Wer haftet wenn sich im Sportverein ein Kind verletzt und z.B. die Aufsichtspflicht verletzt wurde?

3 Antworten

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Die Versicherung des Vereins, die er ja bestimmt hat. Sollte es keine Versicherung geben, solltest Du Deine Übungsleitetätigkeit sofort einstellen.

Letztlich haftet im Regelfall der Verein.

Das eigentliche Problem liegt aber woanders:

Leider ist diese Entwicklung in unserem Land nicht mehr aufzuhalten. Noch vor 20 Jahren hat man dies unter "bedauerlicher Unfall" abgehakt. Heutzutage sucht jeder nach Verantwortlichen, insbesondere die Eltern, welche ihre Kinder in Vereinen "abliefern" um selbst mal Ruhe zu haben.

Früher wusste man, dass es im Winter draußen glatt sein kann und hat aufgepasst. Heute laufen die Leute sorglos herum und suchen jemand, den sie verklagen können, wenn sie auf einem nicht geräumten Weg ausrutschen und zu Fall kommen.

Früher wusste man, dass Wasser keine Balken hat und ging nur ins Wasser, wenn man Schwimmen gelernt hatte. Heute springt jeder Depp ins Wasser und dann verklagen die Eltern den Bürgermeister, wenn ein Badeweiher nicht gesperrt war.

Diese Beispiele könnte man bis ins unendliche erweitern.

Wen wundert es daher, wenn Vereine sich nun mit entsprechenden Einverständniserklärungen absichern, um selbst nicht in die Haftung zu kommen?

Armes Deutschland....

Keine Ahnung, könnte ich bestimmt meine Eltern fragen aber es ist mitten in der Nacht und ich denke das die Eltern haften, das ist aber eher eine Vermutung.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich mache täglich Sport.