Mietminderung bei nicht angekündigten Dacharbeiten?

Hallo Leute,

aktuell ergibt sich folgendes Problem, das mir aktuell etwas komplex erscheint.

Vor einem ca Vierteljahr wurde durch den Vermieter angekündigt, dass dieses Jahr das Dach saniert würde.

Es wurden keine direkten Termine genannt und so war es vor einer Woche so weit, dass plötzlich eine Firma am Haus ein Gerüst hochzog, wodurch die Gerüstbauer sich auch zutritt zu meinem Balkon verschafft haben. Ich war zu dem Zeitpunkt weder informiert noch daheim.

Wenige Tage später ruft meine Freundin (Nicht bei mir gemeldet) mich auf der Arbeit an, dass Dachdecker hier wären (Nicht angekündigt) und nun Zutritt zu der Wohnung verlangt haben, um die Dachfenster (Schlafzimmer, Küche und Speicher) auszubauen.

Meine Freundin hat aufgrund von Drohungen (Sie müssen die Kosten für Verschiebung des Termins tragen...) nachgegeben und so wurden die Fenster ausgebaut, während meine Freundin versuchte Home-Office zu tätigen. Es entstand massiver Lärm und Dreck in der Wohnung. Dass die Dachdecker sich unerlaubten Zutritt zu der Nachbarwohnung verschafft haben (Durch das Dach) sei anbei erwähnt, ist aber eher das Thema meines Nachbarn, Stichwort Hausfriedensbruch/Einbruch.

Wir haben deshalb aktuell das Problem, dass wir mehr Heizen, dauerhaft Licht brennt (In den Räumen ohne Fenster ists dunkel..) und nicht richtig Lüften können. Gegen Dreck haben wir die Fensterausschnitte mit Folie zugeklebt, von aussen liegt natürlich eine, laut den Dachdeckern "Dämmfolie" und mittlerweile Holz.

Aktuell ergibt sich folgendes:

  • Nicht terminlich angekündigte Baumaßnahmen
  • Verunreinigung der Möbel und Räume durch Ausbau der Fenster
  • Einschränkungen in Heizen, Licht und Lüften
  • Home-Office meiner (nicht bei mir gemeldeten) Freundin [könnte das Probleme geben?) ist beeinträchtigt, vor allem durch Lärm WÄHREND der Dacharbeiten
  • Mein Mietvertrag ist aufgrund eines anstehendes Umzugs zum 31.07.2021 gekündigt.

Mir wurde aus verschiedenen Richtungen zur Mietminderung geraten, habe damit leider keine Erfahrung und bin ich nicht im Rechtschutz.

Hoffe ihr könnte mir/uns helfen...

Chris

Miete, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Rechtsstreit
wie kann man ein Blumenkastenverbot von aussenhängenden Kästen vermeiden?

ich wohne zur Miete. An Hand meiner Nachbarn konnte ich beobachten das diese nach und nach ihre Blumenkästen alle nur noch nach innen hängend umgehangen haben. Da ich meine Kästen erst neu gekauft habe, im Mietvertrag nichts drin steht und der Balkon nur 2qm gross ist möchte ich das nach innen Hängen vermeiden. Auch sind Blumenkästen die mitte auf den Gländer befestigt sind keine Option für mich. Ich wurde vom Vermieter noch nicht angeschrieben, da meine Kästen erst nach den Fotos der Balkons durch den Vermieter angefertigt wurde. Ich vermute das diese Fotos und die abanahme der Blumenkästen in einen Zusammenhang steht. Da erst danach die Blumenkästen umgehangen wurden.

Im Internet habe ich dazu nur das gefunden: Das Mietrecht schweigt zum Thema Balkonkästen. ... Daher dürfen sie Balkonkästen in Einzelfällen verbieten, wenn sie eine erhebliche Gefahr für Passanten oder unter dem Balkon geparkte Autos darstellen. Oder weil die Kästen schlampig angebracht sind. Dann müssen die Kästen innen am Geländer angebracht werden.

