Ich wurde zum Bewerbungsgespräch eingeladen, muss ich den Job annehmen?

Hallo, erst zu meiner Person,

ich habe im März mein Studium abgebrochen und auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz, dementsprechend bin ich seit 2 Monaten auch arbeitslos und beziehe ALG.

Meine Beraterin vom Jobcenter sagte mir nun das ich zur Überbrückung zur Ausbildung, sofern ich einen Platz bekommen sollte, arbeiten soll. Dagegen habe ich ja auch prinzipiell nichts ABER..

vor 1 Woche habe ich Post von einer Firma bekommen die mich zu einem Vorstellungsgespräch einladet, allerdings ist diese in der nächstgrößten Stadt und die Pendelzeit beläuft sich auf 1,5-2 Stunden jeweils hin und zurück. Der exakte Wortlauf war: ,,Wir haben ihr Profil von der Agentur für Arbeit erhalten und..)". Ich besitze weder Auto noch Führerschein also muss ich auf die Öffentlichen Verkehrsmittel zurückgreifen und ich frage mich wie ich die Fahrtkosten stemmen soll. Dazu kommt auch, dass ich lange (Zug)fahrten nicht ausstehen kann und ich sehr Reisekrank werde, als ich beim Studium meine Familie besuchte, lag ich nach Ankunft immer 1 Tag im Bett wegen Übelkeit.

Nun endlich meine Frage:

Muss ich den Termin zum Vorstellungsgespräch wahrnehmen und eventuell auch ein Arbeitsverhältnis eingehen oder drohen mir sonst Sanktionen? Betonung auf Muss.

Denn ich habe auch selber Bewerbungen auf Stellen in meiner Heimat geschickt die für mich sehr leicht zu erreichen sind und mir natürlich viel mehr zusagen. Falls mir ein Vertrag von der oben beschriebenen Firma angeboten wird, kann ich nicht sagen das ich diesen erst mitnehme und in Ruhe urteilen möchte und das ich noch auf andere Bewerbungsrückmeldungen warte ? Oder drohen mir dann Sanktionen ?

Mit freundlichen Grüßen

Arbeit, Recht, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Glaubt ihr, dass es Leute gibt, die einfach dazu bestimmt sind, langzeitarbeitslos zu sein?

Ich sehe mich da als eines von vielen Beispielen. Seit 2014 habe ich weder in einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit gearbeitet noch Schule besucht. Lediglich keinen Hauptschulabschluss kann ich vorweisen.

Sage aber gleich dazu, dass ich erst seit einem Jahr von ALG2 lebe. Zuvor habe ich Zuhause o. bei Verwandten gewohnt, war familienversichert, und ging geringfügigen Beschäftigungen nach.

Mein ALG2 Bezug ging zudem mit Auflagen einher. Letztes Jahr besuchte ich also eine Maßnahme. Andere Leute die dort waren, wohnten teilweise in einem Obdachlosen/Resozialisierungs-Haus. Waren auch Langzeitarbeitslose dabei, die seit 10, 15 Jahren keiner Tätigkeit nachgingen.

Das Jobcenter meinte dann, dass eine andere Maßnahme besser für mich wäre. Also ging ich dann dieses Jahr in eine andere Maßnahme, wo die Arbeitsfähigkeit erprobt wird, u. a. durch Praktika, etc.

Praktika konnte ich mir nicht selber aussuchen. Die wurden für mich anhand meiner Einschränkungen und Qualifikationen herausgesucht. Nur einfache Helfertätigkeiten, wozu ich keine Lust habe. Oder WfbM, wo ich nervlich wegen der Tätigkeit und der Atmosphäre fast durchdrehen könnte...

Das, was ich machen möchte, wird nicht berücksichtigt. Z. B. kaufmännische Tätigkeiten oder eine Ausbildung. Aber wegen meiner Erwerbsminderung eben nur in Teilzeit möglich.

Übrigens stellt sich das Jobcenter bei einer Ausbildung auch quer. Finanzieren die nicht.

Mal ganz davon abgesehen, dass ich nicht einmal in Helfertätigkeiten einen Job bekommen habe, bisher. Wird ja nur durch Praktika geschaut, wie fit ich bin.

Das Einzige war das Jobcenter mir zu bieten hat, sind also Maßnahmen. Von der direkten Arbeitsvermittlung bin ich um Galaxien entfernt.

