vom makler verarscht ,was nun?

hallo alle zusammen ...

ich hab echt ein dickes problem .... am mittwoch hab ich eine wohnung angeschaut , sie war top 3 zimmer schön hell alles cool , garage dabei usw... für 390 kalt plu 120 e nebenkosten , nachdem ich jetzt schon 4 monate such hab ich bei der gleich zugeschlagen ... nach der besichtigung bin ich mit dem makler in sein büro habe 30 e kaution hinterlegt und wir haben ausgemacht ich komm am freitag bring die kaution mit von zwei kaltmieten dann noch geld für die küche und ich bekomm die schlüssel , okay hat alles geklappt , kaution bar bezahlt küche auch , quittung bekommen , mietvertrag unterschrieben und taaadaaa sie war meine.-soweit so gut ...

am samstag hab ich mir dann farbe gekauft bin in die wohnung und hab das putzen und streichen angefangen. als es plötzlich klingelte , ein mieter von unten stand vor der tür , und meinte er möchte mir ein paar infos geben zur wohnung , die da wären: 3000euro nachzahlung im jahr - weil das dach nicht isoliert ist und die aussenwand auch nicht ,wird es im winter nicht wärmer wie 17 grad wenn man alle Heizkörper voll aufdreht und heizlüfter aufstellt. es hat noch nie jemand länger wie 2 jahre in der wohnung gewohnt. die garage geht nicht auf und das schloss ist kaputt. die vermieterin ist pleite und kann deswegen nix reparieren. im bad ist schimmel ,da sind holzdecken drin . andre mieter im haus machen einem das leben zur hölle

ok soweit... ich war schockiert ! hab sogar den vormieter angerufen und er hat mir auch alles nochmal so erzählt, er hat auch noch die rechnungen ... ^^

jetzt will ich da nicht einziehen und meine geld zurück,

nun meine frage ... hattet ihr schon mal so einen fall ? was kann ich jetzt tun?

ich will am montag gleich zum makler und mit ihm sprechen , ich will den vertrag rückgängig machen

Haushalt, Wohnung, Miete, Geld, Makler
Schadensmeldung nach Deckeneinsturz in Mietswohnung

Hallo,

Habe aktuell leider ein Problem mit meiner Mietwohnung und weiß nicht so recht wie ich den Schaden zu melden habe.

In meiner Mietswohnung ist am Abend ohne Vorwarnung oder Geräusch ein großer Teil der Decke im Wohnzimmer heruntergekommen und hat für eine große Verwüstung und Zerstörung von privaten Dingen gesorgt. Der Vermieter wurde direkt informiert, dieser kam an nächsten Tag vorbei um sich die Sachlage anzuschauen. Schaden wurde festgestellt und Firma zur Ausbesserung beauftragt. Sachlage war soweit klar, wurde wohl beim Bau geschlammt und Materialfehler , Vermieter meldet das ganze seiner Gebäudehaftpflichtversicherung und bezahlt die Reparatur der Decke.

Wie sieht es aber nun mit den Schäden an meinen privaten Dingen durch den Deckeneinsturz aus? Wie melde ich ihm die Schäden am besten? Wo habe ich Anspruch auf Schadensersatz und die dadurch entstandenen Beeinträchtigungen.

Habe nun mal eine Art Schadensmeldung erstellt, kann ich etwa in der Art dass meinem Vermieter überreichen und er leitet dass an seine Hausratversicherung weiter oder wer ist dafür zuständig ?

So sieht nun meine Schadensmeldung bisher aus. Muss ich genaue Daten da nun schon aufnehmen Alter des Laptops? brauch ich eine Rechnung? oder wie wird das ganze abgewickelt. Bin da nun etwas überfordert und mag eigentlich nicht auf meinem Schaden sitzenbleiben.


Schadensmeldung

Ort des Schadens: ******

Schadenszeitpunkt: 18.06.2013 gegen 21:00 Uhr,

Vorfall: In meiner Mietswohnung ist am Abend ohne Vorwarnung oder Geräusch ein großer Teil der Decke im Wohnzimmer heruntergekommen und hat für eine große Verwüstung und Zerstörung von privaten Dingen gesorgt

Der Vermieter wurde direkt informiert, dieser kam an nächsten Tag vorbei um sich die Sachlage anzuschauen. Schaden wurde festgestellt und Firma zur Ausbesserung beauftragt

Schadensbeseitigung: Am Freitag Morgen wurde die Decke von der beauftragen Firma neu verputzt, hierfür musste ich allerdings einen extra Urlaubstag nehmen um diese Arbeiten zu beaufsichtigen. Der Putz ist nun über das Wochenende eingezogen.

