Entschuldigungsschreiben beim Vermieter

Guten Abend, ich beziehe seit 6 Monaten meine erste eigene Wohnung. Die ersten 3 Monate habe ich die Miete bezahlt, dann fing jedoch wieder mein Innerer Teufel an zu kochen und ich gab das Geld für was anderes aus... wie Dumm ich dabei gewesen bin, braucht Ihr mir nicht zu sagen, ich weiß das es unverantwortlich und vor allem total daneben ist!

Jedoch muss ich ebenso zugeben das ich circa 3000€ Schulden von meinem 18u.19. Lebensjahr habe. Ich weiß selbst nicht wieso ich da so Schwierigkeiten habe.

Da ich nun was dagegen unternehmen will, mich bessern will, bin ich seit einer Woche bei einer Schuldnerberatung. Ich werde und möchte ab jetzt keine weiteren Schulden mehr machen.

Außerdem werde ich ab 02.04 in Arbeit sein, den Vertrag dafür bekomme ich ebenfalls nächste Woche!

Ich habe vor 3 Wochen ein Schreiben erhalten wo drin steht das ich bis "Übermorgen" (Freitag) die Wohnung räumen soll. Morgen werde ich direkt 600€ an den Vermieter überweisen. Insgesamt sind 2000€ offen. incl Kaution die ich in Raten bezahlen wollte, wegen den Umständen Hinfällig.

Ich kann jedoch bis Mitte April die komplette Summe(Schuldung) nachreichen da meine liebe Tante mir ein letzes mal aushilft. Das muss ich Ihr jedoch zurück bezahlen, das ist erständlich.

Nun zu meiner Frage: Wie kann ich das Schreiben an meinem Vermieter formulieren? Soll ich ehrlich schreiben das ich das Geld für was anderes ausgegeben habe?

Ich weiß nicht weiter. Ich hoffe auf Eure Hilfe und bitte Euch mir nicht zu schreiben das ich Dumm und etc bin. Ich weiß das ich diesen Mist gebaut habe, ich will mich SOFORT ändern, bin aber auf Euch angewiesen.

Ich hoffe das Ihr Ehrlichkeit und Angst vor dem allen schätzt und mich nicht allzu runter macht.

:(

Einen schönen Abend, Gruß Thomas!

Miete, Schulden
Wohnungsübergabe - keine Nachbesserungsfrist aber Kautionsminderung

Ich habe eine Frage zum Mietrecht - das hier keine Rechtsverbindlichen antworten genannt werden ist mir bewusst, aber so spare ich mir einen eventuell unnötigen Gang zum Anwalt oder Mieterschutzbund.

Ich hatte am 14.3.13 meine Wohnungsübergabe zu einem Mietvertrag, der zum 31.3.13 auslaufen wird. Dort wurden Mängel in das Übergabeprotokoll aufgenommen. Neben bau-seitigen Dingen (Risse in Wandecken) auch "mängel" durch mich: "nicht fachgerecht ausgebesserte Dübellöcher" sowie ein "allgemein ungesättigter Fußboden" mit "kleinen Farbrückständen" vom Streichen (wirklich kleinste Tröpfchen, keine Beschädigung). Der Nachmieter war mit anwesend und hatte die Wohnung direkt übernommen (Kulanz von mir: 2 Wochen vor Mietende). Diese Punkte wurden angesprochen und nach Rücksprache mit dem Nachmieter wurde vor Ort geklärt, das diese Mängel in seinen Augen keiner Nachbesserung bedürfen und er in diesem Zustand einziehen möchte. Für mich war die Sache erledigt, eine Nachfrist wurde auch nicht ausgemacht, der neue Mieter erhielt meine Schlüssel und die Übergabe war beendet.

Heute erhielt ich eine Email über die Summe der Kautionsrückerstattung - jedoch wurden mir sämtliche Reparaturen in Rechnung gestellt, ohne Möglichkeit einer Nachbesserung. Aussage der Vermietung: "Das war wohl ein Missverständnis, in meinen Augen war klar das die Nachbesserung nur verschoben wird (bis der jetzige Mieter auszieht) und deshalb jetzt die Kosten einbehalten werden. Eine Nachbesserungsfrist ist ohnehin nicht vorgesehen, dazu hätten sie eine vor-Abnahme beantragen müssen"

Das widerspricht meinen (sehr laienhaften) Rechtskenntnissen aber in diversen Punkten. Was muss ich nun erdulden: sind nicht perfekt glatte Dübellöcher zu beanstanden? Was ist mit einem "allgemein ungesättigten" Fußboden? Und wenn das berechtigte Mängel sind, darf kommentarlos eine Nachbesserung ausgeschlossen werden obwohl mein Mietvertrag noch läuft und ich den vollen Monat bezahlen muss? (Ein Aufhebungsvertrag wurde nicht genutzt, meine wirksame Kündigung bezieht sich weiterhin auf den 31.3.)

