich vor der Homeofficearbeit gegen 10 uhr 15 bis 20 minuten Gymnastik, wobei wohl es auch mal zueiner hockwende kommt. Nun pocht es ständig an der Wand und irgend jemand stopft mir doch reichlich primitive und anonyme Drohbriefe in den Briefkasten gestopft. Auf einen antwortete ich schließlich worauf die Mieterin unter mir bei mir meldete und mir versicherte die Briefe stammten nicht von ihr. Auch das nun immer lauter werdende geklopfe kommt eigentlich aus der Nachbarwohnung. Frage: kann man mich in der Nachbarwohnung denn überhaupt laufen und "stampfen" hören? Nun möchte man mich an die wbg melden, ich sehe nur bei mir kein Fehlverhalten. Ich halte hier keine Feste ab, hier wird nicht gesungen, musik gibt es nur über Kopfhörer, die 15 minuten Sport am Vormittag da wird man wohl mit leben können, ich höre die anderen Mieter auch den ganzen Tag lang. Davon ab wurde nie anständig mit mir kommuniziert, nie ein gütlicher Konsens mit mir gesucht. Es gibt nur debiles Wandgehämmer und Drohbriefe im Befehlston. Ich habe das Gefühl ich müsste durch die Wohnung schweben stängig das geklopfe, als hätte ich es mit einem Kleinkind zu tun, mittlerweile poche ich zurück, das ist zwar genau so kindisch aber es ist einfach nur noch belastend. Ich weis nicht ob man mich auch zu anderen Tageszeiten schlimm hört, aber es kommuniziert ja niemand mit mir. Wie ist das denn rechtlich, habe ich hier mit Problemen seitens des vermieters zu rechnen? Ich weis hier nicht wie ich mich verhalten soll.

Danke schon mal für jede Hilfe.

Mietrecht, Lärmbelästigung, Nachbarn
Alter Vermieter fordert Grundsteuer aus dem letzten Jahr, geht das?

Hallo,

seit mitte letzten Jahres habe ich einen neuen Vermieter. Der alte Vermieter schrieb mir (letztes Jahr) ich soll ab Mitte des Jahres die Miete so wie sie ist (was natürlich inkl. Grundsteuer war) an den neuen Vermieter überweisen. Ok, gesagt, getan. Jetzt schreibt mir der alte Vermieter ich soll vom 01.01.19 bis zum Datum wo die Wohnung verkauft wurde, also mitte des Jahres, Nebenkosten nachzahlen (kein Problem, weil wurde etwas teurer). Ja und übrigens auch zusätzlich für das gesamte Jahr die Grundsteuer, weil Ihm ja als Verkäufer das Ganze Jahr in Rechnung gestellt wurde, da der neue Verkäufer die Grundsteuer erst ab dem 01.01.2020 zahlen musste.

So. Nun habe ich aber damals da der alte Vermieter es so wollte die Miete genauso ab mitte des Jahres dem neuen Vermieter gezahlt, dieser hat also nun die Grundsteuer auf seinem Konto, die jetzt, ewig später, der alte Vermieter von mir verlangt.

  1. Kann er das jetzt einfach so verlangen?!
  2. Was soll ich machen wenn er es verlangen kann, ich das Geld aber nicht von meinem jetztigen Vermieter wieder bekomme?
  3. Ich will ihm eigentlich schreiben das er sich darum kümmern muss, da ich auf seinen Rat hin die Miete inkl. Grundsteuer ab Mitte 2019 an den neuen Vermieter überwiesen habe. Ich vermute nämlich das er daran damals nicht gedacht hat und weis das er es nicht selbst von Ihm rückfordern kann wenn es nicht im Kaufvertrag festgehalten wurde. Aber ich warte erstmal was ihr zu Punkt 1 sagt.

Vielen dank schonmal.

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Immobilien, Mietvertrag, Grundsteuer, Hauskauf, Immobilienkauf, Wohnungskauf
Tauben auf dem Balkon welche Rechte hab ich?

Hallo,

wir haben ein Riesen Problem mit Tauben.

Diese nächste mittlerweile schon ohne beste zu bauen, da wir den bauversuch immer sofort unterbunden, sprich die Stöcker wieder weggeworfene haben.

Sie haben mir immer Sommer sämtliche Blumen und Sätzlinge für den Garten aufgefressen/angefressen. Sprich der Balkon ist für mich nicht nutzbar.

Nach langen reden mit dem Vermieter Kamm es jetzt zu der Lösung das ich morgen ein Tauben Netz bekomme.

