Letzte Ausbildungsvergütung (Prüfungsmonat) für die Ausbildung.

Hallo zusammen,

ich habe bereits mehrere Seiten der IHK und ähnliche durchsucht, leider ohne Antwort.

Es geht sich um die Ausbildungsvergütung des letzten Ausbildungsmonats, welcher ja auch das Ende der Ausbildung mit beinhaltet, bei bestehen der mündlichen Prüfung (24.06.2013 bestanden). Meine Exchefin ist eine Woche vor der Prüfung in den Urlaub und kommt am 8.07.2013 wieder arbeiten. Sie ist auch für die Zahlung der Vergütung verantwortlich und hat immer pünktlich zum letzten Arbeitstag des Monats gezahlt . Da ich die Prüfung hatte und auch mit so etwas gerechnet habe, da mein Chef, naja sagen wir doch immer recht sparsam war, in Bezug auf Urlaub und Vergütung, mal abgesehen davon, das weder Überstunden vergütet, geschweige denn Freizeit angerechnet wurde und es waren einige, da ich übernommen werden wollte und es auch seit dem ersten Halbjahr so immer wieder gesagt und sogar bei Bewerbungsgesprächen für die gleiche Ausbildung, nur ein Jahr später, den Bewerbern gesagt wurde, eine Übernahme für diese vlt. nicht möglich ist, da ich übernommen werde, habe ich auch nie auf ausgleich oder Auszahlung der Überstunden bestanden, aber diese auch nie wörtlich oder schriftlich abgelehnt, also Angeboten oder beglichen bekommen.

Drei Jahre im wahrsten Sinne des Wortes "den A*** aufgerissen" und dann einen Tag nach der Prüfung sagt er mir, er könne mich wenn überhaupt und die Mietverhandlungen für die neue Filiale gut ausgehen, in zwei Monaten übernehmen. Er hat sich natürlich nicht bis ende dieser Woche gemeldet, wie versprochen.

Ich habe viel hingenommen und nie mehr für mehr Arbeit verlangt, aber nun ist bereits der 03.07 und meine Vergütung für Juni ist immer noch nicht da, weil meine Exchefin, erst noch prüfen wollte ob mir volle monatliche Vergütung oder nur anteilig zusteht, also von dem wo fast nix ist und war, was abziehen. Da ich aber hier Rechnungen liegen habe, kann es sein das Gebühren und Strafen wegen Knollen dazu kommen, bevor ich Geld habe.

!Lastschrift Handyvertrag nicht gebucht (noch nie passiert)!

Fragen:

-Was kann ich bei Umkosten machen, da ich ja keine Finanzmittel derzeit besitze und seit dem 01.07.2013 meinen Chef darüber in Kenntnis gesetzt habe (telefonisch / persönlich), dass ich kein Geld bekommen habe und heute (03.07.2013) nochmal telefonisch um Zahlung gebeten habe, aber er alles auch wusste, nur mir nichts gesagt wurde.

-Im Vertrag steht "Der Auszubildende zahlt dem AZUBI eine angemessene Vergütung, diese beträgt zur Zeit monatlich brutto..." und "Die regelmäßige tägliche Ausbildungszeit beträgt 8Std.. Die regelmäßige wöchentliche 40Std.", also keine monatlichen min. Std. und sonst steht im Anhang oder sonst wo was von Abzügen bei verkürzten Monaten oder vorzeitigem Vertragsende. Normaler IHK NRW Vertrag (§§ 10,11 BBIG) ohne anzuwendende Tarifverträge oder anderen Zahlungs- oder Arbeitszeitvereinbarungen. Also volles Gehalt oder?

Danke im voraus und sry langer Text ich weiß

Gehalt, Ausbildung, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Ausbildungsvertrag, IHK, Lohn, Vergütung, Vertragsrecht
Mieter Abmahnung, weil Rolladen unten bzw. nur halb geöffnet sind rechtens?

Hallo liebe Community,

ich hätte eine Frage bezüglich einer formalen, in schriftlicher Form überreichten Abmahnung, vom Vermieter meiner Freundin an eben diese und ob ob die Abmahnung wirklich bestand hat, oder wie ich derzeit empfinde ein wahnsinns Gag ist.

Meine Freundin (20) wohnt seit einigen Monaten alleine in einer Einzimmerwohnung im Erdgeschoss. Über ihr wohnt jedoch zugleich der Vermieter und im vorderen unteren Teil des Hauses ist eine weitere kleine Mietpartei. Der Vermieter ist bereits in Rente und sehr sehr neugierig wie mir scheint, was jedoch auf den ersten Blick wie eine große Hilfsbereitschaft aussah.

Der Vermieter beschwert sich über die Tatsache, dass meine Freundin, den Tag über schon einmal wenn sie, was der Vermieter jedoch nicht wusste, weg war die Fensterladen ganz geschlossen, oder auf halber höhe gesetzt hat. Zuerst ging es um die geschlossenen Laden, als sie diese aber täglich entweder mal ganz, oder nur halb öffnete, reichte ihm das halb auch irgendwann nicht mehr aus und er bat sie, diese doch bitte immer ganz zu öffnen, da die Nachbarn ja wohl schon gucken würden.

Meine Freundin hielt sich, wie ich keines Falls nachvollziehen konnte, die erste Zeit an das Anliegen, jedoch öffnete sie später, einfach aus Sichtschutzgründen wieder öfter nur noch zur hälfte.

Vor ein paar Tagen dann, kam der Vermieter zu meiner Freundin runter und hielt ihr eine Abmahnung vor die Nase, welche beinhaltete das sie in Zukunft die Laden vollständig öffnen soll und eine halb oder zu drei viertel geöffnete Lade nicht mehr akzeptiert wird.

Ein paar Tage später, sagte der Vermieter noch einmal ausdrücklich, dass er sich das nun noch 14 Tage anschaue und wenn sich nichts ändere, würde er die Rollladen abbauen, zuvor jedoch, dass er meine Freundin fristlos kündige, da sie ja bereits eine Abmahnung wegen den Rollladen habe und sie auch mit einem Anwalt kommen könne, er würde einfach das Schloss austauschen.

Ich muss dazu sagen, ich denke, dass es sich dabei einfach um einen Kontrollzwang des Vermieters handelt, der so versucht, da meine Freundin die beiden besagten Fenster zum Hof hat und der Vermieter immer an diesen vorbei gehen muss um seine Wohnungstür zu erreichen, ich denke er somit immer etwas einblick in das Leben meiner Freundin und den Zustand der Wohnung nehmen will. Im Mietvertrag sind zudem keinerlei Angaben bezüglich der Nutzung der Rollladen angegeben oder wie diese geöffnet oder geschlossen zu sein haben.

Ich wollte Fragen ist die erste Abmahnung, da meine Freundin aus Unwissenheit und ich denke aus Angst, dort nachzufragen oder sich eine zweite Meinung einzuholen, die Annahme des Schriftstücks, welches die "Abmahnung" beinhaltete gegenzeichnete, aber wie ich denke, damit hinterlistig eine Annahme der Abmahnung als solche und nicht nur die Annahme des Schriftstücks, wie bei einem Einschreiben sich hat unterzeichnen lassen, nun gültig ist oder nicht.

Ahso sie hat derzeit noch keine Vorhänge.

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