Vielen Dank im voraus für hilfreiche Antworten!

Miete, Mietrecht, Nachbesserung, Wohnungsübergabe
Dauer Lärmbelästigung Mietwohnung

Hallo ihr da draußen,

ich hatte euch schon einmal etwas über die sehr hellhörige Mietswohnung geschrieben. Unser lieber nachbar über uns trampelt den ganzen tag rum, man hört ihn laut reden auch die Streiterein hört man. Es ist ein Vater mit seinem 22 jährigen Sohn. Wenn der Sohn zuhause ist hat man auch nicht in der Nacht Ruhe! Mein Mann und ich liegen dann die ganze Nacht wach weil wir nicht schlafen können. So wie wieder in dieser Nacht. Wir leiden sehr darunter. Mehmalige Gespräche mit dem Mieter über uns hat nichts gebracht. Das Haus ist einfach mega hellhörig. So jetzt wollen wir hier ausziehen wir können nicht mehr. Wir bekommen selbst den Lärm vom Nachbarnhaus mit, die wände und die Decken sind einfach schlecht gedämmt. Wir hören sogar den Türöffner sehr laut. Nun hatten wir im Januar die Mietvertrag unterschrieben wo drinnen stand das wir 1 jahr auf die Kündigung verzichten. KLar bevor wir den Unterzeichnet hatten haben wir extra gefragt ob das Haus hellhörig sei? Man hat und gesagt das es nicht so wäre. Wir haben der Vermieterin diesbezüglich auch schon eine E-Mail geschrieben, jetzt sind 2 Wochen vergangen und sie hat sich immer noch nicht gemeldet. Als ihr Mann vor einer Woche hier war haben wir ihn nochmals darauf angesprochen, es hieße von seinerseits ist nichts drinnen.

Weiß jemand wie wir aus diesen miesen Mietvertrag raus kommen? Ich bin für jede Hilfe Dankbar.

Miete, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Hellhörigkeit
Bei Trennung Zimmer der gemeinsamen Wohnung verschließen, um Eigentum zu sichern?

Hallo, ich habe mal eine Frage bzgl. einer gemeinsamen Wohnung mit meiner jetzigen Ex-Partnerin (Freundin, keine Frau oder Verlobte). Diese wurde letzte Woche von uns gekündigt. Donnerstag Kündigung unterschrieben, Samstag laut Ihrer Aussage verschickt. Am Fr. bereits kam sie mit ihren Eltern in die Wohnung und hat 90% ihrer Sachen geholt (wohl aus Angst ich könnte mir was aneignen?). Dazu kamen Beleidigungen, Drohungen, etc. durch die Eltern. Jedenfalls habe ich daraufhin den verbliebenen Teil meiner Sachen zusammengepackt und entweder zu meinen Eltern gebracht und das was ich nicht mitnehmen konnte, habe ich in das (freiwillig von ihr) geräumte Schlafzimmer gepackt und verschlossen (Zimmerschlüssel und Einsteckschloss). Gleiches mit meinem Bastelzimmer (Wertsachen in Höhe mehrerer tausend €). Wir haben eine 4,5 Zimmerwohnung, die ich nicht betrete, wenn Sie da ist (freiwillig). Nun hat Sie gestern Abend mitbekommen, dass ich die Zimmer verschlossen habe und hat heute einen Rechtsanwalt eingeschaltet (keine Ahnung wegen was genau).

Meine Frage lautet: - Darf ich die beiden Zimmer verschließen oder muss ich diese offen lassen, weil sie ebenfalls Mieterin ist (auch wenn Sie weniger bezahlt)? - Habe ich andere rechtliche Folgen zu Befürchten? (Einwürfe der Eltern waren am FR beim Einsammeln der Sachen: Terror meinerseits, Rauswurf aus Schlafzimmer, etc.) - Kann sie ausziehen ohne weiter Miete zu zahlen? Kann mir nämlich die Wohnung allein nicht leisten.

Um die anteilige Miete (mein Anteil) geht es dabei nicht, weil ich meiner Verpflichtung selbstverständlich nachkommen werde (Mitgehangen - Mitgefangen, möchte nur meine Ruhe haben).

Würde mich über eine rasche Antwort sehr freuen. vielen Dank

Wohnung, Miete, Recht, Trennung, Zimmer, verschliessen
Dürfen Grundsteuern auf einmal ohne Vorankündigung als Nebenkosten abgerechnet werden

Hallo alle zusammen!

