Nochmal: Mietrecht, defekter Herd?

Bei Einzug in meine Mietwohnung befand sich ein Gasherd in der Küche, dieser ist nun defekt. Der Herd wurde von der Vermieterin angeschafft als meine Vormieterin hier wohnte. Der Herd wird nicht im Mietvertrag aufgeführt, auch nicht als Ausschluss. Ich habe den Herd also nicht von der Vormieterin abgekauft/ übernommen. Die Hausverwaltung lehnt eine Reparatur/Austausch ab. Begründung: "Gemäß den uns vorliegenden Unterlagen gehört die Küche nicht mit zur Mietsache. Im Mietvertrag findet die Küche keinerlei Erwähnung (keine Angaben über mitvermietete Einrichtungen). Die Instandsetzung und Instandhaltung der Küche, obliegt daher Ihnen."

Einige sagen, dass ich die Reparatur selbst zahlen muss, da der Herd nicht im Mietvertrag gelistet ist und somit kein Mietgegenstand ist. Er sei mir nur zur Nutzung überlassen worden.

Andere und die Homepage des Dt. Mieterbundes besagt, dass alle Einrichtungsgegenstände, die sich bei Beginn des Mietverhältnisses in der Wohnung befinden und nicht vom Vormieter übernommen oder gekauft wurden, grundsätzlich mitvermietet sind. Ganz egal, ob laut Vertrag ausdrücklich mitvermietet wird oder nicht oder ob ein Passus im Vertrag mit „Verleih“ oder „kostenloser Überlassung“ steht.

Ich habe die Hausverwaltung gebeten den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung umgehenst wieder herzustellen. Hierzu habe ich auf den Deutschen Mieterbund verwiesen (siehe vorheriger Absatz).

Die Hausverwaltung antwortete: "insofern eine Küche Bestandteil der Mietsache ist, ist der Eigentümer auch dazu verpflichtet diese Instand zu setzen (insofern erforderlich) . Aus Ihrem Mietvertrag und den uns vorliegenden Unterlagen geht leider nicht hervor, dass eine Küche zu der Mietsache gehört. Deshalb ist die Küche für uns auch nicht existent. Gerne kümmern wir uns um die Instandsetzung der Küche insofern Sie uns ein Dokument einreichen können, aus dem hervorgeht, dass die Küche ein Bestandteil der Mietsache ist."

Kann mir jemand den ensprechenden Gesetzestext nennen, der die Aussage des Mieterbundes belegt? Mittlerweile bin ich verwirrt und weiss nicht mehr was richtig oder falsch ist.

Recht, Mietrecht, Rechtslage, Wirtschaft und Finanzen
Wie kann ich - ohne Anwalt(!) - schnell und unkompliziert meine Rechte betreffend Zugang zum Stromzähler/Sicherungskasten gegenüber dem Vermieter bekommen?

So. Juristisch ist die Sache für mich jetzt im Grunde absolut klar.

Sachverhalt ist der, dass mein Vermieter vor wenigen Tagen den Zählerkasten abgeschlossen hat. Problem: Ich habe also keinen Zugang mehr zum Zählerkasten. Wichtig: Im Zählerkasten ist nicht nur mein Stromzähler, sondern auch die Sicherungen befinden sich dort.

Dazu, siehe hier (!):

https://www.ibr-online.de/IBRUrteile/index.php?zg=0&S_ID=121312

Jetzt ist es natürlich so, dass der Vermieter sehr launisch ist und ich a) kein Geld für Anwalt habe und b) ein Rechtsstreit übertrieben und eskalierend wirken würde.

Ein Umzug steht auch nicht zur Debatte wegen der Wohnungsmarktlage und (!) wegen anderer Umstände.

Jetzt ist es zwar sehr schön das zu wissen, was Recht ist. Und, vermutlich werde ich auch ein Gespräch, maximal 3 Gespräche, mit dem Vermieter versuchen.

Jedoch frage ich mich nun wer, also welche Behörde, mir jetzt konkret helfen könnte.

Wen könnte das interessieren? Das Ordnungsamt? Die Polizei? Den Netzbetreiber?

Ich möchte an der Stelle anmerken, dass ich es recht traurig finde, dass in Deutschland Vieles immer sehr kompliziert ist und kompliziert gemacht wird und immer nach Zuständigkeiten geguckt wird.

