Zahlt das Jobcenter das Geld für Mai oder dann für April rückwirkend?
Meine Freundin bezieht seid 3 Monaten Harz4, geht aber am 01.05 wieder arbeiten.
Logisch, muss sie für Mai erst arbeiten, um für Mai Geld zu kriegen dh ende Mai die Auszahlung.
Zahlt das Jobcenter das Geld am 30.04 im voraus für Mai oder dann für April rückwirkend?
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4 Antworten
Für April gab es Ende März schon Leistungen gezahlt.
Hat sie schon einen Aufhebungsbescheid bekommen, wenn ja ab wann wurden die Leistungen aufgehoben ?
Normalerweise müsste das Jobcenter bis zum ersten Eingang von Lohn weiter Leistungen zahlen, um aber eine Überzahlung zu vermeiden, stellen viele Jobcenter die Leistungen vorsorglich ein wenn sie noch können und zahlen dann lieber etwas nach, falls ihr noch etwas zugestanden hat.
Deshalb sollte man bei Unklarheiten lieber vorher einen schriftlichen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung stellen.
Wenn sie aber noch im Mai Lohn bekommt, dann muss die Leistung für Mai zumindest anteilig erstattet werden, auf schriftlichen formlosen Antrag ist das im Regelfall auch in Raten möglich.
Kommt dann auf den Bedarf und das Brutto und Nettoeinkommen an und was am Ende an anrechenbarem Netto Erwerbseinkommen bleibt.
Im schlimmsten Fall müsste dann die komplette Leistung für Mai erstattet werden.
Arbeitslosengeld 2 wird grundsätzlich monatlich im Voraus bezahlt.
Ob die Freundin aufgrund ihrer Arbeitsaufnahme zu Ende dieses Monats noch ALG 2 für Mai erhält, hängt vom Jobcenter bzw. vom Sachbearbeiter ab.
Wenn sie Ender Mai Arbeitsentgelt erhält und für Mai noch Arbeitslosengeld 2, so entsteht dadurch eine Rückforderung des Jobcenters.
Wie kommst Du darauf, daß hier Arbeitslosengeld 2 rückwirkend gezahlt wird?
Wenn sie dann Ende Mai ihr Gehalt bekommt, wird sie dieses Geld wieder zurückzahlen müssen, eventuell in Raten.
Für Mai gibt es keine Regelleistung mehr, wenn sie den Mai komplett arbeitet.
Früher gab es so etwas wie Überbrückungsgeld als Darlehen.
Wann sie arbeitet spielt keine Rolle.
Es kommt alleine darauf an, wann der Lohn gebucht wird.
Sollte der Lohn erst im Juli gebucht worden sein, so steht ihr natürlich die volle Leistung noch für Mai vom Jobcenter zu.
Also so pauschal kannst du da nicht sagen, dass es keine regelleistung für Mai mehr geben würde.
Es gilt das Zuflussprinzip
rückwirkend für die miete im april? sie hätte doch kein geld wenn wir im mai erst arbeiten muss, sie kriegt das geld erst ende mai.
Wenn Sie am 1.4. bzw meist um den 28-29.3. keine Leistung erhalten habt, gibt es da höchstens etwas rückwirkend.
Fragt nach, ob es noch das Überbrückungsgeld gibt.
Sprich mit dem neuen AG, wann das Geld überwiesen wird, Verzichte auf etwaige mögliche Abschlagszahlungen
Aber Wiesel1978: Vorsichtig mit solchen "Tipps".
Wenn man mit dem Arbeitgeber was vereinbart, damit der Lohn später kommt und man sich dadurch quasi Leistungen "unberechtigt erschleicht", dann kann das auch ganz schnell ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des Sozialbetruges mit sich führen.
Muss nicht sein, aber solche Tipps sind sehr gefährlich, da einem eben schnell Absicht unterstellt werden kann.
Hartz 4 wird immer im Voraus bezahlt, also Ende April für den Monat Mai. Wenn dann Ende Mai das Gehalt eingeht, wird sie diesen Betrag - eventuell auf Raten - wieder zurückzahlen müssen.