Muss in einer Mietwohnung eine Telefondose installiert sein?

Da ich in den nächsten Tagen und Wochen aus beruflichen Gründen umziehen muss (lebe derzeit noch bei den Eltern) bin ich derzeit auf Wohnungssuche.

Ich hatte heute bereits einen Besichtigungstermin mit einer Maklerin. Es läuft alles über eine seriöse Maklerfirma, der eigentliche Vermieter war nicht anwesend... aber dass ist auch nicht so wichtig...

Bei der Wohnung haben mich aber 2 Dinge gestört:

  1. Die vorhandene Küche ist nicht mehr wirklich verwendbar
  2. Es war keine Telefondose installiert bzw. konnte ich auch keinen Anschluss finden (muss anscheinend erst verlegt werden, bin mir aber nicht sicher, die Maklerin wusste es auch nicht genau). Festnetztelefon ist nicht so wichtig, ich benötige aber aus beruflichen Gründen schnelles Internet mit gutem Ping (mobiles Internet ist keine Lösung)

Die Maklerin hat mir gesagt ich solle jetzt einmal alle Mängel auflisten und sie leitet das dann dem Vermieter weiter damit die Mängel behoben werden bzw. über einen Mietnachlass bei Selbstreparatur.... Im vorhinein wird da generell nicht viel gemacht da vielleicht auch jemand seine Eigene Küche/Geräte mitnehmen will... so die Maklerin

So aber jetzt zurück zu meiner eigentlichen Frage:

Muss aus gesetzlichen Gründen eine Telefondose installiert sein oder muss ich das selber bezahlen? Gehört ein Telefon bzw. eben der Anschluss zur Grundeinrichtung wie Heizung oder Bad/WC?

Internet, Wohnung, Miete, Makler
Vermieter betritt mehrmals ohne erlaubnis die Wohnung

Hallo ihr Lieben,

Ich (22) habe gerade eine enorme Wut im Bauch. Gestern Abend bekomme ich eine Sms meiner Nachbarin, das mein Vermieter um 20:00 Uhr , ohne sich vorher bei mir zu melden, in meine Wohnung spaziert ist. Ich bin eher selten zu Hause, er hat aber meine Handynummer, worüber ich auch immer zu erreichen bin. Heute morgen bekomme ich schon wieder bescheid, das er sich unerlaubterweise in meiner Wohnung aufhällt mit offener Haustüre. Als meine Nachbarin ihn darauf ansprach das er so etwas garnicht dürfe, erwiderte er ihr, das er es wohl dürfe.

So etwas ist auch schon beim Einzug vorgefallen. Als ich zur Wohnung zurückkehrte und er mir entgegenkam, erzählte er mir sogar noch dreist, das er sich "eben angucken" wollte, wie weit ich mit der renovierung sei. Ich bin fassungslos. Der nächste punkt ist, das er jetzt auch noch rumerzählt ich würde schlampig leben.

Ich fühle mich wirklich in meiner Privatsphäre verletzt und möchte einfach nur noch ausziehen. Der gedanke wie er an 2 Tagen aufeinander in meinem Schlafzimmer steht bzw. durch meine Wohnung "schleicht" während ich nicht da bin, erschüttert mich irgendwie.

Kann ich hier fristlos kündigen? Das Vertrauensverhälltnis ist komplett im Eimer, auch deswegen wie er über meine Wohnung spricht. Bringt eine Anzeige hier etwas? Der Vermieter ist nämlich am selben Tag noch Handgreiflich zu oben genannter Nachbarin geworden, weil sie ihn nicht reinlassen wollte und sein Fuß in die Tür gestellt hat. weshalb sogar noch die Polizei hier war. Vielen Dank schonmal für alle Antworten.

Wohnung, Miete, wohnen, Mietrecht, Vermieter
Zahlt Jobcenter/Amt mehr für eine Wohnung? Ausnahmen? Hartz IV, ALGII usw..

Hallo,

ich bin vor kurzem bei meinen Eltern ausgezogen, weil es in meiner Familie zu vielen Probleme & Gewalt gekommen ist.

War bei dem Jobcenter in meiner Stadt und habe gefragt ob man mir eine Wohnung bezahlen könnte, weil ich es Zuhause nicht mehr aushalte & halt nur übergangsweise bei einer Freundin wohnen kann, weil ihre Wohnung einfach zu klein für zwei Personen ist.

Hab darauf auch das OK bekommen das man in meinem Fall zahlen würde & ich nicht weiter Zuhause wohnen muss. Wegen den besonderen Umständen.

Mein Sachbearbeiter hat mir gesagt ich kann mir eine Wohnung bis 232 Euro Kaltmiete suchen.