Z.b. in meinem Falle ist die Rechtslage und Sachlage im Grunde völlig klar. Aber warum könnte dann nicht eine unbürokratische, schnelle Hilfe möglich sein?

Wenn z.B. jemand vom Ordnungsamt kommen würde. Der bräuchte keine 5 Minuten. Der müsste nur kurz dem Vermieter sagen, dass mir grundsätzlich Zugang zum Zählerkasten zusteht und dass er das gewährleisten muss. Und dann wäre alles geklärt. Versteht ihr? Das wäre einfach, schnell und unkompliziert.

Also Kernfrage ist: Wer kann entweder schriftlich oder durch persönliches Erscheinen dafür sorgen, dass der Vermieter den Schlüssel wieder in den Zählerkasten steckt?

Polizei, Strom, Elektrik, Recht, Mietrecht, Behörden, Ordnungsamt, Netzbetreiber, Sicherungskasten
Wie kann man einen alten, störrischen, wenig gebildeten Vermieter dazu bringen, dass er einem Zugang zum Zählerkasten gewährt?

Achtung!

(Und nein, ich ziehe nicht um.)

Die Urteile AG Köln, Urteil 201 C 464/12 und AG Charlottenburg vom 3.7.2018 – 203 C 60/18 sind mir bereits bekannt und müssen auch nicht diskutiert werden.

Sachverhalt: Im Haus des Vermieters, das er selbst bewohnt, gibt es einen einzigen Mieter. Es ist kein Mehrfamilienhaus. Der Vermieter ist Privatvermieter, es gibt keine Hausverwaltung, keinen Hausmeister. Der Stromzähler und die Sicherungen befinden sich im Stromzählerkasten. Dieser Zählerkasten war immer offen.

Seit wenigen Tagen nun ist dieser Zählerkasten abgeschlossen.

Zählerkasten befindet sich frei zugänglich im Eingangsbereich des Hauses.

Wie könnte ich nun elegant dafür sorgen, dass der Vermieter den Schlüssel wieder in das Schloss rein steckt ohne dass ich diesbezüglich mit dem Vermieter in Kontakt komme?

Man muss hierbei wirklich beachten (!): Der Vermieter lässt nicht mit sich reden. Er ist Argumenten in der Regel nicht zugänglich, sondern nur Anweisungen Dritter. Er akzeptiert nur "Autoritäten" wie z.B. Mitarbeiter vom Netzbetreiber oder Behörden. Wenn ich etwas sage, dann stellt er sich immer quer und tickt schnell sehr heftig aus, weil er gerne "Macht und Kontrolle" hat, auch wenn das wirklich lächerlich ist. Aber es ist ein Dickschädel und bleibt es wohl auch für immer.

Daher würde ich gerne wissen, ob ein Netzbetreiber/Messstellenbetreiber diesbezüglich auch eine Rechtsauffassung hat und evtl. tätig werden könnte, indem er dem Vermieter einen 3-Zeiler per Post zuschickt, wo halt drin steht, dass er dem Mieter jederzeit Zugang zum Zählerkasten gewähren muss. Das zum Beispiel wäre nämlich für mich am "elegantesten".

Wohnung, Strom, Recht, Mietrecht, Gesetz, Abrechnung, Elektriker, Mieterrecht, Stromzähler
Schimmel im Bad nach 18 Tagen?

Hallo, mein Freund und ich sind vor genau 18 Tagen am 01.03 in unsere Wohnung eingezogen. Es ist eine EG Wohnung. Wohnzimmer und Bad sind ein Anbau und nicht unterkellert und darüber befindet sich auch kein Wohnraum. Die Vermieter haben uns aber nicht darüber informiert wir haben es selbst herausgefunden, da es ja sehr offensichtlich ist. Das Haus wurde vermutlich vor dem ersten Weltkrieg noch gebaut und ist wirklich alt. Die Wände und Decken im Anbau, sowohl im Bad als auch teilweise im Wohnzimmer klingen auch relativ hohl, wenn man dagegen klopft und von außen kann man sehen, dass ein Welldach drauf ist.

Jetzt habe ich gestern zwischen Badewanne und Waschtisch großflächig Schimmel auf dem Boden und hinter den Fußleisten entdeckt, der definitiv vor ein paar Tagen noch nicht da war. Auf der anderen Seite habe ich leere Wäschekörbe vor zwei Tagen hingestellt, also neben die Wanne, und da sieht es jetzt genauso aus. Alles voller Schimmel.

