Schönen guten Tag, liebe Community,
Ich habe vorgestern eine Grafikkarte bei Ebay erstanden (sehr gutes Geschäft für mich) allerdings hat der Verkäufer, nach dem die Auktion zu Ende war und ich schon via PayPal bezahlt hatte, den verkauf abgebrochen Grund war „Artikel nicht mehr vorrätig oder beschädigt“.
Nach nachfragen von meiner Seite aus antwortete er mir damit das er die Karte schon auf Kleinanzeigen verkauft habe und sie nicht mehr im Angebot hätte.
Was sich als Lüge herausstellte, denn er setzte die gleiche Karte mit den gleichen Bildern und Beschreibung erneut zur Auktion ein. Als ich ihm darauf angesprochen habe, erzählte er mir, dass er die gleiche Karte von einem Freund verkaufen würde … was ja nun mal eine dreiste Lüge ist.
Ich fühle mich hier schon bisschen hintergangen und weil es auch um mehrere hundert euro bis sogar in den tausender Bereich geht, möchte ich meine Ware auch erhalten.
Ich bin der Meinung, dass durch die Auktion auf Ebay ein bindender Kaufvertrag entstanden ist und ich bräuchte jetzt eure Hilfe, mein Recht durchzusetzen.
PS: Ich habe von allen Sachen Screenshots gemacht.
So jetzt weg von der Vorgeschichte und zu meiner eigentlichen Frage, wie und was kann ich da jetzt Rechtlich per Anwalt oder auch über Ebay regeln oder bin ich einfach Hilflos in dieser Sache?
Ich wäre euch sehr verbunden, wenn ihr mir da weiterhelfen könntet, eventuell von Leuten, die schon Erfahrung mit solchen Sachen gemacht haben.
Mit freundlichen Grüßen
Robin S.