Ich fühle mich so, als würde es für mich keinen Beruf geben, als wäre ich dazu bestimmt, für ewig langzeitarbeitslos zu sein, und an Maßnahmen teilzunehmen.

Ja 73%
Nein 27%
Fühle mich genau so 0%
Schule, Glaube, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Philosophie und Gesellschaft, Beruf und Büro, Umfrage
Wegen Maßnahme Geldsperre beim Jobcenter?

Guten Abend Leute :) Ich mache mir die ganze Zeit den Kopf verrückt und finde keine konkrete Antwort im Internet weshalb ich es hier versuche. Und zwar bin ich seit letztes Jahr Sommer in einer Maßnahme (wegen Bewerbungshilfe usw). Ich hätte letzte Woche Freitag erst um 13 Uhr in die Maßnahme gemüsst, allerdings bekam ich mit meinen Magen Probleme und hing quasi nur auf Klo fest, da es auch schon 12 Uhr war konnte ich an diesen Tag nicht mehr zum Arzt. Und ja ich bin relativ früh aufgestanden aber anscheinend habe ich mir was mit dem Magen eingefangen und müsste alle 5 Minuten aufs Klo weshalb ich nicht dazu kam mich fertig zu machen.

Meine Maßnahme habe ich am Freitag auch bescheid gegeben dass ich es nicht mehr rechtzeitig schaffen werde und nächste Woche zum Arzt gehen werde. Gestern habe ich beim Arzt angerufen und habe erst heute einen Termin bekommen und wurde auch von gestern an krankgeschrieben (Leider geht es mir jetzt noch schlechter und ich bekam mehr Probleme als nur Magenschmerzen und muss jetzt auch noch einen PCR Test machen)

Aber das Problem ist, ich wurde nicht für Freitag krankgeschrieben da die Ärztin nur ein Tag eine rückwirkende Krankenmeldung (AUB) machen kann. Quasi bin ich für ein Tag unentschuldigt und habe dadurch große Angst dass ich eine Geldsperre vom Jobcenter bekomme (Ich kam durch das Jobcenter in die Maßnahme)

Hat jemand Erfahrung was Geldsperre angeht? Und bitte achtet nicht auf meine Rechtschreibung habe den Text in Schnelle geschrieben 🥲

Gesundheit und Medizin, Jobcenter, Maßnahme
Kann ich das Jobcenter verklagen?

Hi,

ich war knapp drei Wochen in einer Notschlafstelle in Köln am 19.04 habe ich einen Antrag auf ALG2 sowie eine Mietbescheinigung an das Jobcenter Bonn eingereicht nach einer Woche wurde mir eine Angemesenheitsbescheinigung zugeschickt und eine Bitte, um den beidseitigen unterschriebenen Mietvertrag an das Jobcenter Bonn zu schicken nun ich habe das gemacht. Der Mietvertrag beginnt am 01.05 seit ein zwei Tage darauf hat die Firma bzw. der Vermieter zwei E-Mails geschickt und fragte nach der Überweisung der Kaution sowie der Miete. Das Jobcenter hat mir eine E-Mail geschrieben, dass ich am 02.05 einen telefonischen Termin habe, um meinen Antrag auf ALG2 zu bearbeiten!!!!I

Ich habe beim Jobcenter Bonn angerufen aber die Mitarbeiterin am Telefon weiß auch nix und sagte ich soll abwarten.

Am 02.05 es wurde mir in dem telefonischen Gespräch mitgeteilt, dass ich einen Antrag auf ALG2 nochmal beantragen muss, da ich ab dem 01.05 in Bonn sein soll außerdem sagte mir der Mitarbeiter dass er eine Post an die neue Adresse schicken wird um zu überprüfen, ob ich dort wohne!!! Nach viel Mühe konnte ich dem erklären,dass ich erst in der Wohnung sein muss um weitere Briefe vom Jobcenter bekommen kann letztendlich hatVermieter mir die Wohnung abgegeben.

Den Antrag ist heute beim Jobcenter per Post zugestellt.

Heute habe ich diese E-Mail vom Vermieter bekommen.

Ich habe mir vor , am Montag zum Jobcenter zugehen und richtig beschweren und eine sofortige Lösung verlangen.

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Rechtsanwalt, Recht, ALG I, ALG II, Amtsgericht, Jobcenter, Sozialgericht, verklagen

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