Hallo ihr lieben.

zu unserer Vorgeschichte: vor 1,5 Jahren hatten wir einen Mietrückstand und deshalb die fristlose Kündigung. Wir haben und mit dem Vermieter gütlich geeinigt und er hat die Kündigung zurückgezongen - es wurde KEINE Räumungsklage eingereicht.

Nun kam es so, dass der Vermieter uns eine völlig falsche Nebenkosten in den Mietvertrag gesetzt hat und wir somit eine Nachzahlung von knapp 2000 Euro haben, die bisher nicht begleichen konnten.

Jetzt haben wir den Fall, das wir wieder die fristlose Kündigung mit Androhung der Räumungsklage hier liegen haben. Noch ist die Klage nicht eingereicht, der Vermieter aber auch zu keinem Gespräch bereit (deren Anwalt hingegen schon). Jetzt habe ich im Internet gelesen, dass man eine Räumungsklage abwenden kann, wenn es nicht 2 Jahre vorher schonmal zu einer Kündigung mit Räumungsklage kam.

Wie sieht es in unserem Fall aus? Unser Vermieter hat damals die Kündigung zurückgezogen ohne Räumungsklage einzureichen. Können wir die jetzige Kündigung abwenden oder nicht?

Falls nicht, wie lange Beträgt eurer Meinung nach die Räumungsfrist da wir ein 4 Jähriges Kind in unserer Wohnung haben und es hier leider garnicht so einfach ist, eine neue Wohnung zu finden.

Bitte seid so lieb und kommt mir jetzt nicht mit Antworten wie "das hättest du früher wissen müssen" oder was auch immer. Wir sind keine Mietnomanden und überhaupt erst in den Rückstand gekommen, weil unser Vermieter uns die Nebenkosten absichtlich viel zu niedrig angesetzt hat. Wir zahlen die aktuelle Miete und haben noch etwas draufgepackt, damit wir nicht mehr in eine solche Situation kommen. Das Problem ist hier nur, das der A... in der Hausverwaltungszentrale nicht gesprächsbereit ist. :-(