Wirksamkeit Mietvertrag? Mietrecht?

Hallo,

nehmen wir an Person-NEU wird an einem festgelegten Datum zu Person X ziehen, bzw. in dessen Wohnung mit einziehen.

Person-NEU wurde schriftlich mit in den Mietvertrag aufgenommen, alle Parteien haben unterschrieben (Vermieter, Person X, Person-NEU). Das Datum für den zusätzlichen Einzug liegt ca. 4 Wochen in der Zukunft. Das Datum der Zustimmung (mit schriftlichem Vertrag) der drei Parteien liegt aber schon 3 Wochen in der Vergangenheit, weil der Vertrag frühzeitig angepasst wurde.

Kann der Mietvertrag bzw. das "Person mit in den Mietvertrag aufnehmen" einfach rückgängig gemacht werden? Wenn Person X (der vorherige alleinige Mieter) droht den Mietvertrag aufzulösen? Ich dachte es müssen alle Parteien zustimmen, und keiner kann einfach so "rausgeworfen werden", wenn beide Personen als vollwertige Mietparteien im Vertrag aufgenommen wurden? Schließlich muss der neue Mieter auch allen Pflichten nachgehen wie Miete zahlen etc. ?

Hat es einen Einfluss darauf, dass der Vertrag erst in der Zukunft beginnt? Oder ist es egal, dass das "mit einziehen" erst in ein paar Wochen stattfinden soll.

Im Vertrag sind beide Namen und Daten beider Personen X und Person-NEU eingetragen und diese werden "nachstehend als Mieter" genannt. Bei besondere Vereinbarung steht "Person-NEU zusätzlich aufgenommen ab Datum XYZ".

Vielen Dank für Euer Wissen und Hilfe.

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