Mein Vermieter hat mir, als ich mit meinen Vormietern die Übergabe gemacht habe (an der der Vermieter übrigens nicht beteiligt war) mir gesagt, dass in das Übergabeprotokoll eine Klausel rein soll, dass der Nachmieter noch 14 Tage nach der Übergabe Mängel nachmelden kann.

Ich werde das natürlich nicht reinschreiben, die Wohnung kann ja ausgiebig begutachtet werden, und ich kann nach zwei Wochen schließlich auch nicht mehr nachhalten, ob der Mangel tatsächlich von mir, oder bereits von meinem Nachmieter zu verschulden ist.

Mit Sicherheit ist diese Klausel doch auch garnicht wirksam bzw. zulässig oder?

Gruß