darf Miete für Carportstellplatz rückwirkend in Rechnung gestellt werden?

Hallo

Kurz zum Sachverhalt: Ich wohne in einem 4 Parteien-Haus zur Miete. Meine Vermieterin gehören 3 Wohnungen und 2 Stellplätze unter dem Carport, die 2. Vermieterin (Mutter meiner Vermieterin --- befinden sich seit Jahren im Rechtsstreit) gehört eine Wohnung und ein Carportstellplatz. Von der Mutter meiner Vermieterin sind vor kurzem die Mieter Hals über Kopf ausgezogen, nachdem es nur Ärger und Streit gab. Sie zahlen die Miete noch bis 31.12.2012. Seit November sind sie aber nun schon ausgezogen und ich nutze seitdem den Carportstellplatz. Ich muss dazu sagen, dass ich der einzigste bin, der keinen Stellplatz zur Wohnung hat und mein Auto immer auf der Straße stehen lassen muss, was auch schon mal zu einem Vandalismusschaden führte, wodurch das komplette Auto neulackiert werden musste. (1600€ Schaden) Heute (29.12.2012) habe ich einen Brief von der Mutter meiner Vermieterin im Kasten, wo folgendes drin steht:

Da Sie seit November und Dezember den Carport für ihren Wagen nutzen, können Sie ihn für eine Monatsmiete von 30€ solange anmieten, bis zu einer Neuvermietung der unteren rechten Wohnung ab 01.01.2013. Meine Bankverbindung.....

Es wurde nie irgendwas mündlich oder schriftlich besprochen, dass ich da nicht stehen dürfe oder Miete für bezahlen müsse.

Wie ist nun die Rechtslage? Gibt es irgend einen Gesetzesauszug den ich für ein Antwortschreiben verwenden kann? Habe bisher nichts zu diesem Sachverhalt finden können.

Gruß Thomas

Miete, Mietrecht, Carport, Stellplatz, rückwirkend
Schlosswechsel - mein Vermieter hat mich ausgesperrt!

Schlosswechsel - mein Vermieter hat mich ausgesperrt!!!

Mein Vermieter hat gestern das Schloss der Hauseingangstür wechseln lassen. Wie ich bereits vermutete, erfuhr ich heute, dass jeder andere Mieter informiert und mit neuem Schlüsseln ausgestattet wurde - nur ich nicht!

In den letzten Monaten gab es diverse Differenzen zwischen meinem Vermieter und mir. Ich bin mit 2 Mieten im Rückstand, aber das gerechtfertigt es doch nicht, mich einfach "auszusperren"?

Er will mich aus dem Haus haben, seitdem ich eingezogen bin. Dabei wird er von einer Nachbarin tatkräftig unterstützt. Sie wohnt mit ihrer Tochter im ersten Stock und beschwert sich zum Beispiel seit meinem Einzug über mein im Hausgang abgestelltes Fahrrad. Es ist nicht mal das einzige welches da steht! Ich habe bereits zweimal die Polizei holen müssen: Das erste Mal wurde das Schloss meines Fahrrades mit Sekundenkleber unbrauchbar gemacht .... Das zweite Mal wollte sich mein Vermieter gegen meinen Willen Zutritt zu meiner Wohnung verschaffen. Dann wurde ich beschuldigt, dass die heruntergefallenen Scherben einer Glasscheibe, welche durch einen Sturm in meinem Stockwerk (3.) zerbrach, das Auto meine besagten Nachbarin beschädigt hätten – allerdings erst 4 Wochen später.... Und jetzt werde ich auch noch „ausgesperrt“!!

Darf mein Vermieter das eigentlich? Was kann ich unternehmen?????