Wir werden morgen endlich das Haus, in dem wir schon seit mehreren Jahren als Mieter wohnen, kaufen.

Gestern bekamen wir die korrigierte Nebenkostenabrechnung vom Jahr 2011. Wir hatten diese Abrechnung im November schon mal bekommen, aber diese wimmelte nur so vor lauter Fehlern, dass wir sie zurück geschickt haben. Wir sollten damals auf einmal das dreifache an Wasser verbraucht haben, die Summe unserer monatlich gezahlten Nebenkosten passte nicht und es tauchten urplötzlich die Positionen "Grundsteuer" und "Gebäudeversicherung" auf, die wir in den Jahren davor nie gezahlt haben.

In der korrigierten Nebenkostenabrechnung, die wir gestern erhalten haben, sind zwar die Punkte "Wasser" und "Summe der Nebenkosten" korrigiert worden, aber wir sollen immer noch Grundsteuer und Gebäudeversicherung zahlen.

Grundsätzlich gesehen ist es zwar richtig, dass der Vermieter diese Kosten auf den Mieter umwälzen kann, aber darf er das auch unangekündigt, wenn diese Faktoren in den Jahren davor nie berechnet wurden? In den Jahren 2009 und 2010 haben wir weder Grundsteuer noch Gebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung stehen gehabt und jetzt sollen wir ohne Vorankündigung auf einmal knapp 300,- Euro dafür nachzahlen. ... wobei die Abrechnung für 2012 ja auch noch aussteht, so dass es dann schon 600,- Euro plus drei Monate 2013 sind.

Wir sind der Meinung, dass ein so hoher Kostenfaktor vorher vom Mieter angekündigt werden muss, denn im Mietvertrag steht auch nicht, dass wir diese Positionen zahlen müssen. Stimmt das oder sind wir da jetzt wirklich die Looser, die diese Kosten nachzahlen müssen?

Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten!

Miete, Mieter, Mietrecht, Grundsteuer, Nebenkostenabrechnung
Mietvertrag - Einzug erst für in 3 Monaten vereinbaren? Machen die das?

Hallo Leute,

ich und mein Freund haben in einer Woche einen Termin zu einer Wohnungsbesichtigung. Die Wohnung ist wie geschaffen für uns, doch quält mich diese eine frage...

Wir haben zu dem Besichtigungs- Termin Mitte März, wenn wir unsere Jetzige Wohnung kündigen haben wir ja noch die 3 Monate Kündigungsfrist. Das heißt wir könnten erst im Juli in die neue Wohnung einziehen. (P.S. Direkten Nachmieter suchen ist quatsch da wir hier noch keinerlei kontakte haben) Doppelt Miete zahlen, also für die neue Wohnung und unsere jetzige bis die 3 Monate rumm wären könnten wir garnicht!

Also müssten wir mit dem Vermieter reden das wir (wenn er uns übernimmt) den Mietvertrag zwar jetzt schon unterschreiben, aber drinnen steht das das Mietverhältnis erst ab Juli anfängt. Wir wollen wirklich langfristig dort einziehen und wollen diese Wohnung wirklich haben! Doch das wären ja für den Vermieter auch 3 Monate ohne Miete...

Also wie hoch steht für uns die Chance, bzw. wie oft lassen sich Vermieter denn auf sowas ein??? Immer diese blöden 3 Monate Kündigungsfristen... Wäre echt dumm wenn wir die Wohnung nur wegen dem Zeitraum nicht bekommen würden :(

P.S. Haben nur noch keine Kündigung geschrieben weil wir eine Wohnung sicher haben wollen, wäre blöd wenn wir kündigen und in 3 Monaten nichts bekommen und dann mit Neugeborenen auf der Straße sitzen würden!

Freue mich auf Eure antworten

Glg Arsania

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Extrem Feuchte Wohnung was tun