Folgende Beeinträchtigungen und Schäden sind dem Mieter durch den Deckeneinsturz entstanden.

  • Starke Verschmutzung des Raumes ( erhebliche Reinigung notwendig)
  • Gefahr des weiteren Deckeneinsturzes, da weitere Risse in der Decke waren. Daher Raum kaum zu betreten gewesen und nicht nutzbar gewesen.
  • Starke Verschmutzung durch herabfallende Deckenteile an Regal, Sofa, Tisch, Fußboden und Schuhen
  • Mehrere Bilderrahmen und Dekoartikel wie Kerzenständer wurden zerstört
  • Mein Laptop wurde durch herabfallende Deckenteile extrem verschmutzt und beschädigt ( Displayhalterung gebrochen)
  • Für die Reparaturarbeiten musste ein Urlaubstag genommen werden

Ich bitte Sie darum diese Schäden ihrer Gebäudehaftpflichtversicherung zu melden und den dadurch enstandenen Schaden zu ersetzen.

Miete, Versicherung, Mietrecht, Hausratversicherung
Jobcenter Übergangsgeld Bafög

Hallo!

Ich habe von 2011 - 2013 eine schulische Ausbildung zum Informationstechnischen Assistenten gemacht und habe daher Bafög erhalten. Davon habe ich meine Wohnung, Gas, Strom etc. bezahlt.

Die Ausbildung ging bis Mitte Juni, und im August werde ich dann die Fachoberschule Informatik besuchen (Anmeldebestätigung bereits vorhanden).

Da bekomme ich weiterhin Bafög - allerdings habe ich nur bis zum Juni Bafög erhalten - und dann erst wieder im August da die Fachoberschule erst im August beginnt (Sommerferien dazwischen).

Also fehlt mir Bafög für den gesamten Monat Juli für meine Miete etc.

Die beim Bafög Amt haben mir gesagt, ich müsste für den Monat Juli zum Jobcenter, die müssten das Überbrücken.

Nun meine Frage, ich bin ja jetzt beim Jobcenter sozusagen "angemeldet", und werde ja auch nur den einen Monat Geld von denen beziehen. Bin ich danach, also im August wenn ich wieder mein normales Bafög erhalte, automatisch abgemeldet? Habe denen gesagt dass ich nur den einen Monat Geld benötige, und im August wieder mein Bafög erhalte.

War dann noch bei einem Berater, der meinte dann "ich müsste die Eingliederungsvereinbarung noch(?) nicht unterschreiben da ich ja weiter zur Schule gehe".

Muss ich dann damit rechnen, dass sich das Jobcenter Mitte 2014 wieder bei mir meldet wenn ich mit der Fachoberschule fertig bin? Um dann zu erfahren was ich danach vorhabe? Selbst wenn ich kein ALG oder sonstiges Beziehe?

Oder muss ich mich vielleicht selber vom Jobcenter abmelden sobald ich wieder mein Bafög erhalte? Die haben sich allerdings genau notiert, von wann bis wann ich Geld von denen benötige und wann ich wieder Bafög erhalte. Hab da nicht viel Ahnung.

Möchte mit dem Jobcenter eigentlich nichts zu tun haben, nur bin ich leider auf das Geld für den Monat Juli angewiesen wegen Miete etc.

Meiner Meinung nach ist das mit dem Bafög auch nicht sonderlich gut geregelt. Wieso erhalte ich für den Monat Juli kein Geld? Der gesamte Monat Juli fällt zwar in die Sommerferien, aber Miete muss ich doch trotzdem zahlen...

Schule, Miete, ALG II, ARGE, BAföG
Mieter Abmahnung, weil Rolladen unten bzw. nur halb geöffnet sind rechtens?

Hallo liebe Community,

ich hätte eine Frage bezüglich einer formalen, in schriftlicher Form überreichten Abmahnung, vom Vermieter meiner Freundin an eben diese und ob ob die Abmahnung wirklich bestand hat, oder wie ich derzeit empfinde ein wahnsinns Gag ist.

Meine Freundin (20) wohnt seit einigen Monaten alleine in einer Einzimmerwohnung im Erdgeschoss. Über ihr wohnt jedoch zugleich der Vermieter und im vorderen unteren Teil des Hauses ist eine weitere kleine Mietpartei. Der Vermieter ist bereits in Rente und sehr sehr neugierig wie mir scheint, was jedoch auf den ersten Blick wie eine große Hilfsbereitschaft aussah.