Quelle: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/heim-und-garten/2835/

Mein Standort: Unter minen Balkon befinden sich noch 2 weitere Wohnungen. Direkt unter meiner Wohnung befindet sich ein weiterer Balkon, darunter im E Geschoss befindet sich eine Terrasse, welche plattenmässig mit den aussenmaßen von meinen Balkon abgeschlissen. Über deren terassenplatten befindet sich ein Aussengarten. Da die Mieterin im E Geschoss Rollstuhlfahrein ist nutzt sie diesen nie.

Wichtig zu erfahren ist, was schlampig angebrachte Blumnekäste genau sind.

Frage: was ist eine schlampige befestigung? ich habe meine Blumenkästen mit den beiden üblichen Standarthaltern befestigt.

Einen weiteren anhaltspunkt gibt dieses Urteil: Landgericht Hamburg: Blumenkästen an der Außenseite müssen gut gesichert sein. Das Landgericht Hamburg entschied: Mieter müssen ihre Blumenkästen lediglich so befestigen, dass sie auch bei starkem Wind nicht hinabstürzen und Passanten oder Nachbarn gefährden können. Ist das gewährleistet, dürfen Blumentöpfe auch an der Außenseite des Balkons befestigt werden (LG Hamburg, Az.: 316 S 79/04).

Frage: Würde eine weitere Fixierrung mit Kabelbindern als nicht schlapige befestigung gewertet werden? Oder reicht meine Standartbefestigung aus? Wie kann ich mich gegen ein ausgesprochenes aufhängeverbot von aussenhängenden Blumenkästen wehren?

Miete, Rechtsanwalt, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gericht, Balkon, Blumenkasten
Muss man seinen öffentlichen Parkplatz verlassen wenn die Nachbarn sperrmüll rausstellen/kann der Vermieter Schadensersatz einfordern?

Hallo ich parke vor meinem Haus auf der Straße wo es 100%erlaubt ist immer im weißen Feld. Es gibt da so Nachbarn die ziemliche ich sags mal nicht sind .

Da ist erstens so einer der ständig Fotos von meinem Auto macht und denkt das er das ans Ordnungsamt melden kann wenn ich auf einem 100% legalen Parkplatz parke. Er unterstellt mir ich würde vor einer einfahr parken (hab die Erlaubnis vom Vermieter und mache es nicht mal es ist nicht die Einfahrt des Nachbarn!!!) Der für Anwohner gedacht ist .

Dann sind da noch andere Nachbarn die so viel sperrmüll haben das ich mich frage ob sie den sammeln . Diese Nachbarn haben vermutlich auch schon mehrere Schrammen in mein Auto gemacht da sie den Müll immer neben meinem Auto abstellen .

Heute kam der sperrmüll Fahrer an und hat bei mir geklingelt und gemeint ich soll umparken . Aber es war 6 Uhr morgens und wenn die Nachbarn nicht mal bescheid sagen können haben sie Pech gehabt . Zudem war ich nicht in der Lage Auto zu fahren .

Ich hab aus dem Fenster beobachtet ob sie mein Auto beschädigen . Da war wieder jemand mit einer Kamera und hat Bilder von meinem Auto gemacht ich weiß nicht ob es der sperrmüll Fahrer war oder mein komischer Nachbar.

Der sperrmüll wurde über meinen Vermieter angemeldet . Können die die Kosten auf mich auslegen weil ich auf dem öffentlichen Parkplatz stand und sie erfolglos fahren mussten ?. Ich nehme Medikamente mit denen man kein Auto fahren darf während der Einnahme . Deswegen hab ich es nicht umgeparkt . Da lass ich auch nicht mit mir reden auch wenn es nur 5 Meter sind !!!

Die Nachbarn stellen den Müll auch immer genau vor mein Auto haben schon Nägel und Schrauben auf der Straße fallen lassen hab mir vermutlich daran nen Platten gefahren .