Hallo an Alle,

wir haben eine ca 100m² große Wohnung im 1. Stock. Die Luftfeuchtigkeit ist sehr hoch nicht in jedem Zimmer komischerweise. Wohnzimmer (1 außenwand jedoch mit großen Fenstern und Balkontür) nicht Feucht gar nichts) Küche die kürzeste Wand ist eine Außenwand Küche extrem Feucht Schimmel kommt reelmäßig wieder schon seit jahren...in den Ecken bei den Außenwänden um das Fenster drumrum hinter der Spülmaschine aber nur alle paar jahre mal und eine Stelle an den Außenwand mitten an der Wand) Essbereich/Flur ( auch wieder eine Außenwand (zugang zum Balkon. Auch in den Ecken und um die Fenster herum) Schlafzimmer (hat zwei Außenwände an der Einen ein Doppelfenster komischerweise nicht feucht kein schimmel nichts) Toilette (sehr klein eine "winzige" außenwand das wc ist extrem feucht noch feuchter als die Küche) Bad (eine Außenwand feuchtigkeit hält sich in grenzen nur feuchtes Fenster wenn es draußen sehr kalt ist.) Kinderzimmer (2 Außenwände kein Schimmel keine Feuchtigkeit nichts nur wenn es sehr kalt ist beschlagen die Scheiben der Fenster gelegentlich) Kinderzimmer nr 2 ( Eine Außenwand und zugang zum Balkon extreeem feuchtes zimmer nach dem schlafen teilweise über 90% Luftfeuchtigkeit. Schimmel in den Ecken der immer wieder kommt)

In allen Zimmern die Feucht sind werden die Fenster nass und mit nass meine ich wirklich nass. das fängt unten an der scheibe an und wandert dann immer weiter nach oben. irgendwann fließt es dann sogar an der scheibe entlang weil es zu viel wasser wird. auch die beschäge der fenster werden unten nass die ganzen dichtungen an der Glasscheibe haben schon schimmel angesetzt und sogar die Steinfensterbänke in Bad Toilette Küche und dem 1. Kinderzimmer haben pech schwarze Schimmel sporen dran die man auch garnicht mehr weg bekommt.

Wir lüften täglich stoß, 10 -15 minuten und heizen danach anständig. haben keine feuchten gegenstände wie wäsche geschirrtücher oder dergleichen in der Wohnung. nichts. Wir trocknen auch demnach keine Wäsche in der Wochnung. Wir haben schon Luftentfeuchter und dergleichen schnick schnack getestet hat aber alles nichts gebracht das einzige was passiere ist das unsere Geldbeutel leerer geworden sind.

Wäre froh um jeden atschlag der nicht heißt lüften und richtig heizen...:-)

Danke danke danke im voraus.

Liebe Grüße

Wohnung, Miete, Schimmel, Feuchtigkeit, Luftfeuchtigkeit
Mitbewohner lehnt alle Nachmieter ab- Was nun?

Hallo ihr lieben,

hier meine Situation in kürze beschrieben:

Ich lebe in einer WG. Der Vater meines Mitbewohners ist mein Vermieter. Ich zahle für 14qm 400€ und kann mir dies nicht mehr leisten, da ich bald die Ausbildung beende und dann studieren möchte. Das WG-Leben ist quasi nicht vorhanden. Außer Smalltalk gibt es nix und außerdem bin ich noch als private Putzfrau am start. Heißt er macht nix, pinkelt neben das Klo und ich muss um nicht im dreck zu Leben alles regeln. Da es erst durch meinen Einzug im Juni 2012 eine WG geworden ist, benimmt sich mein Mitbewohner auch nicht so als würde er in einer WG leben. Er sieht alles als sein Eigentum an und gibt mir das Gefühl, dass ich in der Wohnung nicht zuhause bin.

Das nur zum WG-Leben.

Da der bezahlbare Wohnraum in Köln sehr begrenzt ist und ich jetzt spontan ein Zimmer zum 1.3 angeboten bekommen habe. Das kostet nur 300€ und ist gleich groß... Möchte ich ausziehen. Natürlich ist in meinem Wohnraummietvertrag vom Kölner Grund- und Hausbauverein eine kündigungsfrist von 3 Monaten definiert. Was bedeuten würde, dass ich bis zum 31.05.2013 zahlen müsste. Ich habe nun mit meinem Vermieter sowie mit seinem Sohn, meinem Mitbewohner, abgesprochen, dass ich einen Nachmieter suche und dann raus bin. Die Kündigung ist erfolgt.

Natürlich und das weiß ich habe ich mich selbst in diese missliche Lage gebracht. Dazu muss hier auch keiner etwas sagen. Fakt ist, dort zu Leben ist die Hölle für mich. Ich bin sehr unglücklich.

Jetzt suche ich seit einigen Wochen einen Nachmieter. Dieser soll Berufstätigsein und jetzt auch noch 430€ für 14qm zahlen, 800€ Kaution und auch keine Lust auf WG-Leben haben.

Es gibt tatsächlich Leute die sich für die Wohnung interessieren und 2,3 wollten auch gerne einziehen. die wollte mein Mitbewohner jedoch nicht. Er lehnt sie einfach ab und argumentiert total schlecht.