Wir duschen immer mit Duschvorhang und lüften jeden Tag das Bad. Auch wenn wir waschen und trocknen lüften wir das Bad gründlich für 5-10 Minuten und lassen die Badtür offen, damit die Feuchtigkeit rauszieht. Die Heizung ist auch immer auf 3. Aber trotzdem wird der Raum nie richtig warm. Wenn man das Fenster zu lange auf lässt sinkt die Temperatur extrem stark ab und wird identisch mit der Außentemperatur, trotz dass die Heizung an ist. Das Wohnzimmer wird übrigens auch nur sehr schwer warm, aber da habe wir (noch) keinen Schimmel entdeckt. Der Boden im Bad bleibt immer eiskalt und die Wände auch. Selbst wenn ich die Heizung den ganzen Tag auf 5 stelle ändert sich daran nichts. Nur meine Heizkosten explodieren.

Am Fenster im Bad und in den Fugen an und in der Wanne bildet sich komischerweise nur ganz ganz wenig Schimmel. (Die Wanne steht direkt unter dem Fenster an der Wand).

Meine Frage ist jetzt, ob das nach so kurzer Zeit schon unsere Schuld sein kann oder ob es am Anbau liegt? Ich wollte heute die Vermieterin drauf ansprechen aber ich hab ein wenig Angst, dass es heißt das es unsere Schuld ist. Da mein Freund Asthma hat geht Schimmel in dem Ausmaß leider gar nicht für uns klar. Natürlich ist Schimmel auch sonst ein Unding für die Gesundheit.

Wir haben uns jetzt extra schon ein Hydrometer und ein Entfeuchter bestellt.

Ich würde mich sehr über ein paar liebe Antworten freuen.

Mfg

Gesundheit, Wohnung, Schimmel, Mieter, Bad, Mietrecht
Mietwohnung - Sanierung nach Brand, was ist zumutbar?

Ich komme aus dem südlichen Niedersachsen und wohne in einem Mehrfamilienhauses zur Miete.

Nach einem, durch eine andere Mietpartei verursachten, Brand ist meine Wohnung durch Rauch und Ruß unbewohnbar.

Ich habe keine Hausratversicherung, bezahle aber anteilig über die Nebenkosten die Gebäudeversicherung.

Die Miete ist vollständig gemindert, ich lebe derzeit woanders.

Nun ist das Verhältnis zur privaten Vermietung angespannt und diese möchte mich, nach sieben Jahren Miete als alleinstehender Mann um die 20, gerne loswerden.

Sie verlangte von mir die Räumung der Wohnung, der ich, mit Hinweis auf die Pflicht zur Schadensminderung, nachgekommen bin und die ich ihr gegenüber geltend machen werde.

Das habe ich vorher mit rechtlichem Beistand geprüft, wobei die Kommunikation nur noch über den Anwalt der Vermietung erfolgt.

Seitdem werden immer irgendwelche Kleinigkeiten gefunden, die ich, unter Setzung einer Frist, bitte beheben soll, sonst könne nicht saniert werden.

Mir gegenüber hat die Vermietung so aggressiv, dass die Polizei kommen musste, klargemacht, dass sie mich sofort kündigen möchte usw usf.

Mir reicht es langsam gewaltig und die Wohnung ist definitiv seit einiger Zeit sanierbar. Zwecks Zutritt zu der Wohnung (ich habe lediglich einen Schlüssel übergeben) soll ich mich doch an die Firma der Brandsanierung wenden. Dieser wurde jedoch von Seiten der Vermietung ein Maulkorb mir gegenüber erteilt.

Ich sehe dauerhaft keine Zukunft in dieser doch sehr schönen Wohnung, aber ich sehe auch nicht ein, auszuziehen, Ansprüche aufzugeben und dann der Vermietung noch einen Gefallen damit zu tun, nachdem sie im Wesentlichen terrorisiert und schikaniert.

Ich werde noch die letzten Sachen, die schon vor Einzug dort waren und die Sanierung lt. Firma nicht verhindern, nun entfernen, aber dann reicht es.

Wie weit muss überhaupt Baufreiheit, die der Vermieter herstellen muss, herrschen?

Wohnung, Brand, Recht, Mietrecht, Vermieter
Keine Wohnungstür seit Wochen?

