PayPal: "eine Rückzahlung an Sie ist fehlgeschlagen"?

Hi,

ich hatte jemandem als Dienstleistung in die Niederlande Geld gesendet, aber wir haben uns auf eine Stornierung des Auftrags geeinigt (privat, nicht ebay), sodass der Verkäufer eine Rückzahlung durchgeführt hat. Der Verkäufer an sich kommt seriös rüber. Nun heißt es heute Nachmittag (4 Tage nach der Rückkzahlung), dass die Rückzahlung nicht erfolgreich verarbeitet wurde (in der Historie steht "STORNIERT"). Gleichzeitig bekam ich heute ja auch die E-Mail von Paypal (s.u.), "Rückzahlung an Sie ist fehlgeschlagen". Sofort habe ich mich an den Verkäufer gewandt und ihm die Situation geschildert, allerdings hat dieser mir ein Foto der Transaktion (bei der ebenso "fehlgeschlagen" steht) geschickt (Bild 2); von meiner Ansicht aus sieht das so aus wie bei Bild 3 (letztes).

Der Telefon-Support von PayPal konnte mir anscheinend auch nicht helfen, weil es hieß, dass "er es ja versucht hat zurückzuzahlen", was so viel heißen soll, dass er keine betrügerischen Absichten hat. Aber ich bin der Meinung, dass man auch nach einer Rückzahlung die Lastschrift seitens der Bank stoppen kann.. Das kann doch nicht sein, dass man so über PayPal betrügen kann...

Mein Geld kann doch nicht einfach weg sein (was der Support aber auch meinte).

Habe noch nie gesehen, dass sowas überhaupt möglich ist, und diesen Fall hatte ich auch noch nie. Hat jemand eine Ahnung?

Grüße

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Geld, Bank, Käuferschutz, PayPal, Rückzahlung, fehlgeschlagen, Storno, Wirtschaft und Finanzen
Wie kann ich mein Geld zurück bekommen (Badoo)?

Leider bin ich auf einen Trick herein gefallen und dieser ist eine wirklich miese Nummer. Ich wollte ein Premium Abo abschließen, pro Woche 5,90€. Was der Haken an der ganzen Sache ist wurde nicht gesagt. Da hat man natürlich seine Zahlungsmethode hinterlegt. Nun der Supergau, ich habe Punkte bekommen das Problem war, dass diese Punkte etwas kosten 24,49€. Ich konnte keinen Hinweis erkennen und surfte weiter und verbrauchte auch die Punkte. Zu meinen Bedauern musste ich feststellen, dass gestern und heute 24,49€ abgebucht wurden und 50€ sozusagen verbraten wurden für ein wenig schreiben und rum geklicke. Wo ich das Sah habe ich das Abo natürlich gleich gekündigt und die Zahlungsmethode entfernt. Nun habe ich den Support angeschrieben und gesagt es war nicht klar zu erkennen, dass diese Punkte 24,49€ sowie, dass die Zahlungsmethode dauerhaft angelegt wird! Die haben mir gesagt für das ABO kann ich meine 5,90€ wieder haben, aber nicht für die Punket. Sauer wie ich war habe ich nun geschrieben, dass ich es als Masche ansehe und es Betrug ist, da dieses beim Klick nicht zu erkennen. Jetzt habe ich natürlich die Angst, dass wenn ich nicht zahle also die Abbuchungen zurück ziehe, dass sie mit Inkasso kommen! Das selbe hatte ich nämlich schon mal bei Parship! Abo war gekündigt, aber die wollten mit Inkasso dann noch 130€ haben, was ich zahlen musste! Was kann ich nun tun. Sollte ich sicherheitshalber nichts zurück buchen lassen und es zahlen. Es ist in meinen Augen einfach eine Masche gegen den Verbraucher!

Badoo, Käuferschutz
Anwaltskosten wegen PayPal Fall übernehmen?