Ich ziehe definitiv zum 1.3. in das neue Zimmer. Meine Eltern würden zur Not auch 2 MM von der neuen WG tragen. Das ist aber das letzte was ich will. Einige Kollegen meinten ich soll einfach ausziehen und nicht mehr zahlen. Aber so bin ich eigentlich auch nicht. Aber was würde mich theoretisch erwarten? Bei mir ist ja nix zu holen. Ich besitze nicht mal einen Laptop pder TV.

Ich weiß nicht was ich tun soll.

In einer E-mail hat mein Mitbewohner mir kommuniziert, dass seine Eltern keinen Untermieter wünschen. Ich habe gelesen, dass führt zu einem Sonderkündigungsrecht.

Findest hier irgendwer eine Lücke, ein Schlupfloch?

Ich habe echt keine Nerven mit einem 36 jährigen Luftikuss zusammen zu Leben. Ich bin 13 Jahr jünger und hab es satt das er nichts gebacken bekommt und mit den kleinsten Kleigkeiten überfordert ist.

BItte helft mir.

Kündigung, Miete, Mietrecht, Mietvertrag, Auszug, Kündigungsfrist, WG, Wohngemeinschaft, Nachmieter
Pauschalmiete inkl. Nebenkosten

Hallo zusammen,

wir wohnen in einem Einfamilienhaus mit ELW. Und diese ELW wollen wir nun erstmalig vermieten. Wir haben also keine Erfahrung mit vermieteten Objekten.

Ich habe nun gelesen, dass es erlaubt ist, eine Mietpauschale (Kaltmiete + Nebenkosten) zu verlangen und keine separate Abrechnung zu erstellen, wenn man als Vermieter selbst mit im Haus wohnt und das Haus aus nicht mehr als 2 Wohnungen besteht. Das ist bei uns der Fall und darum haben wir das nun vor.

Mir ist klar, dass ich draufzahle, wenn der Mieter bei offenem Fenster heizt und genauso ist mir klar dass ich mehr bekomme, wenn der Mieter Wasser und Heizung spart weil er vielleicht nie da ist.

Aber alles andere kommt aber nicht in Frage, da ich sämtliche Zähler für Heizung, Wasser und Strom erst installieren lassen müsste.

Die Frage ist nun, wie viel wir für die NK ansetzen sollen für eine Person? Es soll alles drin sein, das heißt Öl(Heizung), Kalt/Warmwasser, Strom, Telefon, Internet, Grundsteuer, Versicherung, Wartung der Heizanlage, PKW Stellplatz usw…. falls mir noch was entgangen ist. Nur noch Müll und GEZ sind vom Mieter selber zu bezahlen.

Ein Anhaltspunkt, den ich habe, ist der Stellplatz. Der ist im Mietspiegel mit 15 Euro vorgesehen.

Und Telefon-/Internetflat macht noch einmal 18 Euro pro Monat. Aber der Rest?! Ich müsste raten…. bzw. schätzen.

Hat jemand Erfahrungswerte bei einer vermieteten Single Wohnung, was da so anfällt?

Danke & Grüße

Miete, Nebenkosten, vermieten
MFH bauen und alle Wohnungen mit Rendite verkaufen?

Hallo liebe User von Gutefrage.net,

mehrere Familienmitglieder waren während meiner Kindheit als Makler tätig (auch selbstständig), weshalb ich sehr früh mit Immobiliengeschäften in Kontakt kam. Von vielen unserer Wohnungseigentümer hörte ich immer beschwerden bezüglich Mietern die nicht zahlen und vieles nur kaputt machen. Ebenfalls kamen Kosten der Renovierung für neue Mieter auf. Um diesen Stress zu umgehen und nicht immer seiner Miete hinterher zu laufen wollte ich eventuell ein Mehrfamilienhaus neu bauen mit top Wohnungen. Das soll heißen, das weder billige Materialien noch sonst etwas verwendet wird, was man sonst zur Kostendrückung nimt. Wenn ich ein MFH mit 10 Wohneinheiten baue und diese 10 Einheiten fest verkaufe umgehe ich das Problem mit der Miete und die Vermieter können mir finanziell gesehen nicht mehr schaden, da sie für Renovierungen selbst aufkommen müssen und ich hätte einen guten Gewinn gemacht. Ich hörte oft das viele Menschen billig Immobilien von Zwangsversteigerungen kaufen, diese aber vorher begehbar sind. D.h. der Kostenfaktor für die Sanierungen können nicht unbedingt genau abgeschätzt werden. Ich habe das Gefühl, dass man mit Neubauten meistens mehr Spart als bereits bestehende Immobilien zu Sanieren. Würde dieses Konzept grob gesehen aufgehen ? Ein gewisser Donald J. Trump baut immerhin auch Wolkenkratzer und verkauft dann die Wohnungen. Da ich in der nähe von Frankfurt wohne, lebe ich ja nicht unbedingt schlecht. Ich denke das dies eine Stadt mit Wachstum ist.