Der Vermieter beschwert sich über die Tatsache, dass meine Freundin, den Tag über schon einmal wenn sie, was der Vermieter jedoch nicht wusste, weg war die Fensterladen ganz geschlossen, oder auf halber höhe gesetzt hat. Zuerst ging es um die geschlossenen Laden, als sie diese aber täglich entweder mal ganz, oder nur halb öffnete, reichte ihm das halb auch irgendwann nicht mehr aus und er bat sie, diese doch bitte immer ganz zu öffnen, da die Nachbarn ja wohl schon gucken würden.

Meine Freundin hielt sich, wie ich keines Falls nachvollziehen konnte, die erste Zeit an das Anliegen, jedoch öffnete sie später, einfach aus Sichtschutzgründen wieder öfter nur noch zur hälfte.

Vor ein paar Tagen dann, kam der Vermieter zu meiner Freundin runter und hielt ihr eine Abmahnung vor die Nase, welche beinhaltete das sie in Zukunft die Laden vollständig öffnen soll und eine halb oder zu drei viertel geöffnete Lade nicht mehr akzeptiert wird.

Ein paar Tage später, sagte der Vermieter noch einmal ausdrücklich, dass er sich das nun noch 14 Tage anschaue und wenn sich nichts ändere, würde er die Rollladen abbauen, zuvor jedoch, dass er meine Freundin fristlos kündige, da sie ja bereits eine Abmahnung wegen den Rollladen habe und sie auch mit einem Anwalt kommen könne, er würde einfach das Schloss austauschen.

Ich muss dazu sagen, ich denke, dass es sich dabei einfach um einen Kontrollzwang des Vermieters handelt, der so versucht, da meine Freundin die beiden besagten Fenster zum Hof hat und der Vermieter immer an diesen vorbei gehen muss um seine Wohnungstür zu erreichen, ich denke er somit immer etwas einblick in das Leben meiner Freundin und den Zustand der Wohnung nehmen will. Im Mietvertrag sind zudem keinerlei Angaben bezüglich der Nutzung der Rollladen angegeben oder wie diese geöffnet oder geschlossen zu sein haben.

Ich wollte Fragen ist die erste Abmahnung, da meine Freundin aus Unwissenheit und ich denke aus Angst, dort nachzufragen oder sich eine zweite Meinung einzuholen, die Annahme des Schriftstücks, welches die "Abmahnung" beinhaltete gegenzeichnete, aber wie ich denke, damit hinterlistig eine Annahme der Abmahnung als solche und nicht nur die Annahme des Schriftstücks, wie bei einem Einschreiben sich hat unterzeichnen lassen, nun gültig ist oder nicht.

Ahso sie hat derzeit noch keine Vorhänge.

Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Abmahnung, Vermieter
Zentralschlüssel verloren. Was nun?

Problem:

Mein Freund hat unsren Hausschlüssel (Eingangstür) unserer Wohnung verloren - und mit dem konnte man auch meine Wohnungstür öffnen, denke das wird sauteuer, wenn sämtliche Zylinderschlösser ausgetauscht werden müssen... oder? Weil so einen Zentralschlüssel kann man ja nicht einfach nachmachen lassen. Dazu braucht man einen Berechtigungsschein vom Vermieter, sonst weigert sich der Schlüsselmacher den Schlüssel zu kopieren. Also -> Schlüssel weg. Durch die komischen Nummern und Buchstaben darauf kann man laut Internet angeblich erkennen zu welchem Gebäude dieser Schlüssel gehört, also ein Wilkommensgruß für Einbrecher?!

Man müsste demnach die Haustür (auch Fahrradkellertür, und Kellertüren) und meine Wohnungstür mit neuen Schlössern versehen.

Meinen Recherchen nach kostet so ein spezielles Zylinderschloss um die 100 - 200 Euro?

Und das jetzt So viel Geld.. (im Netz lese ich ab 1000 Euro aufwärts)?

Versichert sind wir in der Richtung leider nicht... Das nervt mich alles tierisch.. So ein Schlüssel kann ja auch überall sein?! .....

Hat jemand Erfahrung mit verlorenem Schlüssel - Schließanlage - unsre (noch)Wohnung befindet sich in einem Hochhaus mit ca. 64 Mietparteien... Die müssten ja dann auch alle neue Schlüssel bekommen oder? Ich bin fix und fertig Was da finanziell auf uns zukommen mag ((

Ich bin dankbar für jeden Tipp, jeden Ratschlag

liebe Grüße

Miete, Schlüssel, Mietrecht
Mietschulden - Vermieter geht auf keine Ratenzahlung ein - Lösung?

