Hallo, ich hab mal eine kleine Frage. Ich möchte aus meiner Wohnung ausziehen (aus persönlichen Gründen) und habe aber in meinem Mietvertrag stehen das: 'Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 12 Monaten, gerechnet ab Mietbeginn, auf ihr Recht zur Kündigung dieses Mietvertrages. Eine Kündigung ist somit erstmalig nach Ablauf eines Zeitraumes von 12 Monaten mit der gesetzlichen Frist zulässig. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zu außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt.'

Eingezogen, also der Vertrag lief ab dem 1.10 (Studium). Ich hab noch eine Mitbewohnerin, die ich vielleicht als Nachmieterin anbieten könne. Davon steht nichts im Mietvertrag, nur das sie gestattet ist (Untermieterin) und ich alleinige Nutzerin der Wohnung bin.

Kann ich jetzt echt erst zum 1.01.2014 ausziehen? Oder jetzt kündigen und dann zum 1.10 2013 schon ausziehen???

Lieben Dank