Seit drei Jahren wohne ich in einer Mietwohnung, habe aber bisher noch keine Nebenkostenabrechnung bekommen. Zunächst dachte, dass es positiv ist (in der Regel gibt es Nachzahlungen), bin mir aber nun nicht mehr sicher.

Die Frage also: Wenn der Vermieter in den letzten drei Jahren keine Abrechnung erstellt hat (es aber einen Vorauskostenanteil in der Miete gibt) - wie lange rückwirkend kann ich als Mieter die Nebenkostenabrechnung einfordern und ggf. zu viel Gezahltes zurückfordern.

Viele Grüße Philipp