Die beschädigen mit ihren sperrigen Kram durchgehend mein Auto als so Kleinigkeiten.

Müll steht immer noch die haben Pech gehabt wenn man nicht rechtzeitig fragt.

Wie sieht das rechtlich aus ?

Auto, Recht, Mietrecht, Sperrmüll
Mietkürzung wegen defekter Heizung?

Moin,

ich bin zum 01.05. in eine neue Wohnung gezogen. Zu meinem Mietbeginn wurden die Nebenkosten erhöht, da eine neue Heizungsanlage verbaut wurde. Davon wissen die anderen Mieter jedoch nichts, und die wohnen bereits länger im Haus.

Im Rahmen der Renovierung bzw des nun bewohnen der Wohnung, sind mir einige Mängel aufgefallen, die ich meinem Vermieter schriftlich angezeigt habe, mit Frist diese zu beheben. Unter anderem Elektrosachen und nicht funktionierende Heizung im Bad/WC. Im WC ist das Thermostat gar nicht vorhanden, im Bad bleibt der Heizkörper kalt trotz maximalem Aufdrehen. Ich fühle mich zwar imstande, ein Thermostat zu wechseln, aber leider gibts anscheinend kein passendes im Baumarkt. (Danfoss, die erhältlichen sind nicht montierbar)

Der Elektriker war da und hat seinen Part erledigt, jedoch hat sich bis heute (Frist ist inzwischen abgelaufen) kein Heizungsmonteur bei mir gemeldet. Der Weitergabe meiner Telefonnummer habe ich ausdrücklich zugestimmt, so kam auch der Termin mit dem Elektriker zustande.

Nun möchte ich meinem Vermieter einen erneuten Brief schreiben, in dem ich bereits ankündige, die Miete zu kürzen, sollte er den zweiten gesetzten Termin erneut verstreichen lassen.

Doch die Frage ist, in welcher Höhe ist die Kürzung angemessen? Im Flur, Küche, Wohn- und Schlafzimmer funktionieren die Heizungen einwandfrei. Nur Bad und WC nicht. Beides sind sehr kleine Räume.

Vielen Dank.

Wohnung, Recht, Mietrecht, Heizung
Komplizierter Hausmeister will mir nicht sagen wie man das Wasser warm bekommt?

Hallo erst mal, ich wohne in einer 5er WG, jedenfalls haben wir hier ständig Probleme mit Heizung und warmen Wasser. In unserem Bad gibts so ein riesen Wasserteil weiss nicht genau wie das heisst haha für Heizung und Wasser.

Der Hausmeister war beim letzten Mal nur 3 min dran und meinte dann es müsste in paar Min wieder gehen. Daraufhin hatte ich ihm dann beim nächsten Mal als es wieder nicht funktioniert hat gefragt was man da genau machen muss, damit dass wieder geht. Er hat mir nicht mehr geantwortet und kam und hat das repariert (also Mitbewohner haben ihm die Tür geöffnet und gezeigt).

Als ich dann gemerkt habe dass der schon da war und eben repariert hat, hab den dann gefragt wie der das immer macht, oben auf diesem Wasserteil liegt auch immer ein Schraubenzieher. Der meinte dann man muss dass Wasser da durchlaufen lassen.

Ich wollt dann genau wissen wo man das macht, also das Wasser mit dem Schraubenzieher laufen lassen, damit es wieder warm wird. Aber er wollte es mir irgendwie nicht zeigen wo.

Egal, heute geht das wieder nicht und hab ihn gefragt ob man das mit diesem Schraubenzieher auch selber machen kann, weil das ja eh immer nur 3 Min bei ihm dauert. Er meinte ja, aber er kommt demnächst und macht es und ich daraufhin, ok, ich würd gerne dabei sein und sehen wie das Funktioniert damit er nicht immer extra hierhin fahren muss, weil der wohnt auch nicht in meiner Stadt, und schon bekomm ich keine Antwort mehr.