Doch dieses Lösung ist für mich keine wirkliche Lösung den durch das Netz kann ich keine Blumen Kästen mehr anbringen und was viel schlimmer ist, die markise wird nicht mehr runtergehen. Im Sommer knallt die Sonne aber so extrem ohne markise das es nicht mal in der wohnstube auszuhalten ist.

Ich weiß man kan jetzt sagen Ich bin mit nichts zu Frieden. Aber mein Balkon bleibt so oder so unnutzbar für mich. Entweder durch die Tauben oder durch das Netz.

Und trotzdem muss ich Miete für etwas zahlen was ich nicht wirklich nutzen kann. Aber selbst stört mich nicht mal wirklich mich stört es das ich den Balkon nicht nutzen kann, ich meine ich hab mir doch damals eine Wohnung mit Balkon gesucht weil ich ihn nutzen möchten und nicht um ihn nicht nutzen zu können.

Gibt es vllt eine andere Lösung den ich dem Vermieter vorschlagen könnte, bzw hätte ich da ein Recht drauf oder muss ich mich mit dem Tauben Netz zufrieden geben?

Ich dachte an eine voll Verglasung das würde die Tauben abhalten und ich könnte mich vor der Sonne im Sommer mit rollos schützen.

Danke schon mal fürs eure Antworten

Vögel, Mietrecht
Was darf ein Mieter auf den Balkon stellen?

Mein Biest von Hausverwalterin hat sich mal wieder eine neue Schickane ausgedacht um mich als Mieter zu ärgern, nur damit ich meiner neuen Nachbarin keinen reinen Wein einschenke über sie und über die Vormieterin der Wohnung. Ihre Schickane diesmal heißt: Auf dem Balkon des Mieters stapelt sich der Unrat. Was sie für Unrat hält ist ein neues Fahrrad, Balkonmöbel,1 Sack Blumenerde und Autoreifen, die aber von außen gar nicht sichtbar sind. Nur wenn man sich den Kopf verrenkt von direkt danebenliegenden Nachbarbalkonen. Da meine Wohnung nicht an der Straße liegt, sondern weit abseits, stört das was auf meinem Balkon unterhalb der Brüstung ist also auch niemands anblick, außer den von gaaaaaaaaaaaanz neugierigen Nachbarn. Das ich dort keine Essensreste lagere ist klar, wegen ungeziefer. Sowas will ich ja selbst nicht haben. Und das Rad darf ich weder im Keller, noch vor der Haustür, noch im Flur abstellen. Also bleibt und der Balkon und da das Rad von außen nicht zu sehen ist, verstehe ich diesen Befehl das alles wegzuschmeißen von ihr nicht. Dieser Befehl ala Stasi war dann noch nicht genug, nein nun soll ich meine gepflanzten Blumen aus den Kästen rausreißen und in weiße Kästen reinsetzen. 7 Jahre lang hat sie nicht über grüne und blaue Balkonkästen gemeckert. Aber nun zurück zu meiner Frage. Darf sie mir vorschreiben was ich auf meinen Balkon stelle?

Mietrecht, Balkon, Hausverwaltung
Der Nazi-Nachbar belästigt mich?

Guten Tag. Ich wohne seit einem Jahr im Dachgeschoss eines Miethauses. Unter mir wohnt ein bekannter Rechter aus dem Dorf hier. Er weiß, dass ich Linke Ansichten habe, da ich in der Partei Die Linken bin und ich oft Werbematerial und Post von den Linken bekomme. Außerdem habe ich das einem anderen Nachbarn gesagt. Wurde wohl weitergetragen.

Nun ist es so, dass der Rechte keine Ruhe gibt mich zu mobben, zu belästigen und zu terrorisieren. Er erzählt den Nachbarn ich würde Drogen nehmen, er klopft permanent gegen die Decke, beim vorbei laufen beleidigt er mich.

Der Vermieter weiß Bescheid. Er hat mit dem Rechten gesprochen und der Rechte sagte auch dass er nichts mehr machen würde. Der Rechte lügt aber und macht einfach weiter. Einmal hab ich mit dem Vermieter telefoniert und ihn auf die Lage hingewiesen wiedermal. Dann hat der Vermieter den Rechte angerufen und ein ernstes Wörtchen mit ihm gesprochen. Als das Telefonat zu Ende war reißt der Rechte seine Anlage auf, so dasss das halbe Haus vibriert. Und er hat nicht aufgehört, sondern macht einfach weiter.

Wenn ich selbst mit dem Rechten rede, lügt er und sagt der Krach usw kommt von anderen Nachbarn. Das stimmt aber definitv nicht. Mit den anderen Nachbarn verstehe ich mich gut.