Hallo,

ich habe grade mit dem Mieterschutzbund gesprochen, aber hatte das Gefühl die Frau am Telefon hatte nicht so Bock ,sich so richtig drum zu kümmern. Deswegen würde ich gerne hier fragen, vielleicht kennt sich jemand aus . Wir haben seit 5 Wochen keine Wohnungstür, weil sie vom Schlüsseldienst aufgebrochen werden musste. Eines Abends brach der schnapper ab und keiner konnte mehr von draußen nach drinnen oder andersrum.. wir riefen am nächsten Morgen (Freitag) gleich die Hausverwaltung an in der Hoffnung man könnte sie noch vor dem Wochenende ersetzen... Fehlanzeige .. 2,5 Wochen später kam ein Mann von einer Firma machte Bilder und schaute sich die Tür an. Das war’s dann seit dem kam nie wieder was. Wir riefen die Firma an und die meinten die hätten ein Angebot vor zwei Wochen abgeben aber unsere Hausverwaltung meldet sich nicht...da ich leider nichts schriftlich gemacht habe kann ich noch keine mietminderung in Anspruch nehmen (so der Mieterschutzbund) . Nun meine Frage ist die Vermietung jetzt echt fein raus ? Darf die einfach so Angebote für Reparaturen ignorieren und sich nicht weiter drum kümmern ? Könnte man das nicht nachweisen mithilfe der Firma die beweisen kann das die Hausverwaltung sich nicht meldet ? Ich werde nun eine Mängelanzeige schreiben, aber für die 5 Wochen ohne Tür steht uns nichts zu ?
Und wie sieht es eigentlich mit den Kosten für den Schlüsseldienst aus ? Auf der Rechnung steht „kein Mieterverschulden“ , können wir uns das Geld von der Hausverwaltung zurück holen ?

danke schon mal

LG Cynthia

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Wohnung, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Hausverwaltung, Mängelbeseitigung
Mieter kündigt Wohnung und zahlt letzte 3 Monatsmieten nicht, da er nun Grundsicherung + Rente bezieht. Was tun als Vermieter?

Hallo liebe Gemeinde,

wir haben einen sehr nervenaufreibenden Fall vor uns. Unser Mieter hat gekündigt. Zuvor gab es eine Güteverhandlung beim Gericht wo wir uns nicht einig geworden sind. Er ist in Monat 3 drin und hat nicht einen Cent Miete bezahlt. Er will quasie die Kaution abwohnen weil er genau weiß das er Sie nicht bekommen wird.Er zieht Ende des Monats aus der Wohnung aus.

Ich weiß noch wie deren Anwalt im Flur bei Gericht gesagt hat ,, Ihr Vermieter kann kein Geld von Ihnen holen da Sie Grundsicherung und Rente beziehen. Zahlen Sie keine Miete"

Unfassbar wo leben wir hier?? Er hat mehr als offensichtlich Mietschulden UND muss noch die Betriebskostenabrechnung nachzahlen und ich bin als Vermieter aufgeschmissen nur weil er Grundsicherung bezieht?? Ist dieses Geld denn Unantastbar?? Er hat doch Geldfluss wo ist das Problem?

Über Vermieterpfandrecht will ich mit unserem Anwalt nicht gehen da der Mieter absolut nichts hat. Das ist zum Scheitern verurteilt.

Müsste es nicht eine Urteilsverkündung geben wo der Richter etwas beschließt wenn eine Güteverhandlung gescheitert ist? Wo ist das Problem das Urteil zu fällen und Ihn zur Zahlung zu verurteilen??

Ps Grundsicherung ist KEIN Hartz V. Die Grundsicherung zahl das Sozialamt nicht aber das Arbeitsamt

Habt Ihr einen Rat für mich?

Mieter, Recht, Mietrecht, Anwalt, Vermieter, Mietvertrag, Amtsgericht, Sozialamt, Vermieterrecht, Wirtschaft und Finanzen
(Mietrecht) Duscharmatur teilweise defekt und undicht, Duschstange kaputt, Schimmel am Schlauch, diverse andere Mängel, wer kommt dafür auf?

Guten Tag,

wie oben beschrieben ist bei uns schon seit längerem die Duscharmatur "etwas" defekt. Man kann auf der einen Seite das Wasser aufdrehen, und dieses auf der anderen regulieren. Auf der Seite wo man es aufdrehen kann ist der Mechanismus kaputt, und man kann das Wasser nicht mehr "einfach so" zudrehen, da der Griff sich durchdreht und aufgrund der fehlenden Einrastung das Wasserventil sich nur schwer vollständig schließen lässt (in der Regel tropft nach ner Zeit dann ein bisschen Wasser aus dem Duschkopf).

