Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem: Beim Einzug in die alte Wohnung habe ich den Strom-Zählerstand nicht aufgenommen. Auch im Übergabeprotokoll mit dem Vermieter wurde nichts festgehalten. Naiv wie ich war, habe ich gedacht, dass der Stromverbrauch mit in die ebenkosten miteinfließt. Beim Auszug habe ich dann ich die Zählerwerte aufgenommen, da in der Zwischenzeit (zwei Monate vorher) ich dann beim Stromversorger angemeldet war. Nun habe ich das Problem, dass ich eine Schlussrechnung vom Versorger bekommen habe. Diese habe ich auch brav bezahlt.

Heute habe ich erneut eine Schlussrechnung erhalten, wobei der alte Zählerstand nach untenkorrigiert wurde. In der Begründung steht, dass die erste Schlussrechnung maschinell erstellt worden ist und nun abgelesene Werte vorliegen.

Wie ist das rechtlich. Kann der Vermieter oder der Stromversorger auf den letzten Wert zurückfallen der zum letzten mal abgelesen wurde?

Denn ich habe laut ihnen einen Jahresverbauch von mehr als 4.000kWh pro Jahr (2 Personen). Dieser schein mir einbisschen zu hoch. Ich gehe davon aus, dass wir noch von die vorherigen MIeter mitbezahlen dürfen.

Mit Dank Naiver