Miete, Schlüssel, Mietrecht, Schloss
Mahnung nach Mietminderung

Folgender Fall:

Ich bewohne nun seit Juni eine Wohnung, im Laufe der Zeit stellten sich div. heraus: - Fenster schließt nicht richtig oder nur schwer -> Luft strömt durch -> Heizkosten enorm, Wohnung trotzdem ständig kalt - Steckdose in der Küche defekt, Folge: Elektrogeräte wie Herd, usw. können nicht angeschlossen werden - Boden (Laminat) wahrsch. nicht isoliert, an der Wand entlang wachsen aus dem Boden grüne Äste/Pflanzen (IN der Wohnung!) - Wassertemperatur der Dusche wechselt ständig von brühend heiß zu eiskalt, unabhängig von der Einstellung der Temperatur am Regler des Wasserhahns - die Heizung bei Betrieb knackt im Sekundentakt (trotz Entlüftung) - ständig laute Musik aus anderen Wohnungen des Hauses auch nach 22 Uhr (trotz mehrmaliger persönlicher Beschwerde beim Mieter und später folgender Abmahnung durch den Vermieter)

Ich habe den Vermieter bereits mehrmals persönlich auf die Mängel hingewiesen und gefordert, dass diese behoben werden. Nachdem ewig keine Reaktion kam, habe ich ein Schreiben an den Vermieter aufgesetzt, alle Mängel aufgelistet usw. Meine Miete wird direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen, jedoch muss ich bzw. mein Freund zusätzlich "aus eigener Tasche" ca. 60 Euro an den Vermieter zahlen, da ich meinen Freund später in meine Wohnung aufgenommen habe (Nebenkostenaufschlag).

Da bis heute kein einziger Mangel behoben ist, und der Vemieter mir auch nicht mitgeteilt hat, wie er betrefflich der Behebung vorgehen will (Zeitpunkt usw.), habe ich die 60 Euro NK-Aufschlag für den aktuellen Monat einbehalten, als Mietminderung, über die eigentliche Miete habe ich ja so keine Verfügung, da direkt vom Amt an den Vermieter überwiesen wird. (Ein Termin beim Amt ist der nächste Schritt) Ich habe den Vermieter mündlich und schriftlich darüber in Kenntniss gesetzt, dass ich die 60 Euro nicht gezahlt habe, da bis heute kein einziger Mangel behoben ist und das Geld auch solange monatlich einbehalten werde, bis etwas geschieht. (Mietminderung)

Der Vermieter droht mir nun mit Inkassounternehmen und einem Verbot des Aufenthaltes meines Freundes bei mir (da entsprechender NK-Aufschlag nicht gezahlt wird). Ich soll also schnellstmöglich diese 60 Euro zahlen, sonst darf ich mich mit Inkassounternehmen auseinandersetzen.

Meine Frage: Darf er mir einfach so ein Inkassounternehmen auf den Hals hetzen? Durfte ich Miete mindern? WAS kann ich jetzt als nächsten Schritt gegen den Vermieter tun??

Danke für eure Antworten

Wohnung, Miete, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Mangel
Schäden am Haus durch benachbarte Baustelle.

Folgende Geschichte:

Neben einem 5-stöckigen ca. 100 Jahre altem Gründerzeit-Mietshaus wird neu gebaut. Eine Riesenbaustelle.

Das Haus, welches direkt neben dem alten Mietshaus stand, wurde hierfür abgerissen. Man hat dann da Stahlträger als Stützwand in den Boden gerammt, für eine Tiefgarage ausgeschachtet und dann das neue Haus obendrauf gebaut. Anschließend wurden diese Stahlträger teilweise wieder entfernt. Der Abriss des Hauses, das Einrammen der Stahlträger sowie deren Entfernung ging mit sehr starken Erschütterungen und Vibrationen einher.

Durch den ganzen Prozess sind in dem Mietshaus in den unteren Geschossen deutliche Risse in den Wänden aufgetreten. Der Bauunternehmer hat einen neutralen Gutachter beauftragt, der auf etwaige entstandene Bauschäden an den Nachbarhäusern prüft.

Jetzt hat der diese Risse dokumentiert und die Baufirma läßt diese nun wieder verspachteln.

Und jetzt dazu die Fragen:

Wie wahrscheinlich ist es, dass durch die Erschütterungen und Risse die Bausubstanz und der Wert des alten Hauses beeinträchtigt wurde?