liebe Grüße Shark1992

Haus, Geldanlage, Wohnung, Miete, Geld, Wirtschaft, Immobilien, Eigentumswohnung
Nachbar terrorisiert uns

Seit April wohnen mein Freund und ich zusammen in einer Mietwohnung. Am Anfang haben wir uns gut mit dem Nachbarpaar, das im Erdgeschoss wohnt, verstanden. Doch Monat für Monat mehr versucht der Nachbar uns hinauszubekommen. Ich kannte den Nachbar schon vorher durch meine Mutter und durch ihn sind wir auch in die besagte Wohnung gekommen. Er hat sehr oft über seine damaligen Nachbarn gelästert weil es angeblich immer Probleme mit ihnen gab. Die Leute wohnten nie lang in dem Haus. Zum eigentlichrn Problem: Er wohnt seit 28 Jahren in dem Haus und hat somit wohl "Sonderrechte", meint er jedenfalls. Es gibt immer wieder Probleme mit ihm. Da geht es zum Beispiel um die Kellerabteile. Er hat 3 Kellerabteile, in den er seinen stinkenden Schinken aufhängt. Wir haben ein Kellerabteil. Das ist ja noch in Ordnung. Auch wenn es eigentlich unfair ist. Nur mal zum Thema "Sonderrechte". Dann der Garten, das ist unser "Hauptproblem". Als wir eingezogen sind habe ich gefragt ob wir ein Stückchen Garten für ein Beet bekommen, da er bis jetzt immer den Garten gemacht hat. Der Garten ist so aufgeteilt: Hinter dem Haus eine etwas größere Wiese mit seinem Beet, das rundherum um die Wiese geht. Links und rechts an den Seiten des Hauses ist jeweils ein Stück mit einer ganz kleinen Wiese. Das rechte Stück haben wir "bekommen". Als ich am nächsten Tag mein Beet herrichten wollte,war mitten auf der kleinen Wiese die Wiese umgebudelt und ein kleines angepflanztes Beet. Über die Monate hinweg stritten wir uns darüber, bis ich die Vermieterin eingeschalten habe. Sie hat ihm darauf einen netten Brief geschrieben, in dem Stand, dass er das wegmachen solle, er hat ja schon genug Beete. Also kam das weg und ich konnte mein Stück im Herbst dann selber gestalten. Dann die große Wiese. Seit dem er das kleine Beet widerwillig hergegeben hat dürfen wir die große Wiese laut ihm nicht mehr betreten. Er hat die Wäscheleinen abgenommen und meinen Tisch uns vor die Garage gestellt. Daraufhin habe ich mich wieder bei der Vermieterin beschwert und sie sagte, dass dieses Stück allen gehört, wenn man sich darum kümmert und den Rasen mäht. Das Haus hat einen eigenen Rasenmäher, der aber in einem Kellerabteil meines Nachbarn gesperrt ist. Somit kann ich den Rasen ja nicht mähen. Und heute hat er mich angeschrien, ich solle von dem Rasen herunter als ich ein bisschen mit meinem Welpen darauf gespielt habe. Daraufhin gab es wieder einen heftigen Streit. Seit ich meinen Welpen habe, schaut er außerdem ständig aus dem Fenster und beobachtet uns. Meistens kommt er dann auch raus und läuft so rum als hätte er was zu tun. In die Garage oder sein Gartenhäuschen (das er gegen den Willen der Vermieterin da hingestellt hat). Ich weis nicht mehr weiter und habe schon richtig Angst vor ihm. Die Vermieterin hilft uns auch nicht weiter, die ist selber damit überfordert. Außerdem ist er derHausmeister und liest die Zählerstände und deswegen "braucht" sie ihn im Haus. Was kann ich gegen ihn tun?

Haus, Wohnung, Garten, Miete, Mietrecht, Belästigung, Nachbarn
Vermieter überweist Miete zurück!

Hallo Zusammen,

Ich bin über einen interessanten Artikel gestoßen.http://www.gutefrage.net/frage/vermieter-ueberweist-die-miete-zurueck Dieser ist zwar ein schon in die Jahre gekommenen, welcher jedoch nie abschließend geklärt wurde.

In meinem Beispiel hat mich mein Vermieter ordentlich Kündigen wollen. Ein Grund gab er in der Kündigung nicht an, jedoch gab es zwischen uns im Vorfeld den ein oder anderen Streit über banalitäten wie Kalkablagerung auf Sanitäramatur oder Geschirr, welches nicht in die Küchenschränke verräumt wurde. Der Grundlosen Kündigung habe ich wiedersprochen. Er stellte mir eine Nachfrist für den Auszug, und erklärt ebenfalls in dem Schreiben meine Kündigung als unwirksam. Als ich seiner Nachfrist nicht nachkam tauschte er das Schloss aus. Den Schlüssel zum neuen Schloss erhielt ich erst mit einer Einstweiligen Verfügung.