Scheinbar will der immer kommen. Ich mein der bringt auch kein Werkzeug mit... Der Schraubenzieher liegt ja immer da. Ich mein, hier wohnen auch Männer in der WG falls der mir das nicht zutraut.Bin ja jetzt auch nicht dumm, der müsste dann nur zeigen wo man das warme Wasser abdreht mit dem Schraubenzieher.

Und falls wir was falsch machen oder so müssen wir ja den Techniker bezahlen und nicht er. Außerdem ist das kein richtiger Schaden den man reparieren muss. Wieso kommt der extra her anstatt uns das einmal zu zeigen? Versteh ich nicht.

Wasser, Mietrecht, Heizung, Sanitäranlagen
Mietwohnung Waschmaschine, wer ist für Anschluss zuständig?

Hallo,

meine Mutter steht kurz vor der Unterschrift eines Mietvertrags.

Bei der Besichtigung war ich mit dabei. Der jetzige Mieter hat dort keine Waschmaschine, im Waschkeller stehen nur die Geräte der anderen Mieter, sowie eine Münzwaschmaschine. Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus (ca. 6 Parteien) und jeder hat dort seine Waschmaschine stehen.

Der jetzige Mieter hat uns gezeigt, wo der Platz für die Maschine wäre, es existiert dort jedoch kein Anschluss. Dieser müsste erst hergestellt werden. Der Vermieter würde diesen wohl lt. ihm jedoch machen lassen. In der Wohnung selbst ist zu wenig Platz.

Nach Rücksprache mit dem Vermieter meinte dieser indirekt, dass er aufgrund der Kosten keinen Anschluss machen lassen möchte. Er hat zwar vorgeschlagen, die Maschine in die Wohnung zu stellen, dort ist aber einfach zu wenig Platz. Dazu meinte er nur, dass es ja auch kleinere Maschinen gibt...

Meine Mutter hat aber bereits ihre Waschmaschine und würde diese auch gerne in den Waschkeller stellen.

Wie sieht es nun aus, ist meine Mutter gezwungen, mit dieser Münzwaschmaschine zu waschen oder muss der Vermieter diesen Anschluss der Waschmaschine herstellen, sodass Sie mit ihrer Maschine waschen kann? Gibt es da eine Regelung, bzw. kann mir da jemand eine Quelle geben? Ist der Vermieter dazu verpflichtet?

Kann der Vermieter einfach sagen, dass ihm das zu teuer ist und er diesen Anschluss nicht machen lässt? Fände ich schon ziemlich ärgerlich, wenn man deswegen gezwungen wird, mit dieser Münzwaschmaschine zu waschen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe

Waschmaschine, Mietrecht, Vermieter
Pool ja oder nein?

Hallo ihr Lieben,

wir haben hier ein kleines / großes Problem und ich hoffe ihr könnt uns hier etwas Licht ins dunkle schaffen ...

Also wir Wohnen in einem 4 Familien Haus, im letzten Sommer haben wir uns gemeinschaftlich einen Pool angeschafft 7000 liter, da durch Corona ja auch einiges geschlossen war etc. Jetzt ist es so, dass eine von den vieren durch Streitigkeiten abgesprungen ist und den Garten nicht mehr nutzen möchte und natürlich auch den Pool nicht. Die Dame liegt auch gerade mit unseren Vermietern in einem Rechtsstreit und Kommunikation auch nur noch über Anwälte.