Des weiteren ist die Armatur ja an 2 Wasserzuläufen an der Wand festgeschraubt, und die linke ist undicht. Aufgrund der Tatsache, dass der Schlauch für den Duschkopf auf der linken Seite (unten) festgemacht wird, tropft das Wasser von der undichten Verschraubung im Fall an den Schlauch und läuft an diesem bis zu einem bestimmten Bereich runter. Da dieser dadurch dauerhaft Feuchtigkeit ausgesetzt war, ist dort leider Schimmel entstanden (das ist so ein Schlauch mit Rillen, in diesen sitzt der Schimmel)

Ebenso entstehen durch die Wassertropfen unschöne Flecken auf der Duschwanne.

Die Duschstange ist auch schon seit langem kaputt, da die Verschraubung in der Wand locker ist.

Die Toilettenspülung ist undicht, es läuft so gut wie dauerhaft ein kleines bisschen Wasser aus dem Spülkasten, und oft sogar so viel, dass dauerhaft neues Wasser am nachlaufen ist, wenn man die Spülung "normal" betätigt. Diese muss man dann nochmal ein zweites Mal betätigen, damit innen das "Ding" BESSER abdichtet und dann lediglich "nur" noch ein bisschen Wasser läuft.

Der Wasserzulauf zum Spülkasten tropft innen aber auch so gut wie die ganze Zeit, das hört man schon relativ deutlich.

Das Syphon vom Waschbecken ist auch undicht. Es tropft ab und zu so ekelhafte Grütze am untersten Punkt auf den Boden, wir mussten schon oft die daraus resultierenden Flecken auf den Fliesen entfernen. Ab und zu verstopft das Waschbecken auch aus irgendeinem Grund, das heißt mal Wasche ich mir die Hände und das Waschbecken läuft langsam voll, und mal nicht. In der Regel löst sich die Verstopfung nach einer gewissen Zeit auch immer von selbst wirklich komisch, aber sehr nervig.

Im Mietvertrag steht, dass der Mieter für Bagatellschäden bis 100 DM im Einzelfall, und bis zu 8% der Jahresmiete im Jahr aufkommen muss.

Ich weiß jetzt aber leider wirklich nicht, wie das ganze einzuordnen ist.

Der Vermieter wurde außerdem schon OFT über die Mängel informiert, und hat einfach nie etwas unternommen (kleine Anmerkung wegen der Schimmelbildung, ist ja dann nicht unsere Schuld, haben es ja gemeldet)

Dieser meinte z. B., dass wir die Duschstange selbst ersetzen müssen, wegen der Armatur wollte er mal vorbeikommen, und kam an dem Tag natürlich (wieder) nicht.

Ich hoffe Ihr könnt mir da vielleicht ein bisschen helfen, inwieweit der Vermieter Recht hat, und wo wir ggf. Anspruch erheben können.

Viele Grüße

Bad, Mietrecht, Vermieter, Mangel
Nachbar redet schlecht über mich?

Hi.

Eine Nachbarin ist mit ihrem Sohn unter mir eingezogen.

Über mir hört eine junge Frau gerne Musik, wo der Bass mal gerne durch meine Wohnung hindurch (für mich völlig ok) nach unten wandert.

Nun kam die unter mir zu mir und meckert rum ich soll die Musik leise machen das geht so nicht etc.

Sie nervt das schon lange und ich soll aufhören.

Dabei bin ich das garnicht.

Habe nichtmal ne Anlage oder so, nur einen TV.

Habe ihr gesagt, das es von oben kommt und ich auch manchmal Geräusche höre die sich mach Sex oder so anhören und das dass alles völlig im Rahmen sei.

Nun eiert die sofort nach oben.

Ich Tür zu und dachte mir schon, dass sie mist erzählen wird.

Also für wieder auf und gelauscht im Treppenhaus.

Da sagt die tatsächliche zu der über mir, mich würde das stören und das sie beim Sex leise sein soll 🙄🙄🙄

Ich direkt hoch und die richtig rund gelutscht.

Sie sagt sie beschwert sich nun beim Vermieter. (Ich war das ja garnicht mit der Musik!)