Seit dem überweist der Vermieter regelmäßig die von mir Überwiesene Miete zurück. Verwendungszweck: "Irrüberweisung". Angesprochen habe ich ihn darauf nicht. Der Vermieter überweist wahrscheinlich um sicherzustellen nicht stillschweigend sich damit einverstanden zu erklären, dass ich jetzt doch weiterhin in der Wohung wohne. Das Mietverhältnis ist hinüber und ich werde ausziehen. Mit eigenem Kündigungsschreiben!!

Meine Frage ist jetzt jedoch, was ich mit der zurücküberwiesenen Miete anstellen soll. Hat der Vermieter trotz seinem Verhalten noch anspruch auf die Miete? Oder nur auf die Nebenkosten? Verjährt ein solcher Anspruch. Lässt sich die zurücküberwiesene Miete vllt bei Auszug sogar mit der Kaution verrechnen??

Bsp. Ich kaufe einen Apfel und bezahle diesen. Wirft mir darauf hin der Verkäufer das Geld für diesen Apfel hinterher sehe ich dies als Geschenk an und würde nicht auf die Idee kommen, den Verkäufer mit der Bezahlung des Apfels zu nötigen.

Viel Spaß beim Grübeln Manfred

Miete, Mietrecht, annahmeverzug
Ist ein wechsel einer Sozialwohnung möglich?

Hallo vorab gesagt ich weis das Leben ist kein Wunschkonzert! Bitte erst mal genau durchlesen bevor man unnötige kommentare abgiebt !! Also ich lebe mit meiner tochter (5) in einer 2 Zimmer Sozialwohnung. Ich bin momentan aufgrund einer Erkrankung als nicht Arbeitsfähig geschrieben, ich bin aber im moment in behandlung und möchte dann auch eine Ausbildung machen. Bis ich die Ausbildung fertig habe bin ich leider immernoch auf Hartz4 angewiesen da man in der Ausbildung ja nicht viel verdient. Das bedeutet wenn ich jetzt meine Wohnung wechseln möchte brauche ich leider wieder eine Sozialwohnung weil ich mir eine andere bzw einen Makler nicht leisten kann. Nun zu den Gründen warum ich wechseln möchte. Der erste Grund ist das ich im 4. Stock ohne Aufzug wohne bedeutet ich muss jeden Großeinkauf in den 4. Stock schleppen aufgrund meiner Erkrankung habe ich auch starke Muskelschmerzen wie auch probleme mit der Lunge was bedeutet ich brech jedes mal fast zusammen wenn ich oben ankomme. Der zweite Grund ist das ich den Tiefgaragenplatz hier bezahlen muss und zwar selbst das sind 35 Euro weniger im Monat die ich habe, ich versteh nicht das es sowas bei Sozialwohnungen gibt aber es ist nunmal so. Des weiteren ist die Wohnung so geschnitten das das Wohnzimmer in dem ich schlafe das durchgangszimmer von meiner Tochter ist heist wenn sie Nachts auf toilette geht wache ich auf da ich eh extreme Schlafprobleme habe ist das sehr schlecht. Wenn ich Besuch habe kann sie nicht schlafen weil selbst wenn man leise spricht oder der fernseher leise läuft hört sie das... Es is wirklich doof und das sind ja eigentlich alles sachen wo man sagt ja gut ok aber das mit dem Geld ist wirklich bescheiden da diese Wohnungen hier in München eh schon recht teuer sind. Ich weis nicht wie ich es am besten anstellen soll dem herrn vom Sozialamt weis zu machen das ich die Wohnung wechseln möchte weil ich mir dabei eh schon dumm vorkomme eht das überhaupt oder muss ich dazu warten bis meine Tochter 6 ist da ich ja dann Anspruch auf ein zimmer mehr habe? Bitte keine dummen Kommentare wie gesagt ich weis das man sich sowas nicht aussuchen kann und ich eh schon ein schlechtes Gewissen habe ich weis auch das es leute gibt die viel dringender eine Wohnung brauchen und das ich dann eh ersteinmal auf eine Warteliste komme ist mir auch klar. Also vielleicht hat ja jemand damit erfahrung gemacht und kann mir weiterhelfen ich muss wirklich dringend aus dieser Wohnung raus weil ein par sachen die ich jetzt hier auch nicht nennen mag auch noch dazu kommen. Vielen Dank schon mal :) LG

Männer, Miete, Umzug, Frauen, Mietrecht, Anwalt, Krankheit, Sozialamt, Soziales
Mietvertrag rückwirkend unterschreiben?