Wir möchten natürlich im Sommer den Pool wieder Nutzen und die Kids freuen sich Tierisch drauf. Jetzt hat der Vermieter aber bedenken, dass die Dame die abgesprungen ist, unserem Vermieter rechtlich etwas kann, da wir nur eine Wasseruhr haben und keiner einen Separaten Wasserzähler hat. Wir haben dem Vermieter dann vorgeschlagen einen Zwischenzähler einsetzen zu lassen, wenn wir den Pool befüllen um die genaue Menge an Wasser zu dokumentieren und dann auf die umlegen zu können die den Pool auch nutzen. Da ist er sich aber nicht sicher ob das Funktioniert oder die Dame dann immer noch rechtlich dagegen vor gehen kann. Wir sind hier alle mächtig verzweifelt, da der Pool uns auch sehr viel Geld gekostet hat und wir diesen natürlich nutzen möchten. Vielleicht habt ihr aber auch andere Tipps für uns was uns im Sommer vielleicht doch noch zu unserem Pool verhelfen kann.

Lieben Gruß und danke schon mal

Wasser, Pool, Mietrecht, Gemeinschaftsgarten
Darf der Vermieter Fotos aus einer höher gelegenen Wohnung von meinem Balkon machen?

Hallo,

folgender Fall ist bei uns eingetreten:

Ich und mein Partner sind diesen Monat in eine neue Wohnung gezogen.

Wir haben einen zweiten Kühlschrank angeschafft und auf dem überdachten und geschützten Balkon aufgestellt, bis wir eine bessere Lösung gefunden haben (der Balkon hat nur eine offene Seite, der Rest ist komplett zu).

Heute erreichte uns eine E-Mail der Hausverwaltung, das Aufstellen des Kühlschrankes auf dem Balkon ist nicht gestattet und dieser ist sofort zu entfernen. Kein Problem, machen wir. Allerdings befand sich im E-Mail Anhang ein Foto aus einer gegenüberliegenden, höhergelegenen Wohnung auf unsere Balkon.

Dort kann man den Kühlschrank erkennen, sowie unsere zum Trocknen aufgehängten Unterhosen.

Der Balkon hat große Glasfenster zum Wohnzimmer. Zum Zeitpunkt der Fotoaufnahme waren die Rollläden unten. Uns wurde so aber bewusst, dass man theoretisch von da oben schön in unsere Wohnung schauen kann.

Wir empfinden das als sehr unangenehm, einen Vermieter zu haben, der sowas tut. Auch wenn man zu dem Zeitpunkt der Aufnahme nicht in die Wohnung sehen konnte, so fühlen wir uns sehr in unserer Privatsphäre verletzt und können nicht ausschließen, dass der Vermieter uns bei geöffneten Rollläden beobachtet oder Fotos macht.

Darf der Vermieter dies? Haben wir hier eine rechtliche Grundlage?

Es ist schade, dass der Einzug in die neue Wohnung so beginnt, aber wir haben keine große Lust, mit so einem Vermieter zu leben. Man hätte auch einfach klingeln und mit uns reden können.

Wohnung, Mietrecht
Aggressiver Nachbar droht uns?

Herr XXX klingelte an meiner Tür und sagte: "Können wir mal grade reden?" Daraufhin antwortete ich mit "ja" und ich machte ihm auf. 

Er rief in einem Aggressivem Ton: "So, ich habe die Schnauze langsam voll! Wir haben uns über euch bei der Hausverwaltung beschwert! Ihr passt euch, seit ihr hier wohnt, überhaupt nicht an. Ihr trennt den Müll nicht richtig und wir fischen aus den Biotonnen ständig irgendwelchen Plastikmüll von euch! (Die Mülltonnen werden von insgesamt 5 Parteien genutzt! Es hat sich niemand bisher über eine falsche Mülltrennung unsererseits beschwert und wir achten darauf den Müll richtig zu trennen!)"Ihr putzt die Treppen auch nicht richtig! (Wir putzen jede Woche 1 mal und kann das bestätigen lassen! Wir sind ausserdem kaum da und haben auch im Gegensatz zu der obigen Partei keinerlei Haustiere, die Dreck in den Hausflur bringen) Putzt einfach eure Treppen verdammt nochmal richtig und passt euch endlich an, wenn wegen euch der Müll dann mal nicht mitgenommen wird, dann kippen wir den euch in die Bude rein! Wir meinten es bisher immer gut mit euch, aber das hier war das letzte mal das wir euch das in einem freundlichen Ton sagen! Nächstes mal erlebt ihr uns mal anders und dann rappelt es, aber richtig! Und ausserdem, hast du sie nicht mehr alle Sonntags die Hintertür aufzulassen?! (Die Türen sind generell meistens offen und wir haben sie das einmal an diesem Tag das erste Mal aufgelassen.) Wegen solchen idioten wie euch wurde uns der Keller durchsucht und die Fahrräder schonmal geklaut! Wir wohnen an der Hauptstraße!! Ich hoffe ihr habt das jetzt verstanden! Mir steht es bis hier! Wenn ihr das nicht versteht, dann müsst ihr hier ausziehen!...