Nun ja, jetzt bin ich mittlerweile mehrere Wochen auf der Suche und finde einfach nichts. Ich bekomme immer Absagen von den Vermietern. Entweder wollen sie keine Personen unter 25 (bin übrigens 21) oder sie möchten nur Personen mit einem festen Einkommen.

Habe dann gestern endlich 2 Wohnungen gefunden wo ich einziehen könnte, allerdings sind diese teurer (ca. 50-70 Euro mehr). Ich kriege zusätzlich zu Hartz 4 noch mein Kindergeld, und habe mal grob durch gerechnet ob ich die 50-70 Euro selbst dazuzahlen könnte. Es geht, ist nur sehr knapp.

Meine Frage jetzt: Würde das Amt eine Ausnahme machen wegen der Miete oder gäbe es die Möglichkeit das ich den Rest selber dazuzahle?

PS: Ich bin nicht stolz darauf das ich Hartz4 beziehe & bin weder faul noch sonstiges. Also bitte keine Beleidigungen vonwegen ich würde den Staat ausnutzen oder sonstiges. Danke!

LG

Wohnung, Miete, ALG II, Hartz IV
Student mit Zweitwohnsitz bei Eltern, Anspruch auf Unterhalt und Kindergeld?

Hallo, zusammen. Ich bin vor ca. zwei Monaten Zuhause ausgezogen, d.h. ich habe meinen Hauptwohnsitz in die Stadt meiner Uni verlegt. Bin jetzt im Erststudium im ersten Semester. Einen Bafögantrag habe ich nicht gestellt, da der Internetbafögrechner ganz klar aussagte, dass meine Eltern zu viel verdienen. Jemand meinte zu mir, dass es noch die Möglichkeit von Wohngeld gäbe, aber dort wurde ich vorerst auch abgewiesen, da kein Wohngeld ausgezahlt werden kann, sobald der Bafögantrag aufgrund des zu hohen Einkommens meiner Eltern abgelehnt wurde. Außerdem habe ich keinerlei Einkommen und so könne man den Bedarf auch nicht errechnen. Meine Eltern zahlen mir die Miete von warm 342 Euro, den Semesterbeitrag von knapp über 300 Euro halbjährig und ein Taschengeld von 100 Euro. Eine Freundin, die Bafög bezieht, meinte zu mir allerdings letztens, dass sie ca. 160 Euro Ausgaben im Monat hat, und so hab ich natürlich Bedenken, ob das reicht. Ich weiß nicht, ob mir mehr zusteht, möchte auch nicht unverschämt klingen, aber stünde mir nicht das Kindergeld auch zu, auch wenn ich meinen Zweiwohnsitz immer noch bei meinen Eltern habe? Mein Vater ist mir nur bereit, mehr zu zahlen, so sagte er, wenn ich am Wochenende ein paar Haushaltsangelegenheiten erledige. Ist das richtig so oder bekomme ich etwa schon mehr als mir zusteht?

Studium, Miete, Ausbildung, Unterhalt, Eltern, Anspruch, Kindergeld, Wohngeld, Zweitwohnsitz
Betriebs- und Heizkosten für 2 Monate 700Euro

hallo,

ich bewohne eine 59 qm Wohnung seit November 2010 in München Die Wohnanlage wurde im November 2010 fertiggestellt und ist somit nagelneu und unterliegt damit modernersten Energierichtlinien. Jedenfalls wurde damit geworben. Nun habe ich für den Zeitraum 01.11.2010 . 31.12.2010 meine erste Betriebs- Heizkostenabrechnung erhalten: für 2 Monate satte 765 Euro. Sie teilt sich in Betriebskosten von 260 Euro und Heizkosten von 505.

Für die monatlichen Nebenkosten wurden lt. Mietvertrag 120 Euro (70 Euro Betriebskosten, 50 Euro Heizkosten/Warmwasser) vereinbart . Meine realen Nebenkosten übersteigen somit meine Vorauszahlung um den Faktor 6.

In den Betriebskosten wird für zwei Monate Hausmeistertätigkeiten 93 Euro verlangt. Finde ich sehr viel. Ich habe schon in Wohnungen gelebt, wo ich knapp 100 Euro für ein ganzes Jahr bezahlt habe. Bei gleicher Größe der Wohnanlage und Wohnung.

Der Hammer sind aber die Verbrauchswerte der Heizkostenabrechnung. Hier soll ich 400 Euro in zwei Monaten verheizt haben. Die Wohnung besitzt eine Fußbodenheizung die diese zwei Monate auf Stufe 3 von 6 gelaufen ist. Die Wohnung hatte in dieser Zeit eine Temperatur von 22°C bei geschlossenen Fenstern. Als Verbrauch werden 4431 „Einheiten“ angegeben bei denen es sich vermutlich um kWh handelt. Nun meine Frage? Ist es möglich in einer Zeit von 2 Monaten, für eine 59qm große Neubauwohnung, bei normalem Heizverhalten 400 Euro zu verballern oder 4500 kWh?