Reicht das denn aus, wenn da diese Risse da einfach nur verspachtelt werden? Die ziehen sich doch durch die ganze Wand und werden dann nur oberflächlich wieder verschlossen. Der Riss aber bleibt doch weiterhin in der Wand. Steht dem Eigentümer des Mietshaus da irgendeine Form der Entschädigung zu?

Würdet Ihr denken, dass dieser neutrale Gutachter auch wirklich neutral arbeitet, obwohl er eben von dem Bauunternehmer beauftragt und bezahlt wird? Sollte man da als Eigentümer einen eigenen Gutachter beauftragen? Wie teuer mag so was sein?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Wohnung, Miete, bauen, Handwerk, Mietrecht, Immobilien, Handwerker
Jobcenter überweist Miete an falsche Bankverbindung

Das Jobcenter hat die Miete und Nebenkosten immer an meinen vom Vermieter beauftragten Wohnungsverwalter überwiesen. Irgendwann stellte sich heraus, dass der Wohnungsverwalter die Miete und Nebenkosten unterschlagen und veruntreut hat um irgendwelche Schulden zu tilgen. Mittlerweile ist er pleite und gegen ihn läuft ein Strafverfahren. Ich habe das Jobcenter daher schriftlich am 03.09.2012 aufgefordert die Miete an eine neue Bankverbindung des Vermieters zu überweisen. Die Unterlagen dazu habe ich persönlich im Jobcenter abgegeben, die Entgegennahme wurde mir schriftlich bestätigt. Allerdings teilte mir der Vermieter jetzt mit, dass weder für Oktober, noch für November Zahlungen eingegangen wären. Ich stellte das Jobcenter daraufhin zur Rede und es stellte sich heraus, dass mein Schreiben vom 03.09.2012 im Jobcenter verloren gegangen war und die neue Bankverbindung nicht eingetragen wurde. Das Jobcenter teilte mir daraufhin mit, dass ich dann Pech gehabt hätte. Die Zahlungen wurden geleistet, wenn auch dummerweise auf das falsche Konto. Ich müsste daher selbst versuchen, vom Wohnungsverwalter das Geld zurück zu bekommen (wie denn, der ist pleite...), da das Jobcenter diese Zahlungen nur als Erfüllungsgehilfe für mich an den Wohnungsverwalter im Rahmen einer Abtretung überwiesen hat. Wenn das Schreiben zur Änderung meiner Bankverbindung dort abhanden gekommen wäre, sei das bedauerlich aber nicht zu ändern. Zweimal könne man die Miete nicht rückwirkend neu überweisen.

Wie ist die Rechtslage in dem Fall? Dem Jobcenter war nachweislich bekannt, dass die neue Bankverbindung eingetragen werden muss und es ist allein deren verschulden, dass das diesbezügliche Schreiben verloren gegangen ist oder falsch abgeheftet wurde. Das kann mir doch jetzt nicht zum Nachteil gemacht werden, weil der Vermieter -zu Recht- nach den zwei letzten Mietzahlungen von mir fragt.

Gibt es dazu bereits Urteile oder Rechtssprechungen oder Gesetzestexte mit denen ich gegenüber dem Jobcenter argumentieren kann?

Bitte keine Hinweise wie: "geh zu einem Anwalt". Dann hätte ich mir die Anfrage hier sparen können!

Miete, ALG II, Hartz IV, Jobcenter, Nebenkosten, Abtretung
Zugang zum Heizungskeller verboten aber anderen Mietparteien erlaubt

Hallo,

ich habe ein Problem, das ich jetzt mal kurz schildere:

Meine Familie wohnt in einem Mehrfamilienhaus mit 5 Mietparteien. Mit dem Vermieter haben wir ein sehr schlechtes Verhältnis. Unter anderem wollte er uns verbieten nachts zu duschen, weil sich eine Mietpartei wegen des Lärms beschwert hat. Das haben wir aber nicht eingesehen, weil wir wissen, dass wir das Recht aufs duschen haben.

Seit einigen Tagen wird uns nachts das warme Wasser abgestellt und wir sind uns sicher, dass das die Mieterin, die sich wegen des Duschens beschwert hat, extra abstellt (man kann bei der Heizung von jeder Mietpartei die Heizung einzelnd abstellen - dies ist sogar unterteilt in Warm- und Kaltwasser).