Ich habe den Hausmeister (Bruder des Vermieters) kontaktiert, da ähnliche Dinge schon mehrmals (per WhatsApp) vorgefallen sind. Ich stehe kurz vor der Entbindung und eine Hochschwangere Frau anzuschreien in einem mehr als Aggressiven Ton, geht überhaupt nicht! Wie wehre ich mich gegen solche Nachbarn?? Laut den anderen Mietern haben die es bei jedem schon versucht. Der Mann ist hochaggressiv und ich habe zwar keine Angst vor ihm (Um mein Kind in dem Fall aber zukünftig schon!), aber die scheinen auch psychisch Krank zu sein und ich kann nicht einschätzen wie weit diese Leute gehen würden! Meine Eltern kennen diese Familie seit 30 Jahren und die sind dafür bekannt so drauf zu sein... Wir wohnen erst seit 3 Monaten hier!

Mietrecht, Nachbarn
Mietminderung Mängel in & um Neubau Wohnung?

Hallo, steht es mir zu und wenn ja, in welcher Höhe meine Miete zu mindern wenn in einer Neubauwohnung in der ich seit 2 Jahren lebe:

• Setzrisse in 5 Räumen, zwischen Decke und Wand sowie Wandecken entstanden ist (dadurch immer mehr Spinnen in die Wohnung gelangen)?

• undichte Dusche - Wasser tritt aus und beschädigt Holztür im Bad ?

• Baufolie Zwischen WC Sitz und Wand?

• fehlende Übergangsleisten - Laminaten Decke Stütze?

• Mäusebefall im Garten & Gartenhaus der laut Vermieter als Kellerersatz dienen soll?

• Feuchtigkeitsschaden im Gartenhaus, da nicht Fachmännisch abgedichtet wurde (Eigentumsschaden über 300€)?

• Verkehrsicherungspflicht missachtet wird (Baustellenschild hängt aus) - Eisenstangen ragen im unangenehmen Vorgarten aus dem Boden (Stolperfalle/Verletzungsgefahr, seitlich des Weges zur Haustür Gräben von 50 cm Tiefe unter anderem direkt neben der Haustür?

• Leichte Nasse Wand/Decke in 3 Räume. Vermutlich von der Dusche des darüber liegenden Mieters?

• Decken in alle Räumen sind Ungeschliffen?

• Löch in Wand an Luftzufuhr und Lichtschalter wie auch Decke ?

• Übergang Boden/Wandfliesen sind oberhalb nicht verfugt?

• Alle über uns liegenden Balkone haben keinen Wasseraufwang und Ablauf so das sämtliches Regenwasser auf unserer Terrasse landet und die Gartenpolster regelmäßig verunreinigt?

• Verletzungsgefahr an Metallabschlussleisten im Bad?

• Verletzungsgefahr an einer Zwischentür vor dem Haus ( zu schwer, zusammengebastelte Baustellentür die sich oft verkeilt und Splitter hat)?

Seit zwei Jahren fordere ich den Vermieter immer wieder auf seine Mieter nicht länger in sei einem Zustand leben lassen zu müssen - er belächelt es und sagt das dies alles keine Mängeln wären nur Schönheitsreperaturen!