Ich wäre für Vergleichswerte dankbar

Grüße

Miete, Heizkosten, Betriebskosten
Zwangsvollstreckung wegen Mietschulden

Habe eine frage hoffe ihr könnt etwas aufklären wir haben mietschulden noch nie gehabt aber durch unsere ehemalige vermieterin sind wir in einer situation gekommen na ja das ist ja jetzt nicht das thema und zwar haben vom Amtsgericht ein beschluss bekommen das wir die mietschulden zahlen sollen innerhalb zwei wochen sonst drohe zwangsvollstreckung,z.zt sind wir alg II Empfänger aus gesundheitlichen gründen und da ich mutter bin einer kleinen tochter und daher zahlungsunfähig ,genauso habe ich daraufhin dem Amtgericht den beleg zugeschickt,das man die eidesstaatliche versicherung abgegeben habe. es ging um 2500 € Dann ein monat darauf bekomme ich von Staatsanwaltschaft wegen dieser Angelegenheit das wir 60 € zahlen sollen wegen dem rechtstreit,dieses habe ich in 10 € Rate vereinbart. Heute bekomme ich dann ein Kostenfestsetzungsbeschluss weiss nicht was dies soll es hiess doch erst das wir 2500 € nur zahlen müßen jetzt kommen immer vereinzelte Rechnungen. So: Es sind von den beklagten 350 € zu zahlen an der klägerin Die kostenfestsetzung ist vorläufig vollstreckbar ,für die klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in höhe von 110 prozent des zu vollstreckbaren betrages. Die klägerin hat dem gericht erlaubt ,die zwangsvollstreckung durch den beklagten gegen Sicherheitsleistung in höhe von 110 prozent des zu vollstreckbaren betrages abzuwenden,wenn nicht die beklagten vor der vollstreckung sicherheit in gleicher höhe leisten.was bedeutet dies?Der umstand zahlungsunfähig zu sein ,steht einer kostenfestsetzung nicht entgegen was heisst das? Also wir sollen innerhalb zwei wochen zahlen aber können es nicht ,wird dann ein gerichtsvollzieher vorbei kommen ?Und wenn man den hartz4 bescheid dem gerichtsvollzieher vorzeigt,sowie eine kopie das man die eidesstaatliche abgegeben hat wegen dieser geschichte wird dann erstman alles ausgesetzt?

Miete, Vollstreckung
nebenkosten erhöhung durch 2.person

Hallo, zum sachverhalt: ich bin seit ein paar wochen viel bei meinem freund (5-6 tage die woche)war aber zwischendurch ein paar mal auch zu hause. Nun hat der vermieter durch das treppenhaus ,nicht mal unter vier bzw sechs augen,mir (also auch nicht meinem freund ,der der mieter ist) mitgeteilt ,dass wir nächsten monat 50€ mehr zahlen sollen, da ich ja nun bei meinem freund wohne. Die erhöhung bestreiten wir erst mal nicht. Meine fragen: 1. Ich habe gelesen, dass man erst nach 3 monaten dauerhaften aufendhalt erhöhen darf. Also ab wann darf denn erhöht weden?

  1. ab wann nach ankündigung muss man zahlen. hab gelesen erst zum übernachsten monat nach schriftlicher benachrichtigung müsste man zahlen.

  2. Heißt das, dass diese mündliche mitteilung, die es auch irgendwie nicht war, nichtig ist und wir nicht zahlen müssen solang wir nichts schriftlich haben?

  3. Die 50 € kommen mir auch etwas hoch vor ,denn er zahlt nur 320 € warm miete kaltmiete gibt es auch gar nicht? Und differezmäßig finde ich hört sich hoch an.

  4. Auch meinte sie das sei für heizung und wasser . Aber was hat die heizung mit mir zu tun, die wäre anders auch an und nicht nur durch mich? Wasser kann ich ja verstehen ,aber 50€ nur wasserverbrauch finde ich auch recht hoch.

So ich habe die letzen 4h versucht mich zu informieren ,aber bin mir einfach nicht sicher .hoffe es gibt ein paar profies hier die mir weiter helfen können. Bitte nur ernstgemeinte antworten.

Miete, Mietrecht, Mieterhöhung, Nebenkosten
Schimmel im Schlafzimmer hinter dem Bett

Hallo!

Ich wohne seit Oktober mit meinem Freund in einer Zwei-Zimmer-Wohnung. Gestern haben wir bemerkt, dass es im Schlafzimmer hinter dem Bett und in der Ecke neben dem Fenster schimmelt. Ich füge euch zwei Bilder hinzu, dass ihr euch ein Bild davon machen könnt.