Hallo

Mein Freund hat vor ein paar Wochen ein iPhone SE gold auf eBay Kleinanzeigen gekauft. Leider hat er dabei übersehen, dass es eine Aktivierungssperre hat. Der Verkäufer zeigt sich sehr unverständnisvoll und ist überhaupt nicht kooperativ. Wir wissen natürlich dass es seine Schuld ist, dass er es übersehen hat. Nun stellte sich aber heraus dass das Handy auch nicht 32 GB verfügt sondern nur über 16 GB (dies wird bei Eingabe der IMEI angezeigt). Er hat alles über PayPal bezahlt mit Käuferschutz. Da der Verkäufer auch nicht mehr geantwortet hat, haben wir ihn zuerst aufgefordert, das Geld zurück zu überweisen und dass wir dann das Handy zurück schicken.

Er meinte sofort, dass wir ja einen Fall aufmachen können und wir von seinem Anwalt hören. Darauf haben wir gar nicht mehr reagiert und einfach einen Fall aufgemacht, da mein Freund ja auch nicht das bekommen hat, wofür er bezahlt hat (32 GB). Jetzt schickt er andauernd Nachrichten, dass wir seine Anwaltskosten wegen dem PayPal Fall bezahlen müssen, dabei wurde ja auch noch gar nichts entschieden von PayPal.

Was sollen wir jetzt machen? Es handelt sich ja auch nur um läppische 45€.. jeder Anwalt wird dem Verkäufer doch auslachen genauso jeder Richter. Sollten wir versuchen den PayPal Fall irgendwie zurück zu ziehen bzw geht dies? Eigentlich hat er bisher ja auch gar keinen Grund für die Einschaltung eines Anwaltes weil PayPal uns weder Recht noch Unrecht zugeschrieben hat.. und das Handy ist ja auch bezahlt.

Sowieso wirkt der Verkäufer immer mehr, als ob das Handy geklaut ist oder so. (Originalrechnung gibt er nicht raus, Apple ID und E-Mail Adresse weiß er nicht mehr, das Handy hat angeblich seiner Frau gehört, Handy per Briefpost und ohne Absender verschickt!..)

Lg

Handy, Smartphone, Recht, Anwalt, Gesetz, Käuferschutz, PayPal, PayPal-Käuferschutz
Paypal - Betrogen / 500€ weg, gibt's Möglichkeiten?

Guten Abend ihr Lieben, Ich wende mich an euch mit einem großen Problemen, was mich derzeit auch sehr mitnimmt.

Ps: Wer keine Lust hat, einen Text zu lesen, sollte es auch nicht machen, für alle anderen, so kurz wie möglich :

Der ganze Handel war eine riesen Odysee. Hab mir eine gtx 1080 ti bei ebay Kleinanzeigen gekauft, Geld bezahlt - Karte kam nie bei mir an, Paket bei 20% in Sendungsverfolgung über Wochen. Mit VK kommuniziert und nach ewigem hin und her nun das GROSSE PROBLEM: Er meinte akute Geldnot zu haben und er habe einen Freund der ihm noch Geld schuldet, dieser solle mir 500 Euro überweisen, da das Paypal Konto des VK nicht freigeschaltet war. Man glaube kaum ich bekam das Geld tatsächlich zurück und er hat angeblich einen Fall wegen verschwundenem Paket geöffnet bei DHL. Resümee : ich schaue gestern nichts ahnend in mein PayPal und sehe Kontostand 500€ im Minus!!!! Sein angeblicher Freund hat das Geld zurück gezogen (ich weiß, per Käuferschutz das dümmste was ich machen konnte... michselberschlagen) und nun legt er die sache so aus, als seien die 500 Euro rechtmäßig seine, da er dieses angebliche iPhone - welches er als Zweck der 500 Euro angab - nie von mir erhalten habe und ich mich darum kümmern soll dass das Paket wieder auftaucht, dabei habe ich nie ein iPhone verkauft noch jemals besessen.

Danke fürs Lesen!!! Ich glaube, die Situation ist sehr aussichtslos, gerade weil sie so verstrickt ist?! Kann ich zum Anwalt gehen?! Soll ich Paypal anrufen? Habe ich schlichtweg Pech gehabt? Bitte, helft mir.. Ich bin echt am Ende.. Danke nochmal.

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Wish Bestellung von Zoll abgefangen wegen Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz, muss ich die Ware bezahlen?

