Wenn jemand die ganze Zeit behauptet, er habe einen Doktortitel, und sich später herausstellt, dass er gelogen hat, ist dies dann strafbar?

6 Antworten

Wenn er das offiziell macht und sich zB mit einem erfundenen Titel bewirbt, dann ist das ein Missbrauch von Titeln nach §132 StGB. Mit einer solchen Titelanmaßung können nach unten aufgeführten Quellen verschiedene Folgen verbunden sein:

  • Geldstrafen
  • strafrechtliche Verfolgung mit eventuellen Freiheitsstrafen
  • Es könnten Schadensersatzforderungen gestellt werden
  • falls derjenige angestellt ist droht die fristlose Kündigung aufgrund arglistiger Täuschung
  • Rückzahlung erhaltenen Gehaltes

https://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html

https://hoesmann.eu/titelmissbrauch/

https://www.anwalt.de/rechtstipps/missbrauch-von-titeln-a-stgb_115125.html

Was man im privaten Rahmen so behauptet ist eine andere Sache.

Die Dissertationsschrift macht noch keinen Doktor, die ist erstmal nur eine Ausarbeitung. Jeder kann eine Arbeit schreiben, zum Promovieren muss die dann erstmal durch die Prüfer und andere für gut befunden werden, da ist einiges an Formalien zu erfüllen. Dann wird man zur Prüfung zugelassen, muss seine Arbeit verteidigen, bekommt kritische Fragen gestellt. Wenn man das bestanden hat, dann muss man die Arbeit noch veröffentlichen. Erst dann bekommt man die Promotionsurkunde und kann seinen Titel führen. Eine Dissertation kann durchaus auch abgelehnt werden, wenn sie Standards verletzt oder schlicht nicht gut genug ist. Sprich, zum Nachweis des Titels müsstest Du nach der Promotionsurkunde fragen, die Dissertation bringt Dir nicht viel, es sei denn sie ist veröffentlicht. In diesem Fall könntest Du sie auch online suchen, Autor und Titelstichpunkte sollten genügen um sie zu finden, es sei denn, sie ist schon sehr alt (und selbst dann). Oft werden die erfolgreichen Promotionen auch auf dem Homepages der entsprechenden Institute gelistet.


Soelller 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 02:35

vielen Dank

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Salue

Hier ein Auszug aus einem Artikel einer bekannten Konsumentenorganisation in der Schweiz:

Behörden sind machtlos

Das sei klar berechnend und störend, findet auch Christina Baumann vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation gegenüber dem Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1. Etwas dagegen tun könne man aber nicht. Denn der Doktortitel sei in der Schweiz nicht geschützt: «Der Bund kann nur die Titel seiner Schulen – also ETH und Fachhochschulen – schützen, die Universitätskantone jeweils die Titel von ihren Institutionen.»

Wer auf einer Visitenkarte einen Doktortitel mit «h.c.» angibt, hat deshalb auch nicht mit rechtlichen Konsequenzen zu rechnen: «Wenn Sie ganz klar angeben, dass es sich um einen Doktortitel ‹h.c.› handelt und von welcher Institution er ist, dann machen Sie sich nicht strafbar», erklärt Christina Baumann. Im Falle von doktortitel24.de wird der Titel übrigens von einer amerikanischen Kirche verliehen, deren Vorsteher der Geschäftsinhaber der Internetseite doktortiell24.de ist. Auch das ist rechtlich möglich – in den USA ist es ein leichtes, eine x-beliebige Kirche zu eröffnen.


Soelller 
Beitragsersteller
 01.09.2020, 02:35

Danke

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darf ich ihm [sic] dann dazu auffordern mir seine Dissertation zu zeigen?

Sinnvoller wäre es, wenn du dir seine Promotionsurkunde zeigen lassen würdest.

Und wenn er es nicht zeigen kann, macht er sich irgendwie strafbar oder so ?

https://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html

Nicht, wenn er es nur im privaten Umfeld äussert.

Er macht sich nur strafbar, wenn er den nicht vorhandenen Titel beruflich nutzt.