Unser Vermieter rechnet seit Jahren die Nebenkosten mit uns und den Mietern der Wohnung oben drüber ab, hat jedoch eine Einliegerwohnung im Souterrain des Hauses, die er ein bis zwei Mal im Jahr bei seinen Besuchen nutzt.

Frage: Darf er bei der Nebenkostenabrechnung dann trotzdem nur die beiden normal genutzten Wohnungen abrechnen oder müsste er nicht für seine Wohnung einen Teil abziehen, also durch drei teilen?

Spielt doch eigentlich keine Rolle, wie oft er sie nutzt, oder nicht?

Gruß und Danke

Dirk