Stehen im Führungszeugnis Belegart 0 Anzeigen drinnen?
Ich habe 2 ungeklärte Anzeigen bekommen und muss das Führungszeugnis nach Belegart 0 abgeben. Nun frage ich mich, ob die Anzeigen sichtbar sind.
Ich wurde nicht verurteilt
3 Antworten
Nein, natürlich stehen Anzeigen nicht im Führungszeugnis. Nur Verurteilungen.
Wo kämen wir denn da hin!? Jeder kann jeden wegen allem anzeigen. Das hätte null Sinn wenn das da drin stehen würde.
Es handelt sich um das Behördliche Führungszeugnis. Ich meine Rechtskräftige verurteilungen stehen da in jedem Fall drinnen.
Dann steht da (wahrscheinlich noch nichts) drinnen: https://kujus-strafverteidigung.de/blog/was-gelangt-alles-in-das-fuehrungszeugnis/#:~:text=Beh%C3%B6rdliches%20F%C3%BChrungszeugnis%20%E2%80%93%20Belegart%20O,-F%C3%BChrungszeugnisse%20zur%20Vorlage&text=Im%20beh%C3%B6rdlichen%20F%C3%BChrungszeugnis%20sind%20neben,einer%20Gewerbeerlaubnis%20oder%20eines%20Waffenscheins.
Bei einer möglichen Einstellung im öffentlichen Dienst wird aber ja auch oft nach laufenden Strafverfahren gefragt. Es empfiehlt sich grundsätzlich diese Frage wahrheitsgemäß zu beantworten. Ich habe nie etwas gemacht in der richtung aber nur so ganz allgemein ( da ich bald in den öd gehe)
Nur Verurteilungen stehen im Bundeszentralregister. Ob sie das ins Führungszeugnis schaffen, ist von mehreren Faktoren abhängig. Aber Anzeigen sind gar nichts. Allerdings musst du laufende Verfahren ggfs. angeben, und bis zur Ein- / Anstellung abgeschlossen sein mit Freispruch, oder eingestellt.
Nö. Rechtskräftig Verurteilte stehen zunächst im BZR. Ob sie im Führungszeugnis stehen, hängt von bestimmten Faktoren ab.