Guten Tag,

ich habe eine Eigenbedarfskündigung von meinem Vermieter bekommen. Diesem ist zu entnehmen, dass er 2 Wohnungen zu einer machen möchte. Nun ist es allerdings so, dass weder das Einverständnis der restlichen Wohnungseigentümer und auch kein Bericht eines Statikers für den geplanten Wanddurchbruch (tragende Wände). Als ich jetzt gesagt habe, dass ich das gern sehen möchte, bekam ich zur Antwort, dass man den Durchbruch dann evtl doch nicht machen möchte, sondern eine Wohnung als Schlafstätte und die andere als Wohnstätte nutzen wird. Die Kinder der Familie sind 9 und 12 Jahre alt.

Ist die Kündigung wirksam, wenn noch keine konkreten Pläne vorliegen?

Danke für euer Schwarmwissen