Kann mir jemand helfen? Ich würde gern die Mietemindern denn die beläuft sich auf rund 800€ kalt.

Recht, Mietrecht, Mietminderung, Baurecht, Bautechnik
Mündlichen unbefristeten Mietvertrag auflösen (Österreich)?

Hallo,

Die Familie einer Freundin besitzt ein Mietshaus. Dieses Haus ist schon recht alt und an bestimmten Stellen baufällig (bspw. Fassade muss aus Sicherheitsgründen in näherer Zukunft renoviert werden). All das Geld, das aus Mieten eingenommen wird geht aufgrund der Baufälligkeit direkt in die Aufrechterhaltung des Hauses zurück. Neben der Familie selbst wohnt unter anderem eine weitere Familie in diesem Haus.

Nun das Problem:

Die genannte andere Familie wohnt schon sehr lange in diesem Haus und ihr Vertrag wurde ursprünglich mündlich und das unbefristet aufgestellt wodurch eine Wohnung die sonst für 1.500€ zu vermieten wäre nun nur um 200€ vermietet wird. Das Ehepaar das dort wohnt ist schon recht alt, doch möchten sie den Mietvertrag an ihre Kinder weitergeben. Wie man sich denken kann sind dies enorme Verluste die hier innerhalb nur einem Jahr gemacht werden.

Dazu kommt, dass es die anstrengendsten und vordernsten (sie sind die ersten, die sich über Mängel aufregen aber verstehen nicht, dass sie unter anderem an der langsameren Sanierung schuld sind) Mieter im Haus sind was jedoch nicht wirklich was an der Situation ändert.

Ist es irgendwie als Vermieter möglich einen alten mündlichen und unbefristeten Mietvertrag aufzulösen, die Weitergabe dieses Mietvertrages zu verhindern oder zumindest die Miete irgendwie anders zu erhöhen?

Ich würde mich über jegliche Info, Hilfe oder Ratschläge freuen und bedanke mich auch im Namen der Freundin herzlich im Vorhinein.

Mfg,

Max

Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Vertrag, Mietvertrag, Vertragsrecht, Mietshaus, Rechtliche Lage, unbefristet
Kann man als Mieter einen Handwerker auch dann bestellen, wenn man dem (Privat-)Vermieter nicht schriftlich zur Instandsetzung aufgefordert hat?

Achtung! Text komplett lesen und im Zusammenhang mit der Frage verstehen!

Achtung Achtung! Bitte keine Antworten wie "Geh' zum Rechtsanwalt/Mieterverein!".

Bitte entweder auf die Fragestellung konkret eingehen oder nichts schreiben!

Leider, weil es immer wieder vor kommt, dass irgendwelche Leute wirre Vermutungen und Anschuldigungen formulieren anstatt wirklich Antworten auf die Frage zu schreiben, gleich folgende Informationen vorsorglich vorweg (!):

Mir sind die Möglichkeiten der Mietminderung bekannt. Ich kenne auch einige Gerichtsurteile dazu. Ich bin im Besitz des Mieterlexikons! Ich war auch mal in einem Mieterverein! Ich weiß welche Pflichten der Vermieter hat.

Nun kommen wir aber zur realen Situation:

Der Vermieter ist ein Privatvermieter (Rentner, ein Haus, wohnt im selben Haus). Ich bin der einzige Mieter. Und aus diversen Gründen bin ich ein sehr pragmatischer Typ, der keine Lust auf großen Streit hat. Daher juristische Schritte nicht angedacht, auch weil das Mietverhältnis einige Vorteile hat.

Sowohl mein Mietvertrag als auch die übliche Rechtssprechung geben es her, dass ich einen Handwerker bestelle und ihn erst einmal bezahle, dann aber die Miete dafür einbehalte (verrechne).