Hat sie aber wohl nicht getan.

Tage später kommt die von oben zu mir und sagt, die Frau unter mir erzählt ich wäre arbeitslos und hocke nur Zuhause usw. WTF?

Die hat wohl nicht mehr alle Latten am Zaun.

Auch bei anderen Nachbarn redet sie Blödsinn über mich. Sie lügt also irgendwas zusammen (ich habe mit der nie was zutun)

Als ich das hörte..

Was tu ich nun?

Zur Polizei oder zum Vermieter und das erzählen?

Ich muss zuvor kommen.

Sonst steh ich doof da wenn sie zuerst was unternimmt.

Danke

Mietrecht, Belästigung
Vermieter provozieren?

Ich habe Ende Februar meine Wohnung gekündigt. Die Genossenschaft mochte ich nie sonderlich und in dem MFH streiten sich immer öfter die Paare was man leider voll mitbekommt.

ich habe den Vermieter gefragt ob es möglich ist die letze Miete von den Genossenschaftsanteilen (die ich auch gekündigt habe) abzuziehen. Dies wurde verneint. Die Anteile werden 14!!!!! Monate nach der Kündigung ausgezahlt... Da die Genossenschaft nicht wirklich auf das Geld angewiesen ist (Millionen Umsätze pro Jahr), ich aber jeden Cent 5 mal umdrehen muss weil ich im letzten Monat 2 mieten stemmen muss dachte ich mir, dass ich dann den Vermieter etwas provoziere ....

die Genossenschaft will meine Telefonnummer an Interessenten weitergeben was ich abgelehnt habe (ich habe meine Emailadresse genannt unter der ich ständig erreichbar bin) dies akzeptieren sie aber nicht, was in meinen Augen nicht mein Problem ist, da ich ja eine Erreichbarkeit (Email) genannt habe und ich es nicht einsehe meine private Nummer an fremde Menschen weiterzugeben! (Festnetz habe ich nicht)

zum anderen soll ich mich alleine um Besichtigungen kümmern (Vermieter bringt die Interessenten und ich soll den Rest machen). Ich habe von Mo-Fr den Zeitraum 07:00 - 09:00 Uhr für Besichtigungen frei gehalten.

Falls es keinen direkten Nachmieter gibt kann die Genossenschaft mir aufgrund meiner „zickereien“ was anhaben? Ich sage ja keine Termine ab und soweit ich weiß ist es mir überlassen wem ich meine Nummer gebe und vorallem WANN ich fremde Menschen in meine Wohnung lasse. Solange ich Besichtigungen ermögliche sollte das doch alles ok sein oder?

Wohnung, Recht, Mietrecht, Nachmieter, Mietrecht Kündigung
Nebenkostenabrechnung, was muss ich zahlen, Mietrecht?

hallo,

wir haben heute unsere Nebenkostenabrechnung erhalten. Alles schön und gut aber ich habe ein paar fragen evtl gibt es jemanden der sich rechtlich auskennt und mir helfen kann. Denn ich würde Ihr gerne einen Brief mit meinem Anliegen schreiben.

Folgendes wir hatten einen Rohrbruch und hier stand ein Gerät was das Wasser abgezogen hat zum Trocknen der Wand. Den Strom haben wir aufgeschrieben, also wie viel wir dafür verbraucht hatten. Ihrem Sohn das gegeben aber das wurde nicht berücksichtigt und auch nicht abgezogen von den Nebenkosten? Ich mein dass muss sie ja zahlen, wofür zahle ich die Haftpflichtversicherung. (Zudem ist unserer Schrank vom Wasserschaden betroffen gewesen, keinen cent gesehen Sie meinte gut lüften dann geht das. Den haben wir dann entsorgen müssen).

Zudem wurde im Keller für das ganze Haus ein Gerät mit Enthärtungssalz angebracht damit das Wasser entkalkt wird. Nun meine Frage warum wir das bezahlen müssen? Schließlich ist das doch eine Instandsetzung und muss vom Vermieter gezahlt werden?

Dann noch meine frage ich zahle Ihr die Haftpflichtversicherung, und wir haben noch unsere Familienhaftpflicht.. brauch ich diese dann überhaupt? (Zumal sie noch nie was davon zahlen lassen hat, sehr oft ist was kaputt gegangen durch Rohrbrüche etc. Aber es kam nie was). Außerdem wird die summe pro kopf gerechnet bei uns wird alles pro Kopf gerechnet aber warum die Versicherung?

