Wie hoch darf die Kaltmiete einer Wohnung sein beim Jobcenter?

4 Antworten

Kommt darauf an wo man wohnt und wie viele Personen zum Haushalt gehören.

Gibst Du im Internet einmal angemessene KDU - und den Namen deiner Stadt ein, da solltest Du die max. angemessene Bruttokaltmiete = Grundmiete + kalte Nebenkosten finden, Abschlag für Heizkosten und ggf. Wasser kommen da noch dazu.

KDU =-Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom, der muss aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt bzw. eigenem Einkommen selber gezahlt werden.


Es geht immer nach der Bruttokaltmiete = Warmmiete ohne Heizkosten.

Die maximal zulässige Bruttokaltmiete ist von Ort zu Ort verschieden. Deshalb bitte das zuständige Jobcenter kontaktieren.


isomatte  26.04.2022, 19:43

Bruttokaltmiete = Grundmiete + kalte Nebenkosten, ohne Abschlag für Heizkosten und ggf.Wasser !

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Kommt auf die Kommune, die Anzahl der Leistungsberechtigten, sowie die Größe der Wohnung an.

In unserer Kommune liegt die Bruttokaltmiete für eine Person bei 366,00 Euro und diese darf nicht größer als 50qm2 sein. Stromkosten werden von der Kommune übernommen.


DogDiego  26.04.2022, 09:37

Übernahme von Stromkosten wäre aber großzügig, weil normalerweise sind die im Regelsatz enthalten.

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LenciMay  26.04.2022, 09:58
@DogDiego

Es kommt immer drauf an. Bei uns tatsächlich werden die Stromkosten übernommen.

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isomatte  26.04.2022, 10:16
@LenciMay

Das glaube ich nicht, es sei denn, die Wohnung wird mit Strom geheizt, oder das Wasser muss dezentral durch einen Boiler oder Durchlauferhitzer erwärmt werden.

Der Abschlag für normalen Haushaltsstrom muss man aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt selber zahlen, denn darin ist eine Pauschale dafür enthalten, oder aus eigenem Einkommen, sollte welches erzielt werden.

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