Einen Schlüssel zum Heizungskeller hat die Mieterin, weil sich genau in diesem Raum ihr Keller befindet und sie dort ihre Sachen lagert und die Wäsche aufhängt. Ist das eigentlich erlaubt (Brandschutzgefahr)? Eine weitere Mietpartei (dreiköpfige Familie - Vater ist der Sohn der oben erwähnten Mieterin) hat ebenfalls den Schlüssel. --> Beide Mietparteien haben ein sehr gutes Verhältnis zum Vermieter, da sie schon ca. 25 Jahre in diesem Haus wohnen. Die dreiköpfige Familie hängt da zum Beispiel im Winter ebenfalls die nasse Wäsche auf und nutzt den Keller ebenfalls zum Abstellen mit - obwohl sie einen eigenen haben.

Nun haben wir beim Vermieter auch einen Schlüssel zum Heizungskeller angefordert, damit die eine Mieterin uns das warme Wasser nachts nicht einfach abstellen kann, bzw. damit wir es wieder andrehen können. Außerdem würden wir gerne auch unseren Zähler regelmäßig prüfen wollen.

Mein Frage ist: Darf der Vermieter entscheiden, wem er Schlüssel zum Heizungskeller gibt oder nicht? Oder müssen entweder alle oder keiner einen Schlüssel bekommen? Wir finden das sehr ungerecht und vorallem unerhört, dass die Mieterin sich einfach das Recht nimmt, uns das warme Wasser abzustellen.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Danke vorab!!!

Miete, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Heizung
Mängel nach Wohnungsübergabe (Wasserschaden)

Hallo!

Mein Mietvertrag lief noch bis zum 30.09. Nun hat mich der Nachmieter gefragt, ob er auch schon vorher einziehen kann. Am besten so schnell wie möglich. Nun habe ich mit dem Nachmieter vereinbart, dass er zum 3.9. schon in die Wohnung kann, mir dann aber keine Zeit mehr zur Renovierung bleibt.

Es wurde also vereinbart, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wird. Der Nachmieter hat also ein Übernahmeprotokoll unterzeichnet, in dem keine Mängel festgehalten wurden und er angibt, die Wohnung in einem renoviertem Zustand erhalten zu haben.

Nun habe ich einen Anruf von einem Juristen bekommen, der mir schilderte, dass bei dem ersten Duschen erhebliche Mängel festgestellt wurden. Und zwar sollen die Fugen der Duschfliesen undicht sein, dadurch soll ständig Wasser ausgetreten sein und die eine Badezimmerwand durchnässt haben. Somit sammelt sich nach seinen Angaben Schimmel an der Wand. Nun soll das Wasser auch unter dem Laminat im Wohnzimmer gekommen sein, was auch beginnt zu schimmeln. Zudem vermutet er, dass auch die untere Etage davon betroffen sein könnte.

Mir bleibt ja noch fast eine Monatsmiete aus. Da hat der Jurist vorgeschlagen, dass der Nachmieter einen Betrag von 50€ zahlt anstatt der gesamten verbleibenden Monatsmiete, dadurch wäre ich "aus dem Schneider" mit dem Nachmieter. Mir schwebten die gesamten Renovierungskosten vor, also schien ich erst nicht abgeneigt.

Aber nach einem Anruf bei dem Vermieter bin ich jetzt etwas verwirrt, denn dieser bestätigte nur eine defekte Fuge, durch die Wasser trat. Das wurde aber vom Vermieter sofort repariert. Mit dem Laminat hätte ich nach seiner Aussage nichts zu tun.

Nun meine Fragen: In wiefern kann ich für den Schaden belangt werden nach der Übergabe? Bin ich da jetzt vielleicht dran schuld, dass sich da Schimmel gebildet hat und muss ich dafür aufkommen? Mir war der Schaden bei Übergabe definitiv nicht bekannt.

Der Jurist meinte zudem, dass er das Übernahmeprotokoll so wie es unterschrieben wurde, widerruft. Kann er das überhaupt? Habe ich noch Anspruch auf die ausbleibende Miete?

