Guten Tag,

ich interessiere mich aktuell für den dualen Studiengang der Rechtspflege. Ich weiß, das man später mit zusätzlicher Prüfung und Ausbildung zu einem Amtsanwalt werden kann.

Das klingt zwar in der Theorie ganz toll, aber wie sehr ist das eigentlich realisierbar?

Mit freundlichen Grüßen