Also, der Vermieter einer guten Freundin, möchte die Freundin nun aus der Wohnung entfernen lassen. Die Freundin konnte 2 Mieten nicht zahlen, da sie arbeitslos wurde. Sie hatte den Vermieter davon in Kenntniss gesetzt und alles war ok. Nun hat Sie gemeint, sie möchte jetzt am 1.6.2013 statt 410€ Miete - 450€ Miete zahlen um dann schonmal 40€ als erste Rate für die zwei noch ausstehende Mieten zu bezahlen. Mehr geht noch nicht, bis zum 1.8.2013. Da hat sie dem Vermieter angeboten statt 410€ - 500€ Miete zu bezahlen.

Doch der Vermieter hat bisher eine Mahnung geschickt wo er darauf hingewiesen hat die 820€ komplett zu bezahlen. Danach ging der Brief mit der Ratenzahlung raus. Und nun kam am Mittwoch die Letzte Mahnung wo drinnen steht, dass Sie entweder die 820€ auf einmal bezahlt, oder aber Sie am 2.6.2013 aus der Wohnung draußen sein solle, ansonsten kommt am 3.6.2013 die Polizei.

Meine Freundin geht es sichtlich schlecht, sie bekommt beim Arbeitsamt, wovon sie noch bis zum 1.6. abhängig ist, kein Darlehen und das Sozialamt, hat erst wieder am Montag nächste Woche auf.

Da der Vermieter telefonisch nicht zu erreichen ist, hat Sie gestern ihm eine SMS geschrieben, wo sie meinte, dass er am 1.6.2013 seine 410 Miete auf dem Konto hat, sowie auch die 40€ Ratenzahlung. Sie ist also zahlungswillig und möchte die Schulden so aus der Welt schaffen. Nur der Vermieter meldet sich nicht.

Wie sieht es also nun aus?!

Kann der Vermieter am 3.6.2013 die Polizei holen und OHNE Räumungsklage die Freundin entfernen lassen?! Und was passiert dann?! Wird sie dann rausgeschmissen und landet im Gefängniss oder muss sie schauen wo sie unterkommt???

Ich kenne es nur so, dass der Vermieter eine Räumungsklage braucht um jemanden entfernen zu lassen.Wie sieht es aus, wenn man jedoch vom Amt abhängig ist?! Hat man dadurch irgendeinen Schutz, nicht rauszumüssen bis eine andere Wohnung gestellt wurde?!

Wäre um Antworten sehr erfreut. Meine Freundin ist echt am Boden zerstört.

Wohnung, Miete, Geld, Recht, Vermieter
Räumungsklage abwenden

Hallo ihr lieben.

zu unserer Vorgeschichte: vor 1,5 Jahren hatten wir einen Mietrückstand und deshalb die fristlose Kündigung. Wir haben und mit dem Vermieter gütlich geeinigt und er hat die Kündigung zurückgezongen - es wurde KEINE Räumungsklage eingereicht.

Nun kam es so, dass der Vermieter uns eine völlig falsche Nebenkosten in den Mietvertrag gesetzt hat und wir somit eine Nachzahlung von knapp 2000 Euro haben, die bisher nicht begleichen konnten.

Jetzt haben wir den Fall, das wir wieder die fristlose Kündigung mit Androhung der Räumungsklage hier liegen haben. Noch ist die Klage nicht eingereicht, der Vermieter aber auch zu keinem Gespräch bereit (deren Anwalt hingegen schon). Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass man eine Räumungsklage abwenden kann, wenn es nicht 2 Jahre vorher schonmal zu einer Kündigung mit Räumungsklage kam.

Wie sieht es in unserem Fall aus? Unser Vermieter hat damals die Kündigung zurückgezogen ohne Räumungsklage einzureichen. Können wir die jetzige Kündigung abwenden oder nicht?

Falls nicht, wie lange Beträgt eurer Meinung nach die Räumungsfrist da wir ein 4 Jähriges Kind in unserer Wohnung haben und es hier leider garnicht so einfach ist, eine neue Wohnung zu finden.

Bitte seid so lieb und kommt mir jetzt nicht mit Antworten wie "das hättest du früher wissen müssen" oder was auch immer. Wir sind keine Mietnomanden und überhaupt erst in den Rückstand gekommen, weil unser Vermieter uns die Nebenkosten absichtlich viel zu niedrig angesetzt hat. Wir zahlen die aktuelle Miete und haben noch etwas draufgepackt, damit wir nicht mehr in eine solche Situation kommen. Das Problem ist hier nur, das der A... in der Hausverwaltungszentrale nicht gesprächsbereit ist. :-(

Miete, Recht, Mietrecht
Mieterhöhung zustimmen, sonst Eigenbedarf

Moin,

meine Freundin wohnt in einer Mietwohnung, welche der Eigentümer seit einiger Zeit verkaufen wollte. Dies hat er anscheinend geschafft, denn vor wenigen Tagen meldete sich telefonisch eine Person, die angibt, der neue Vermieter zu sein. Die Miete würde zum nächsten Monat um 70 Euro erhöht (Vorher 440 Euro). Meine Freundin hat erstmal gesagt, dass sie so telefonisch gar nichts regelt, da sich der neue Vermieter nichtmal vorgestellt hat oder Ähnliches. Nun war das Osterwochenende.

