Hallo Leute, meine Schwester hat heute von der schule einen Brief bekommen der wie folgt aussieht.
X in der Klasse Y hat die schulischen Pflichten wie folgt verletzt:
Auch nach Androhung der Entlassung vom Januar 2012 gem. Art. Art. 86 Abs.2 Nr. 8 BayEUG hat die Schülerin ihr Verhalten nicht in der Weise geändert, dass sie die mit der Ordnungsmaßnahme gerügten Pflichtverletzungen in der Folgezeit unterlassen hätte. Zur Anhörung vor dem Disziplinarausschuss am Dez. 2013 (fast 2 Jahre nach der androhung) ist sie nicht erschienen. Es wird darauf hingewiesen. dass die Schülerin bis zum Ablauf des zwölften Schulbesuchsjahres berufsschulpflichtig ist.
Als Ordnungsmaßnahme wird deshalb verhängt : Entlassung aus der XY schule.
Wir bitten Sie, die Kenntnisnahme durch Ihre Unterschrift zu bestätigen und diese Mitteilung an die Schule zurückzuleiten.
also ich sehe da nicht mal ne Begründung und kann dadurch nicht entnehmen weswegen sie von der schule entlassen wurde. Zum Disziplinarausschuss vor paar tagen, wurde meine Mutter nicht eingeladen oder meine Schwester hat den Brief abgefangen, aber wie kann man denn sowas einfach so beschließen ohne mal Telefonisch mit der Mutter Kontakt aufzunehmen???
Also zu meiner frage, ich möchte gerne einen Widerspruch gegen diese Entlassung einlegen. Erstens: weil ich und meine mutter von der ganzen sache garnichts mitbekommen. (Schwester ist noch nicht 18) Zweitens: jetzt 5 Monate vor den Abschlussprüfungen jemanden rauszuwerfen finde ich total unfair.
Wie sollte ich jetzt am besten vorgehen? Was sollte ich in den widerspruch schreiben? gibt es da sowas wie mustervorlagen? Und vor allem, sollte meine Schwester nach den Ferien einfach weiter in die schule gehen wenn ich widerspruch eingelegt habe?
Viel dank für eure hilfe ich bin echt mit meinen Latein am ende.