Situation ist folgende: Juni 2012 bin ich zu meinem Freund gezogen. Vermieter ist sein Vater. Damals hieß es, wir brauchen den Mietvertrag nicht ändern, reicht wenn mein Freund als Mieter drinsteht, Miete geht von seinem Konto ab und "im Falle einer Trennung" zieh ICH aus. Der Vater meines Freundes hat eine Schreinerei, in der auch mein Freund arbeitet. Die Firma hatte 2011 eine schwere Zeit, sodass wir unser komplettes Erspartes seinen Eltern gegeben haben. ... dummerweise ohne es vertraglich festzusetzen, deswegen werden wir auch warscheinlich keinen Cent wiederbekommen. Da es der Firma letztes Jahr so schlecht ging, hat mein Freund viele Monate auf Gehalt verzichtet und wir haben von meinem Geld gelebt. Haben dafür mit seinem Vater, unserem Vermieter, mündlich vereinbart, dass wir in dieser Zeit keine Miete zahlen müssen. ... Lange Rede, kurzer Sinn - mein Freund hat sich mit seinem Vater gestritten und dieser will jetzt, dass ich rückwirkend den Mietvertrag zum 1.6.2012 unterschreibe. Angeblich muss das sein wegen Versicherung, Steuern...was weiss ich! In Wahrheit aber soll ich unterschreiben, weil er sich mit seinem Sohn zerstritten hat und nun die Miete des letzten Jahres einfordert. (Und das obwohl das Geld, das wir IHM geliehen haben einige Monate zuvor, doppelt so viel ist, wie er Miete bekommen würde). Jedenfalls steht er jeden Tag auf der Matte und drängt mich, den Mietvertrag 7 Monate rückwirkend zu unterzeichnen, um dann von MIR die Miete des letzten Jahres einfordern zu können........ kann mir jemand sagen ob er das kann - darf und welche Möglichkeit mir da bleibt?!

Miete, Recht, Vermieter, Mietvertrag, mietschulden
SGB XII Genossenschaftsanteile darlehensweise; wie soll das gehen?

Hallo,

ich bin Empfängerin von Leistungen des SGB XII aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit. Ich bin 28 Jahre alt und auf der Suche nach einer kleinen Wohnung. Nun habe ich ein Brief mit einem Wohnungsangebot bekommen. So weit, so gut..

Jedenfalls steht jetzt im Brief, dass die Geschäftsanteile einer 2-Raum-Wohnung bei 2.400 Euro liegen. Beim Amt wurde mit dann heute mitgeteilt, dass es darlehensweise bezahlt werden würde. Meine Frage ist nun: Wie meinen die das? Also, muss ich da selbst etwas vom Regelbedarf abzwacken oder geht vom Regelsatz nur ein gewisser prozentualer Betrag ab, damit die das überhaupt auf diese Art und Weise handhaben? Ich verstehe das nicht so genau....

Außerdem zum Wohnungsangebot gehörend:

Wohnung: 52,10 m² Wohnfläche

Grundmiete: 245,00 Euro

Betriebskosten kalt: 55,00 Euro

Betriebskosten warm: 50,00 Euro

Gesamtmiete 350,00 Euro

Im Vergleich dazu nun das, was das Amt mir bewilligen würde ( in meiner Wohngegend ) :

Wohnung: 50m² Wohnfläche

Grundmiete: 225,00 Euro

Betriebskosten kalt: 61,50 Euro

Betriebskosten warm: 69,00 Euro

Gesamtmiete: 355,50 Euro

Nun meinte die nette Dame vom Amt, die Wohnung sei in der Grundmiete mit 20 Euro zu teuer und dementsprechend ungeeignet für mich. Scheinbar waren die 2,10 m² nich wirklich von großer Bedeutung, weil theoretisch wäre die Wohnung zu groß für mich alleine (wenn mans mal so betrachtet..).

Eigentlich hätte das Amt 5,50 Euro gespart wenn sie mir die Wohung geben würden. Als ich dort saß, ist mir nicht aufgefallen, dass die Wohung, für die ich mich interessiere eigentlich um 5,50 Euro günstiger ist als das, was die sich eben vorstellen. Kann mir das bitte einfach mal jemand erklären ODER mir einen Ratschlag geben um doch noch an diese Wohnung zu kommen...

Miete, Darlehen, Finanzierung, Genossenschaftsanteile, Sozialamt, Sozialhilfe

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