Darf ich eigentlich viertausend Euro auf mein privates Konto einzahlen, ohne dass das Jobcenter nachfragt?

9 Antworten

Erst einmal müsste man wissen wie alt Du bist, denn in normalen Zeiten, ohne die Sonderregelung wegen Vermögen bis 31. Dezember 2022 ( Antragsteller max. 60 000 € und jede weitere zum Haushalt gehörende Person 30 000 € ) dürftest Du nur 150 € pro Lebensjahr + 750 € für notwendige Anschaffungen haben.

Unter 21 Jahren max. 3100 € + diese 750 € für notwendige Anschaffungen.

Und selbst wenn Du diese 4000 € oder mehr haben dürftest, wird es dann mit 100 % Sicherheit zu Nachfragen vom Jobcenter kommen, wenn dem Jobcenter keine Angaben über das Vermögen gemacht wurden und es dann plötzlich zu einer Einzahlung von 4000 € kommt.

Deshalb wird muss man im Normalfall bei einem WBA - nicht nur Nachweise in Kopie von Kontoauszügen usw. einreichen oder vorlegen, sondern auch Angaben über Ersparnisse machen, die man z.B. unterm Kopfkissen hat.

Wenn man das schön macht und man dann max. diesen angegebenen Betrag aufs Konto einzahlt, dann hätte man bei evtl. Rückfragen vom Jobcenter ja eine gute Erklärung dafür.


verreisterNutzer  10.07.2022, 16:06

Lol ich streiche im WBA alles durch und schreib es hat sich nichts geändert und es ist jetzt schon 3 mal durch gegangen. Nie irgendwelche Rückfragen etc..

Eigentlich wird man ja auch nach den aktuellen Verhältnissen gefragt und muss alle Anlagen soweit ich weiß aufs neue ausfüllen.

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isomatte  10.07.2022, 16:12
@verreisterNutzer

Dann hast Du einfach nur Glück gehabt.

Sicher wird man in einem WBA - auch nach den aktuellen Verhältnissen gefragt, aber da muss man keine Anlagen neu ausfüllen, sondern nur wahrheitsgemäße Angaben machen und wenn möglich Nachweise in Kopie erbringen.

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verreisterNutzer  10.07.2022, 16:14
@isomatte

Ich hatte nur meine PP auszüge hinzugefügt wie damals vom JC befohlen wurde. Aber auch nur für die letzten 4 Wochen. Hat gereicht

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isomatte  10.07.2022, 16:16
@verreisterNutzer

Kommt immer auf das jeweilige Jobcenter und zum größten Teil natürlich auf den SB - an der den Antrag in die Hände bekommt.

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verreisterNutzer  10.07.2022, 16:23
@isomatte

Dachte es ist immer der selbe sb

Bei mir steht immer drauf zb. HERR SB1

Auf allen leistungssachen steht der drauf

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isomatte  10.07.2022, 16:34
@verreisterNutzer

Ist bei mir nicht so.

Kommt natürlich auch darauf an wo man wohnt und wie viele Mitarbeiter es da gibt, die dann in der Leistungsabteilung für die Anträge zuständig sind.

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Wenn das Geld aus Deinem eigenen Vermögen stammt (Du es von einem anderen Konto umbuchst oder Eigentum verkauft hast), ist das kein Problem- vor allem dann nicht, wenn Du bei der Antragstellung korrekte Angaben gemacht hast und Herkunft aus Deinem eigenen Bermögen nachweisen kannst.

Bekommst du das Geld geschenkt, musst Du das dem Jobcenter mitteilen, der Betrag wird dann als einmalige Einnahme angerechnet.

Irgendwas heimlich machen wollen, ist nicht zu empfehlen. Es kommt meistens doch raus.

Wenn du Leistungen vom Jobcenter beziehst, musst du deine Konten offenlegen und Rechenschaft ablegen, woher das Geld kommt oder wenn du es ausgegeben hast, wofür. Sie können dir außerdem die Leistungen kürzen, da du ja selbst Geld hast.

Die Einzahlung würde sicherlich hinterfragt werden, wobei Einnahmen bzw. Einkommen eigeninitiativ zu melden sind.

Wahrscheinlich schon. Aufgrund der Sozialschutzpakete der Bundesregierung, wird derzeit nur ´erhebliches Vermögen´ beim Bezug von Alg 2 berücksichtigt. Das beträgt bei einer Einzelperson 60.000 € .

https://www.bmas.de/DE/Corona/Fragen-und-Antworten/Fragen-und-Antworten-Zugang-SGB2/faq-zugang-sgb2.html#:~:text=%2D%20oder%20%2Drentenversicherungen.-,Was%20ist%2C%20wenn%20die%20Antragsteller%20%C3%BCber%20erhebliches%20Verm%C3%B6gen%20verf%C3%BCgen%3F,Jobcenter%20pr%C3%BCft%20den%20Leistungsanspruch%20genau.

Im Zeitraum bis 31.12.2022 musst Du Beträge bis 59.999 € nicht gegenüber dem Jobcenter angeben.

Bei Einkommen ist das anders. Ist die Frage, ob deine Einzahlung als Einkommen oder als Vermögen gewertet werden muss.