Im Mieterlexikon steht jedenfalls: "Der Mieter kann selbst die Handwerker bestellen und Ersatz der Kosten verlangen. ... Dann kann er die Kosten des Handwerkers mit der Miete verrechnen... Achtung: Erst die Handwerker bestellen, wenn der Vermieter "in Verzug" ist, also ihn immer erst schriftlich auffordern die Wohnung umgehend in Ordnung zu bringen".

Hierbei stellt sich für mich die Frage, ob der Teil "also ihn immer erst schriftlich auffordern" eine glasklare Forderung/Handlungsdevise seitens der Rechtssprechung (vlt. auch des Gesetzgebers/Gesetzes?) an den Mieter ist, die man unbedingt immer einhalten muss oder ob es auch mündlich geht.

Denn (!), was man nun beachten muss in meinem Falle ist Folgendes (!): Dem Vermieter ist grundsätzlich alles, was schriftlich ist, zuwider. Er würde auf eine schriftliche Mängelanzeige extrem aggressiv reagieren. Er wohnt im selben Haus. Und ich als Mieter habe kein Interesse daran den Haussegen zu zerstören oder mich gar einer Gefahr einer Kündigung auszusetzen (auch wenn sie noch so unwahrscheinlich ist in diesem Falle). Ich kenne diesen Menschen. Er rastet wirklich extrem aus, wenn er irgendetwas schriftlich bekommt, was für ihn dann wie eine "Anordnung" wirkt.

Es ist nun so, dass der Mangel dem Vermieter absolut bekannt ist und ich ihm diesen Mangel auch mehrfach gemeldet habe - aber eben nur mündlich. Aber (!) es gibt auch Zeugen für das alles. Es ist praktisch allgemein bekannt, dass der Mangel vorhanden ist und dass der Vermieter das weiß. Immerhin ist auch eine Flickschusterei des Vermieters dokumentiert und der Vermieter hat mündlich mehrfach gesagt, er wolle das in Ordnung bringen. Bis heute, seit über 1 Jahr, nichts passiert.

Ich würde meinen, er ist so oder so "in Verzug". Oder etwa nicht?

Wie würdet ihr handeln?

Recht, Mietrecht, Vermietung, Gesetz, Mietvertrag, Jura, Mieterrecht, Mietsache, Wohnungsmängel
Darf der Nachbar seine Wohnungstüre offen lassen?

Hallo

Unser neuer Nachbar im Haus eine Etage über uns hat permanent die Wohnungstüre geöffnet.

Baulich ist nicht viel Treppe dazwischen und unsere Wohnungstüre ist extrem alt und hellhörig.

Ich habe Mal getestet (bevor er eingezogen ist ) und man hört uns reden von seiner Wohnung aus, wenn er die Türe geöffnet hat.

Der Nachbar ist etwas seltsam. Er putzt tagsüber ständig (auch laut), ist unruhig und hat Angst von uns, unserem Handy und Google Home ausspioniert zu werden (hat er mir freundlich erklärt) Oft steht er oben still im Hausflur, vor allem wenn wir das Haus verlassen oder wieder zurück kommen. Im letzten Miethaus war er wohl bekannt als Putzteufel. Der solange Dinge geputzt hat, bis sie kaputt waren. Außerdem hat er ständig gemeckert die Leute wären zu laut. Obwohl er es tagsüber selbst recht laut ist (Türen knallen, hämmern, staubsaugen) Was uns nicht stört.

Sonst ist er aufgesetzt freundlich. Er hält sich auch an Ruhezeiten und bis jetzt entstand auch keine Geruchsbelästigung.

Mein Partner und ich hoffen dass sich das gibt, da er ja erst neu eingezogen ist. Aber wenn nicht....

Ist es rechtlich erlaubt die Wohnungstüre offen zu lassen ? Können wir das mit dem Hausbesitzer besprechen wenn der Nachbar sich uneinsichtig zeigt? Langsam fühle ich mich in meiner Privatsphäre gestört.

Danke :-)

Wohnung, Recht, Mietrecht, Privatsphäre, mieten, Nachbarschaft

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