Der Rechte hat außerdem ein Alkoholproblem, dreht abends in seiner Wohnung durch und es kommt dann auch öfters der Rettungsdienst und Polizei. Er wurde schon ein paar mal zum ausnüchtern mitgenommen. Wenn er abends durchdreht finde ich überhaupt keine Ruhe mehr. Er macht dann locker 2 bis 3 Stunden am Stück mit Absicht krach.

Mein Lärmprotokoll ist mittlerweile 3 Monata lang.

Wie soll ich nun vorgehen? Ordnungsamt? Anzeige? Mietminderung?

Mobbing, Recht, Mietrecht, Lärmbelästigung, Nazi
Vermieterrechtsschutz von Arag. Seltsame Vertragsklausel?

Hallo, Vermieter

bestimmt haben viele von Euch eine Rechtsschutzversicherung im Hinblick auf evtl Probleme mit Euren Mietern abgeschlossen.

Ich habe eine Vermieter-Komfort-Rechtsschutzversicherung bei der ARAG abgeschlossen. Vor kurzem habe ich mir noch einmal die Webseite von der ARAG angeschaut, da mir mein Jahresbetrag Beitrag aufgrund von Aussagen einiger Bekannten etwas zu hoch erschien.

Dabei stellte ich fest das ich das sogenannte Vermieterrisiko ausgeschlossen hatte. Ich hätte bei der Beitragsfindung auf der Webseite allerdings auch auf den Ausschluss dieses Vermieterrisikos verzichten können.

In meinem Fall beträgt der Jahresbeitrag129,89€ inclusive Ausschluss des Vermieterrisikos. Hätte ich ich das Vermieterrisiko nicht ausgeschlossen würde ich nur 90,92€ bezahlen.

Da ich mir keinen Reim darauf machen konnte warum die Versicherung bei Ausschluss des Vermieterrisikos teurer wurde, schließlich hatte ich die Versicherung letztendlich abgeschlossen um Risiken im Zusammenhang mit der Vermietung weitestgehend zu vermeiden, bat ich die ARAG um eine Erklärung diesbezüglich.

Daraufhin bekam ich folgend Auskunft:

Sehr geehrter Herr .......

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wenn Sie das Vermieterrisiko ausschließen, schließen Sie die Streitigkeiten mit dem Mieter aus. Der Ausschluss des Vermieterrisikos ist nur sinnvoll, wenn man Verwandschaft in der Wohnung wohnen hat, wo man keine Streitigkeiten befürchtet.

Wenn man das Vermieterrisiko mitversichert, besteht dadurch mehr Versicherungsschutz, da wir dann auch bei Streitigkeiten mit dem Mieter greifen. Deshalb ist der Beitrag teurer, wenn das Vermieterrisiko mitversichert ist.

Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne anrufen. Zitat-Ende

Da stellt sich doch die Frage, wozu soll ich dann evtl. die günstige Variante zu 90,92 abschließsen, wenn diese bei Streitigkeiten mit dem Vermieter nicht greift??

Recht, Mietrecht, Wirtschaft und Finanzen
Vermieter den Zugang verweigern für Besichtigungstermine?

Hallo zusammen,

Ich habe vor ca 2 Monaten die WG gewechselt in der jedes Zimmer einzeln vom Vermieter vermietet wurde.

Da der Vermieter mir nicht erlaubt hat die Nachmietersuche zu übernehmen wollte er sich auf die Suche machen, hat dies aber nicht getan. Nun beginnt der letzte Monat und es ist ja nun nicht mehr in meinem Interesse einen Nachmieter zu finden da ich die vollen 3 Monate ohnehin bezahlen muss.

Kann ich nun meinem Vermieter den Zugang zum Zimmer verwehren sodass keine Nachmietersuche mehr bis Ende des Monats möglich ist und der Vermieter evtl Anfang November einen Mietausfall hat da noch kein neuer Mieter feststeht?

Ich möchte eigentlich niemanden das Leben unnötig schwer machen aber dieser Vermieter hat nie kooperiert, war stets herablassend und bei Fragen und Anliegen wurde man eher niedergemacht als das geholfen wird sodass ich jetzt einfach nur genug habe und ebenfalls nicht mehr kooperativ bin. 2 Monate waren definitiv genügend Zeit um einen Nachmieter zu finden insbesondere da einige Studenten momentan aufgrund des Semesterbeginns auf der Suche nach einer WG sind. Ich weiß dass der Vermieter im Recht ist indem was er tut aber so musste ich 1200€ für nichts bezahlen und das tut mir als Student schon sehr weh.