Am 1. April waren wir wieder bei ihr und finden im Briefkasten einen Brief des Vermieters, auf dem hinten auf dem Briefumschlag steht: "Am 31. März um 11.30 Uhr eingeworfen!". Der 31. März war Ostersonntag.

Frage 1: Ist das so in Ordnung? Hat er es damit geschafft, das Schreiben noch im März zuzustellen oder zählt erst der nächste Werktag, also Dienstag der 2. April?

Meine Freundin will in der Wohnung sowieso nur noch bis zum 30.09. wohnen, da sie danach beruflich umziehen muss, das weiss der Vermieter.

In dem Schreiben steht nun, dass die neuen Eigentümer den Mietvertrag fristgerecht zum 01.07. kündigen wegen Eigenbedarfs. Außer wenn sie der Mieterhöhung zustimmen würde, dann könne sie gerne noch bis Ende September in der Wohnung bleiben.

Zusatz zu Frage 1: Ist das fristgerecht gekündigt?

Frage 2: Darf der Vermieter das so? In dem Schreiben steht nämlich nur wegen Eigenbedarfs, aber nicht explizit, wer die Wohnung zukünftig bewohnen soll.

Frage 3: Erfüllt das den Tatbestand einer Erpressung?

Danke für eure Hilfe!

Miete, Eigenbedarf, Erpressung, Frist, erhoehung
Darf der Stall das verbieten? Unterricht in der Halle

Halli Hallo. Also meine Freundin hat ihr Pferd in einem Stall stehen. Seit 2-3 Jahren hat der Stall neue Besitzer. Eine Reitlehrerin die den normalen Reitunterricht gibt und Dressur und der Mann der Springunterricht gibt. Meine Freundin hat sich am Anfang mit beiden sehr gut verstanden und war auch bereit fast jeden Tag mit zu helfen. Ich denke mal die Reitlehrerin war schon wirklich abhängig von ihrer Hilfe. Sie ist noch sehr jung 28 Jahre alt jetzt und er schon fast um die 50. In der letzten Zeit hat sie aber nicht mehr so viel Zeit im Stall mit zu helfen wegen der Schule und anderen Aktivitäten. Die Reitlehrerin reagiert sehr Zickig darauf und benimmt sich schon fast wie ein kleines Kind. Meine Freundin hat bei ihr früher immer Dressurunterricht genommen, aber in der letzen Zeit hat sie das Gefühl bekommen das sie dort nichts lernt und die Lehrerin immer jede Stunde das gleiche gibt und soweiter. Deshalb nimmt sie seit mehrern Wochen kein Unterricht bei ihr. So ein gut befreundeter Einsteller hat auch ein Pferd, kann es aber seit einem Reitunfall nicht mehr reiten. Da der befreundete Einsteller sich auch nicht mehr so gut mit der Reitlehrerin versteht, hat sie gebeten meine Freundin ihr Pferd zu reiten. Dieses hat sie auch getan. Man muss dabei sagen das der befreundetet Einsteller gute Dressurkentnisse hat und meiner Freundin manchmal als Gegenleistung mit ihrem eigenem Pferd hilft. Nun war gestern der Fall, das der befreundetet Einsteller meiner Freundin bei ihrem Pferd geholfen hat. Doch kaum 5 Minuten später kam die Reitlehrerin (Sie war bei fast allen schon sehr Unbeliebt wegen ihres Verhalten) völlig wütend in die Halle und meint das sie das sich nicht gefallen lässt. Also das die eine Einstellerin der anderen sozusagen Unterricht gibt. Unsere Frage ist jetzt ob sie das überhaupt verbieten darf? Beide Zahlen Mieten und haben ihr Pferd da stehen. Laut dem Mietvertrag dürfen sie die Hallen benutzen. Der befreundetet Einsteller ist kein Trainer, jeglich ein Hobbyreiter. Darf sie also jetzt rechtlich verbieten das meine Freundin kein Unterricht mehr in der Halle von dem befreundetetn Einsteller kriegt?

Pferd, Miete, Unterricht, Recht, einstellen, Stall

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