Ich habe notgedrungen meine Wohnungstür aufbrechen müssen. Meine Haftpflicht hat den Schaden übernommen und den Zeitwert der Vermieterin erstattet. Der Kostenvorschlag der neuen Tür ist jedoch bei weitem höher und nun möchte meine Vermieterin die Differenz von mir haben. Bin ich nicht raus aus der Nummer wenn mein verursachte Schaden reguliert wurde?
Muss ich bei einem Haftpflichtschaden die Differenz zwischen Zeit und Neuwert selber tragen?
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