Ich beziehe Hartz IV bei der Heiz und Betriebskostenabrechnung habe ich letztes Jahr 313€ vom Vermieter zurück bekommen. Was tun?

6 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Welchen Teil von "Mitwirkungspflichten" hast du nicht verstanden?

https://dejure.org/gesetze/SGB_I/60.html

Melden, verrechnen lassen (Raten) und hoffen, dass die Sache nicht an den Staatsanwalt geht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Claudia567 
Beitragsersteller
 15.04.2022, 17:17

Also Staatsanwalt finde ich etwas übertrieben ich habe es doch nicht behalten es wurde gepfändet von meinem Konto

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kevin1905  15.04.2022, 17:20
@Claudia567

Es ist dir zugeflossen und du hast diesen Zufluss nicht gemeldet. Damit hast du dem kommunalen Träger Geld unterschlagen, welches ihm zusteht. Andererseits erwartest du ja auch, dass das JC eine Nachzahlung übernimmt, falls sie anfällt.

Einer Pfändung hättest du mit einem P-Konto vorbeugen können.

Also melde es nach und zahl es in Raten zurück. Es wird eine Anhörung nach § 24 SGB X geben und je nachdem, wie du dich äußerst wird es ggf. zu Konsequenzen kommen.

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Richi008  15.04.2022, 17:20
@Claudia567

Du hast von dieser Einnahme gewusst und es bewusst verschwiegen.

auch wenn das Geld gepfändet wurde , ist ein Teil deiner Schuld beglichen.

das nennt man halt Betrug.

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Claudia567 
Beitragsersteller
 15.04.2022, 17:24
@kevin1905

Danke für die Antwort die ist sehr hilfreich. Erlich gesagt wußte ich nicht das die eine Nachzahlung übernehmen würden.

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da ich zwei Pfändungen auf meinem Konto habe

Hast Du kein P.-Konto? Eventuell hättest Du dir den Freibetrag für den Monat des Guthabeneingangs erhöhen lassen können.

da sie nicht gefragt haben.

Das müssen sie auch nicht. Es gibt Mitwirkungspflicht - Du hättest die Gutschrift eigeninitiativ melden müssen.

Was könnte da auf mich zu kommen?

Im besten Fall nur eine Rückforderung - im schlimmsten Fall Rückforderung plus Strafverfahren.

Bei mir haben sie das immer mit dem H4 verrechnet. Heißt ich bekam weniger H4.

Und ich habe auch immer gewartet bis die mich auffordern. Freiwillig geb ich kein Geld raus.


Claudia567 
Beitragsersteller
 15.04.2022, 20:19

Vielen Dank für die Antwort, erlich gesagt habe ich Angst gehabt das dem Jobcenter mitzuteilen weil es gepfändet wurde und ich Angst hatte das die mir noch den Lebensunterhalt kürzen. Wie haben die genau bei ihnen reagiert haben die sofort den ganzen Betrag gekürzt oder durften Sie eine Ratenzahlung machen??

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Yetanotherpage  16.04.2022, 10:10
@Claudia567

Bei mir waren es idR 30-50€ und das wurde komplett von der nächsten Zahlung gezogen.

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Ich habe es dem Jobcenter nicht mitgeteilt da sie nicht gefragt haben.

Die müssen dich nicht fragen, du musst das selber mitteilen!

Jetzt darfst du die 313 € ans Jobcenter zurückzahlen.


Claudia567 
Beitragsersteller
 15.04.2022, 17:12

Ich bin das erste mal beim Jobcenter seit einem Jahr ich wuste es nicht das ich es mitteilen muss. Muss ich das auf einmal zurück zahlen?

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herja  15.04.2022, 17:14
@Claudia567

Du hast sogar dafür unterschrieben, dass du das weißt!

Rede mit dem Jobcenter.

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Im Schlimmsten Falle eine Anzeige wegen Betruges.

In solchen Fällen kann man den Pfändungsfreien Betrag erhöhen lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Claudia567 
Beitragsersteller
 15.04.2022, 17:15

Wieso Betrug? Es wurde doch von meinem Konto gefähndet ich habe es doch nicht einfach behalten.

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