Vielen Dank schon mal im voraus :)

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Student, WG, Nachmieter
Was kann ich gegen meine Nervige Vermieterin tun?

Hallo, ich wohne jetzt seit fast einem Jahr mit meinem Freund in unserer Wohnung und unsere Vermieterin nervt ohne Ende. Ich schleiche mich wenn ich nach Hause komme schon fast hoch in unsere Wohnung, sodass sie mich bloß nicht bemerkt. Fast immer wenn ich oder mein Freund ihr begegnen hat sie etwas zu bemängeln. Angefangen hat es schon nach zwei Wochen mit Dingen wie z.B. das wir die Müllbeutel vom Plastikmüll im Mülleimer ausleeren sollen und nicht zugeschnürt lassen dürfen, weil die Müllabfuhr ihn sonst nicht mitnehmen würde. Bei jedem kleinsten Geräusch beschwert sich sich (sie wohnt direkt unter uns). Unsere Katze hat mal im Wohnzimmer eine Pflanze runter geworfen und am Tag darauf hat sie gleich nachgefragt was wir denn da oben treiben und ob wir denn einen Schrank zerlegt hätten und wollte mir auch nicht glauben als ich es ihr erklärte. Letztens habe ich in meiner Wohnung die Wäsche aufgehängt und da nicht alles an den Wäscheständer passte habe ich ein paar Blusen auf Bügeln an die Vorhangstange vor das Fenster gehängt. Am Tag darauf meinte sie, dass ich sie doch runter nehmen soll weil das nicht schön aussähe und ob wir denn keinen Wäscheständer hätten (wir wohnen im 2.Stock unter dem Dach)......

Außerdem hab ich schon von sehr vielen Bekannten und Freunden die in ihrem riesigen Haus (mindestens 15 Wohnungen) wohnten schlechtes gehört. Sie soll sich zum Beispiel gerne mal irgendwelche Gründe einfallen lassen um die Mietkaution behalten zu können. Und dass sie gerne ab 22 Uhr die Polizei ruft wenn man noch mit Freunden zusammensitzt und ab und zu mal lacht. Leider erfuhr ich von alldem erst nach dem Einzug.

Ich hab schon an einen Umzug gedacht und nach einer passenden Wohnung gesucht, allerdings gibt es momentan keine Wohnung in unserer Nähe die zu unserem Budget passt. Und im Haus meiner Mutter ist auch erstmal keine Wohnung frei. Ich bin hier echt am verzweifeln und weiß nicht was ich tun kann.

Ich hoffe ihr könnt mir ein paar gute Tipps geben.

Danke schon mal im voraus :)

Wohnung, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter
Was tun, wenn die Vermieter Kriminelle sind?

Also unsere Vermieter haben in der Stadt mehrere Häuser, die sie vermieten. Sie sind dafür bekannt dies herunterzuwirtschaften also schoene Rendite bei gleichzeitiger Nullinvestition. Der Vermieter hat von Vermietung keine Ahnung, der steht nur auf dem Papier, damit der Anschein der Seriosität aufrecht erhalten bleibt. Vor etwa 1,5 Jahren hatten die angefangen alte Mieter aus dem Haus zu eckeln und haben vor nichts zurückschreckt. Stichwort fingierte Einbrueche, um die Wohnungen anstatt an eine Person mit altem Vertrag an drei Studenten, die man ja, da meistens die Eltern zahlen, gut abzocken kann zu vermieten. Desweiteren wurde eine Wohnung neben der unsrigen angefangen zu renovieren und immer schön laut und moeglichst viel Dreck im Treppenhaus, damit man uns auch rauseckeln kann! Dabei haben sie Schwarzarbeiter beschäftigt, naja wird manch einer sagen, dass machen doch irgendwie alle! Ebenfalls wurde Bauschutt in den normalen Mülltonnen entsorgt, worauf die auch schon von der Müllabfuhr angeflaumt wurden. Desweiteren wohnt der Hausbesitzer auch im Haus, aber nur sporadisch. Um sich durch einen anderen Mieter über das Geschehen im Haus in Kenntniss setzen zu lassen. Stichwort Spitzeltum! And so on never ending story. Wenn es nach mir ginge Staatsanwaltschaft und strafrechtliche Verfolgung, leider gibt es in manchen Städten Strukturen, die einfach nix tun, weil sie keine Präzedenzfaelle schaffen wollen oder Rechtsanwälte ihre Reputation nicht gefährden wollen, denn dann wuerden sie es sich ja mit dem Gesocks verscherzen mit dem sie ja auch gerne gemeinsame Sache machen, Kohle ist ja alles! Und nein, ich bin bei bestem Verstand und erzaehle leider keine fakestory!
Kennt jemand ähnliche Faelle oder hat auch solche Erfahrungen gemacht. Was sagt die Rechtsprechung? Bitte keine Kommentare wie zieh doch einfach aus, kann dir doch egal sein! Danke im Voraus!