Hallo an alle,

Ich habe ein Elektroprodukt, genauer ein UV Gerät für Gelnägel, bei Wish bestellt, welches der Zoll beschlagnahmt hat aufgrund des Verstoßes gegen das Produktscherheitsgesetzes. Dass es beschlagnahmt wurde ist völlig rechtens und ich hätte vorher dran denken können aber gut im Nachhinein ist man immer schlauer eventuell…

Ich habe jetzt die Wiederausfuhr zurück zum Absender beantragt. Daher ist meine Frage jetzt, wenn ich die Ware wieder zurückschicke, bin ich weiterhin verpflichtet die Ware zu bezahlen? Immerhin habe ich die Ware ja nicht. Rechnung läuft über Klarna. Diese wissen auch schon Bescheid und haben die Rechnung erst mal pausiert.

Einfach reklamieren geht leider nicht da Wish mich für Reklamationen gesperrt hat, obwohl ich eigentlich genau 3-mal was reklamiert habe wegen massiven Schäden und das inklusive Bildbeweis. Den Kundenservice kontaktieren ist leider auch unmöglich, weil ich ständig nur diese 0815-Antworten bekomme von Wegen ich muss meinen Ruf wiederherstellen, um wieder was reklamieren zu können.

Das war auch definitiv das letzte mal dass ich da bestellt habe….

Vllt kenn hier jemand die Situation, und kann mir helfen, ob ich die Ware zahlen muss oder wie ich Wish kontaktieren kann oder ob ich auf den Kosten sitzen bleibe und dieses unnötige Lehrgeld zahlen muss

Vielen Dank im Voraus! 😊

Recht, Zoll, Bestellung, Käuferschutz, Klarna, Wish-App
Käufer erhält defekte Ware wer ist Schuld?

Hallo liebe Community,

Ich habe eine Frage zum folgenden Ereignis, unzwar habe ich von ein paar Wochen ein elektronisches Gerät (TV Gerät), auf der Verkaufsplattform eBay Kleinanzeigen, Verkauft. (Privatpersonen Käufer sowie Verkäufer)

Der Käufer meldete, knapp zwei stunden nach Erhalt der Ware, einen Defekt. Da ich dieses Gerät nachweislich in einem, wie in der anzeigen beschriebenen Zustand, versendet habe, mussten wir (Käufer und Verkäufer) davon ausgehen, dass das Gerät während der Zustellung an den Käufer den Defekt erhalten haben muss.

Der Käufer wandte sich mit Bilder, die ich dem Käufer zukommen lassen habe und die genausten die einzelnen schritt des verpacken beweisen, an das von mir beauftragte Versandunternehmen. Das Versandunternehmen äußerte sich ein paar Tage später zu dem Thema und behauptete, dass der Defekt an der Ware mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die mangelhafte Verpackung zusammenhänge, und das Versandunternehmen, dafür nicht aufkommen würde.

Zur Verpackung muss ich Sagen, dass in der Artinselbeschreibung des Angebotes ausdrücklich darauf hinwies, dass das Gerät, nicht in der OV versendet wird, und der Artikel, in mehreren lagen Schaumstoff, Klarsichtfolie und einen enganliegenden Karton versendet wird. Da ich kein Spediteur bin, habe ich mit besten wissen und gewissen, dass Gerät dem Versandunternehmen übergeben.

Der Käufer bestand vor Abschluss des Kaufes, dass das Gerät, an ihn Versendet werden soll.

Ich habe bis dato keinen Visuellen Beweis erhalten das,

- die an den Käufer versendete Ware defekt ist und das der Defekt nach erhalten der Ware aufgetreten ist,

- keinen Schriftlichen Nachlass von dem Versandunternehmen erhalten habe, die die Behauptung belegen, (Kopie der E-Mail)

- und keine Visuellen beweise dafür, dass es sich hierbei, eventuell um einen Defekt an der Verpackung handelt (Karton defekt, Risse etc.).

Kann ich mich in diesen fall auf § 447 I BGB berufen? Da es nachweislich der Wunsch des Verkäufers war, die war an ihn zu senden.

Gruß

Recht, Kleinanzeigen, Käuferschutz, Rechtslage, Verkäuferschutz, defekte Ware

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