Mit der Frau ist leider telefonisch einfach nicht zu reden, daher möchte ich ein Sachlich korrekten Brief schreiben und dass alles dort bemängeln. Oder lieg ich in einem Punkt falsch?

Freu mich über Rückmeldungen!

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Haus, Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Rechte, Nebenkostenabrechnung, nebenkostennachzahlung
Vermieter will keinen Zaun zu gefährlichem nachbargrundstück bauen(Bayern)?

Wir wohnen in einer Mietwohnung (in Bayern) mit Gemeinschaftsgarten, den alle Mietparteien nutzen dürfen. Unser Garten geht nahtlos in das Nachbargrundstück über, allerdings befindet sich ca. 5 Meter jenseits der Grundstücksgrenze auf dem Nachbargrundstück eine Mauer die ohne Zaun oder Geländer 3 Meter in die Tiefe geht (unten ist ein Betonboden).

So, nun haben wir aber drei kleine Kinder (4j., 2j. & ein Baby). Somit ist für uns der Garten quasi nicht nutzbar, da das eine riesige Gefahrenquelle für unsere Kinder ist. Man kann so kleinen Kindern eben schlecht erklären eine unsichtbare Grenze nicht zu überschreiten und dort nicht zu spielen. Natürlich bin ich immer dabei und passe auf, trotzdem ist mir das Risiko zu groß, dass doch mal ein Kind nem Ball hinterher läuft und ausversehen da runter fällt... Die Folgen kann sich jeder denken.

Ich habe das schon mehrmals bei unserem Vermieter angesprochen (der übrigens ebenerdig in unserem Haus wohnt und den Garten direkt vor dem Wohnzimmer hat, mit dem Problem also bestens vertraut sein müsste) aber er meint das wär nicht seine Pflicht da einen Zaun zu bauen, und es wäre unsere 'Entscheidung' den Garten nicht nutzen zu wollen.

Daher meinen Frage, weiß jemand was meine Optionen sind, steht das irgendwo (BGB) oder so, dass ich ihm das unter die Nase halten kann? Können wir anderenfalls eine Mietminderung erwirken? Allerdings wäre uns diese Option nicht so lieb, da wir die Wohnung extra wegen dem Garten für die Kinder gemietet haben.

Weis jemand Rat?

Kinder, Garten, Mietrecht, Vermieter, Zaun
Kann man die Miete verkürzen wenn man kein warmes Wasser mehr hat?

Hallo zusammen ich lebe zusammen mit meiner Familie in einer Mietwohnung und vor 2 Wochen gab es einen Rohrbruch weshalb das warme Wasser( also im keinen Raum ging kein warmes Wasser mehr nicht in der Toilette Küche usw) Das warme Wasser ging ganze 6 Tage nicht . Alles gut sowas kann ja mal vorkommen danach wurde es behoben und das warme Wasser ging wieder .

Aber am diesem Freitag ging das warme Wasser nicht und wir haben dann sofort beim Vermieter angerufen und er meinte er hätte für sowas keine Zeit und wir sollen doch den Hausmeister angerufen . Gesagt getan der Hausmeister hat auch keine Zeit . Es wird wieder wahrscheinlich 3-5 Tage dauern bis das Warme Wasser geht .

Das Problem ist allerdings das wir nichtig dem eiskalten Wasser duschen gehen können es ist einfach zu kalt . Wir müssen alle arbeiten gehen und da gehört einfach nun mal ein gepflegtes Erscheinungsbild dazu . Ich finde es sehr unverschämt vom Mieter dass sich erst so spät gekümmert wird ! Ich habe vor paar Monaten auch eine Operation gehabt weshalb ich jeden Tag mit warmen Wasser meiner Wunde ausspülen muss was ja momentan wieder nicht möglich ist .

Ich habe ein wenig Angst damit zum Anwalt zu gehen , da der Vermieter ein sehr reiche mit 100 Immobilien ist und des deshalb sehr gute Anwälte hat . (Habe Angst das auf den Kosten sitzen bleiben kann ) . Kann ich einer Mietminderung verlangen ? Unser Miete ist sowieso schon sehr überteuert .

Danke im Voraus

Haus, Wasser, Miete, Geld, Mietwohnung, Mietrecht, Anwalt, Gesundheit und Medizin

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