Rechtsberatung Stalking?

5 Antworten

Definition Stalking:

Stalking bezeichnet wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt.

Woher ich das weiß:Recherche
Still  09.09.2020, 07:30

Hier mal eine bessere Erklärung:

1. Nachstellung / strafbares Stalking gemäß § 238 StGB

Stalking, juristisch Nachstellung ist das nicht nur vorübergehende, willentliche und wiederholte (beharrliche) Kontaktaufnahme, Verfolgen oder Belästigen einer Person, die dadurch nicht unerheblich in ihrer physischen oder psychischen Unversehrtheit unmittelbar, mittelbar oder langfristig bedroht und geschädigt wird.

Nicht jede Belästigung ist strafrechtlich als Stalking respektive Nachstellung strafbar, da beharrlich und so einschneidend für die betroffene Person sein, dass diese ihre Lebensumstände ändert, z.B. die Wohnung, den Arbeitsplatz oder wichtige Lebensgewohnheiten ändert.

Ne. Die können dich ja schlichtweg blockieren.

Problematischer wird es erst dann wenn derjenige dann anfängt neue Kontos zu machen und denen wieder folgt.

Ansonsten das was Andi gesagt hat.

das ist nicht strafbar, du sieht doch nur das, was er öffentlich reingestellt hat. Allerdings wird er vielleicht merken, dass du es bist??? oder nutzt du dazu Fakeaccount? Auch das wird ggf. auffallen. Zudem kann dieses ständige Profilbesuchen auch ne Art Sucht werden...man sieht viele Sachen und bildet sich ggf. was drauf ein und fühlt sich dann mies...denn direkten Kontakt hat man ja nicht zu der Person...somit irgendwie schon ein Art von Nachstellung...

Schlichtweg: Nein!

Es ist keine Straftat hä??? 😂😂