Mietrecht, Vermieter, Kriminalität
Öffnen von Plomben an Stromzählern. Ist das im Jahre 2020 keine Straftat mehr? Und welche Plomben gibt es überhaupt?

Ich habe nun einige Fragen durchstöbert und einige Forenbeiträge im Netz dazu gelesen, konnte bislang aber nicht wirklich fündig werden. Ich weiß nun, dass es beispielsweise "Benutzerplomben" gibt und eben andere Plomben. Was genau "Benutzerplomben" sind kann ich nur vermuten.

Ich habe der Frage 3 Bilder hinzugefügt!

Bitte die Erklärung zum Hauptbild beachten! Schwarze Felder dienen bloß zur Anonymisierung.

Erklärung Hauptbild:

Orange umkringelt: sind die Eichplomben, wie ich vermute. Diese Plomben sehen so aus wie Bleiplomben. Auf ihnen steht "EH 3" genau so wie es auf der Klebemarke steht. Dort ist das "EH 3" in dem Kreis wiederzufinden. Diese gelbe Klebemarke ist nach meinen Recherchen ein so genannter "Hauptstempel einer Staatlich anerkannten Prüfstelle"

Orange mit einem Viereck markiert: Die gelbe Klebemarke.

Grün umkringelt: Die "Hersteller"-Plomben (?), weil auf diesen Plomben "EMH" drauf steht und dieser neue digitale Stromzähler schließlich auch von der Firma "EMH" stammt.

Gelb umkringelt: Die "Westnetz"-Plomben, so wie ich sie nenne, weil dort Westnetz drauf steht. Und darunter eine Nummer, die ich unkenntlich gemacht habe. Diese (!) Plomben wurden durch einen Monteur dran gemacht, nachdem er daran gearbeitet hatte. Dieser Monteur kam direkt im Auftrag von Westnetz, dem Netzbetreiber, der auch der grundzuständige Messstellenbetreiber ist.

Weiss umkringelt: Eine Plombe, vermutlich eine Blei-Plombe, wo "VEW F" drauf steht. Ich habe keine Ahnung was das zu bedeuten hat und wer die da wann dran gemacht hat

Achtung!

Und nun mit einem roten Dreieck markiert: Das ist die Plombe, die inzwischen nicht mehr da ist! Diese Plombe hat jemand entfernt, den ich nicht kenne. Diese Plombe fehlt jetzt seit mehreren Wochen. Und der Netzbetreiber scheint darüber informiert zu sein. Der Typ, der sie entfernt hat, hat dies im Auftrag des Vermieters (Vermieter = Hauseigentümer) getan. Ich habe ihn selbst dabei gesehen. Er war nicht bei mir angemeldet. Er hatte keinen Dienstwagen und keine Arbeitsklamotten an. Das erschien mir alles sehr spanisch!

Fragen dazu sind nun:

Habe ich es richtig beschrieben? Wenn nicht:

Was für Plomben sind das alles?

Und welche Folgen hat es, je nach dem welche Plombe man beschädigt oder entfernt? Welche Straftaten ganz genau stehen evtl. im Raum?

Und wie genau funktioniert eine Plombenöffnungsmeldung?

Bin ich da richtig informiert, dass der Netzbetreiber und auch die von ihm beauftragten Monteure, die Stromzähler wechseln, nicht nachprüfen wer wie an Stromzählern gearbeitet hat?

Denn (!): Ich dachte immer, dass das nur diejenigen Elektriker machen dürfen, die speziell vom Netzbetreiber eine Zulassung dafür haben und dementsprechend auch sofort wieder neu plombieren, nachdem sie eine Plombe für Arbeiten entfernt haben. Eine Mitarbeiterin von Westnetz erklärte mir, dass ein Stromzähler nicht über einen längeren Zeitraum unplombiert sein darf (!).

Würde mich sehr über umfassende Aufklärung freuen!

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Technik, Strom, Energie, Elektrik, Mietrecht, Gesetz, Stromanbieter, Elektriker, Energieversorger, Hausinstallation, meisterbrief, Messtechnik, Straftat, Stromzähler, Bundesnetzagentur, Netzbetreiber, stromnetz

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