Vielen Dank schonmal im vorraus für eure Meinungen.

Miete, Schimmel, Mietrecht, Übergabeprotokoll, Wohnungsübergabe, Nachmieter
Boden in Mietwohnung älter als ich?! Wer muss zahlen?

Hallo Leute,

ein Freund hat beim Möbel verrücken einen Riss in einen PVC Boden gemacht. Er hat es seiner Haftpflicht gemeldet. Diese hat herausgefunden, dass der PVC 21 Jahre (!!!) alt ist - nebenbei gesagt: älter als ich.

Seine Versicherung zahlt nicht bzw. aus Kulanz 30 Euro, da sie sich auf irgendeinen Paragraphen berufen, dass der Boden alle 10 Jahre vom Vermieter ausgetauscht werden muss. Jetzt will der Vermieter (eine Genossenschaft) dass ich ein total überteuertes Angebot eines örtlichen Verlegers annehme, welches wirklich extrem überteuert ist.

Meine Fragen UND BITTE NUR BEANTWORTEN WENN DU/SIE AHNUNG HAST/HABEN:

  1. Ist das von der Versicherung korrekt?

  2. Wenn der Boden sowieso alle 10 Jahre getauscht werden muss, muss ich dann dem Vermieter überhaupt was zahlen? Wenn ja oder nein - welche Paragraphen in welchem Gesetzbuch?

  3. Zeitwert? Den hat der Boden definitiv nicht mehr, da er sowieso in schlechtem Zustand war (bei Einzug, Dellen uÄ).

  4. Muss ich das Angebot des überteuerten Verlegers annehmen oder kann ich einen billigeren Wählen? Bzw. kann ich das nicht einfach selbst machen? Ne Rolle PVC kostet 50 Euro und ist in kürze verlegt. Der Bodenleger verlangt mehr als das 10-fache.

Danke für jede Antwort! Hab echt ein total flaues Gefühl im Magen, da das als Bafög beziehender Student schon meine komplette Existenz vernichten kann -.-

Liebe Grüße und nochmals danke!

Wohnung, Miete, Unfall, Geld, Bau, Versicherung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Gesetz, Boden, Haftpflicht, Schaden, Sachschaden
Jobcenter will Belege über die Weiterleitung der Miete

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem. Ich wohne seit April diesen Jahres in der Dachgeschoßwohnung meines Vaters. Dafür gibt es einen Mietvertrag und die Wohnung wurde "abgesegnet" durch einen Besuch zweier Mitarbeiter des Jobcenters. Die Miete habe ich meinem Vater immer bar bezahlt allerdings, in manchmal kleinerern mal grösseren, Beträgen. (Ja es gibt Quittungen hierfür) Jetzt habe ich (nach 6 Monaten) einen Weiterbewilligungsantrag gestellt, der auch genehmigt wurde. Allerdings will die Arge nur noch den Regelbedarf (374;-€9 zahlen und für die Weiterbewilligung soll ich Belege vorlegen, dass ich die Miete auch an meinen Vater weitergeleitet habe. Jetzt habe ich gestern folgendes gelesen: Urteil vom 03.03.2009, B 4 AS 37/08 R: Für den Anspruch auf Unterkunftskosten nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II ist es nicht relevant, ob diese tatsächlich vom Mieter an den Vermieter gezahlt werden/wurden, sondern dass im Bedarfszeitraum eine rechtskräftige Pflicht zur Mietzahlung besteht/bestand. Bei Vermietung unter Verwandten, hier zwischen Mutter und Sohn, sind ebenfalls die nach § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II angemessenen Unterkunftskosten zu zahlen. Bei Verdacht auf überhöhte Unterkunftkosten bietet § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II den erforderlichen Schutz. Seh ich es richtig, dass die Arge gar keine Nachweise verlangen darf? Wie soll ich mich verhalten? Hatte jemand mal nen ähnlichen Fall und evtl. Erfahrung? Wäre echt nett wenn ihr mir helfen könntet! Gruß Daniel

Miete, Hartz IV, Jobcenter

Meistgelesene Beiträge zum Thema Miete