Wir wurden schon von Besuchern darauf angesprochen, dass die Luftfeuchtigkeit bei uns ziemlich hoch sei. Daraufhin haben wir uns ein Gerät geholt, dass die Luftfeuchtigkeit anzeigt. Im Wohnzimmer war sie immer zwischen 50 und 60%. Wir haben gelesen, dass das noch im Rahmen ist und haben uns keine weiteren Gedanken darüber gemacht. Bis uns gestern der Schimmel im Schlafzimmer aufgefallen ist. Als wir dann das Gerät neben das Bett gestellt haben, haben wir bemerkt, dass hier die Luftfeuchtigkeit immer zwischen 60 und 70% liegt, und auch nach dem Lüften nur ganz kurz auf höchstens 50% sinkt.

Wir lüften täglich und unserer Meinung nach auch richtig (Stoßlüften). Die Wohnung haben wir seit dem ersten September, sind aber erst am ersten Oktober eingezogen. Das heißt, im ersten Monat haben wir nicht oft gelüftet, weil wir nur zweimal hier waren. Aber das kann ja nicht wirklich das Problem sein, oder?

Außerdem ist in der kompletten Wohnung durchgehend neuer Laminatboden verlegt. Vor ein paar Wochen haben wir bemerkt, dass der Laminat sich nach oben wölbt. Die Tür zum Schlafzimmer streift beim Öffnen auf dem Boden und im Flur hat man zeitweise richtig gemerkt, dass man absinkt wenn man auf eine bestimmte Stelle getreten ist. Im Flur hat sich das mittlerweile wieder einigermaßen gelegt aber die Schlafzimmertür streift noch immer. Das haben wir dem Vermieter auch schon mitgeteilt, der die Tür nun abschleifen möchte, dass sie nicht mehr streift, was aber eigentlich das Problem ja nicht behebt.

Außerdem sind unsere Fenster die meiste Zeit von innen nass. Vor allem morgens, da läuft richtig das Wasser runter.

Heute haben wir das mit dem Schimmel dem Vermieter mitgeteilt und warten nun darauf, dass er vorbei kommt und es sich anschaut. Er hat am Telefon noch gemeint, dass der Vormieter nie ein solches Problem hatte. Das können wir uns fast nicht vorstellen, weil der Schimmel ja in so kurzer Zeit gekommen ist, wir wohnen hier ja gerade erst seit drei Monaten. Da muss doch schon vorher irgendwas gewesen sein? Beim Einzug war die Wohnung top renoviert.

Wir wollten nun mal euren Rat einholen und wissen woher die hohe Luftfeuchtigkeit und der Schimmel kommen können, und was wir nun am besten machen? Es kann aber nicht vom falschen Lüften kommen, oder?

Außerdem hatten wir vor über Weihnachten drei Wochen wegzufahren, in der Zeit werden wir auch nicht täglich lüften können, was mir jetzt schon große Sorgen bereitet.

Vielen Dank schonmal für eure Antworten.

Liebe Grüße, Amira

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Gesundheit, Miete, Schimmel, Recht, Mietrecht, Mietminderung, Baumängel, Lüften, Luftfeuchtigkeit, Schlafzimmer
Wohnflächenberechnung: Zimmer außerhalb abgeschlossener Wohnung

Guten Tag,

meine Frage zielt auf die Wohnflächenberechnung ab... es handelt sich um einen zu allen Seiten geschlossenen Raum, welcher sich auf der selben Etage befindet wie meine abgeschlossene Wohnung und über eine handelsübliche abschließbare Zimmertür nur von mir zu betreten ist. Im Mietvertrag ist dieser Raum als "Zimmer" deklariert, ein ganzjähriges Bewohnen ist aber nicht möglich, da sowohl kein Heizkörper vorhanden ist als auch eine weitere Türe, welche zum Dachboden des Hauses führt (einziger Aufgang im gesamten Haus)... wodurch natürlich ebenfalls Wärme entweichen würde. Seit meinem Einzug benutze ich den Raum als "größeren" Abstellraum... die Größe beträgt ca. 8,24 Quadratmeter.

Laut dem Schnitt der Wohnung soll der Raum eigentlich als Schlafzimmer genutzt werden, was auf Grund der Auslagerung natürlich sehr unpraktisch erscheint, da man um die Toilette zu erreichen über das Treppenhaus in die eigentliche Wohnung müsste. Die Wohnung befindet sich zwar im Dachgeschoss... praktisch ist es aber dennoch nicht.

Wird ein solcher Raum zu 100% zur Wohnfläche gerechnet oder nur zu 50%?

Da ich auf Grund einer Wohnflächenabweichung von 19% sowieso einen Mangel anzeigen muss, die Frage, ob sich dieser Wert eventuell sogar noch weiter erhöhen würde.

Vielen Dank für eure Beiträge :)

Wohnung, Miete, wohnen, Recht, Mietrecht, Mietmängel

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