ALG 2 Sanktion(en) werden bis Ende 2022 ausgesetzt. Sinnvoll für "Verweigerer"?

6 Antworten

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Nein, das ist zum Glück nicht so.

Es sollen nach meiner Kenntnis nur die Sanktionen aus Pflichtverletzungen von meines Wissens nach Juli bis zum Jahresende 2022 ausgesetzt werden.

Alles andere aber, mindestens jedoch Terminversäumnisse, ist/sind weiter sanktionsfähig.

Dieses Moratorium bedeutet nicht, "dauerhartzen" zu können.


WipsDips 
Beitragsersteller
 28.04.2022, 09:00

Termine nicht wahrnehmen und Vermittlungsvorschläge ignorieren ist doch auch eine Pflichtverletzung, oder?
Also könnte im "härtesten" Fall, wenn Er es immer wieder macht, alles gestrichen werden, richtig?

DasOrakel  28.04.2022, 09:03
@WipsDips

Ein Leistungsentzug ist im begründeten Fall selbstverständlich möglich.

Wie es mit dem Nichtreagieren auf Vermittlungsvorschläge oder bei Eigenkündigungen je sanktionsmäßig aussieht, weiß ich selbst auch (noch) nicht, da der Begriff "Pflichtverletzungen" dehnbar ist.

Du darfst unter meiner Antwort auf "Hilfreich" und/oder auf "Danke" klicken/tippen, wenn Du dies für gerechtfertigt hältst.

DerSchopenhauer  28.04.2022, 09:45
@WipsDips

man lese in Deinem Link weiter:

"Soweit Leistungsberechtigte ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen im Jobcenter erscheinen, kann dies jedoch weiterhin Rechtsfolgen in Form von Leistungsminderungen nach sich ziehen."

Er hat Recht.

Die Bundesregierung will die Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger bei Verletzungen der Mitwirkungspflicht bis Ende des Jahres aussetzen. Das geht aus einem Beschluss des Kabinetts zu einem sogenannten "Sanktionsmoratorium" hervor. Es handelt sich dabei den Angaben zufolge um eine Übergangslösung bis zur Einführung des Bürgergelds, das SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart haben. 

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2022-03/hartz-iv-arbeitslosengeld-sanktionen-aussetzung-buergergeld?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.de%2F


LtColumboLAPD  29.04.2022, 11:36

Was für eine Einführung von Bügelgeld ?

DasOrakel  28.04.2022, 08:55
Er hat Recht.

Nein, hat er nicht.

DasOrakel  28.04.2022, 08:57
@BLAEKK

Nein, hat er nicht. U.a. Nichterscheinen zu Terminen bleibt sanktionsfähig.

BLAEKK  28.04.2022, 08:58
@DasOrakel

Du hast Recht. Meine Antwort ist plakativ. Manche Sanktionen werden ausgesetzt.

WipsDips 
Beitragsersteller
 28.04.2022, 09:17
@BLAEKK

https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/sanktionen-grundsicherung-2009920

Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II: Sanktionen werden ausgesetzt

Die Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen befristet ausgesetzt werden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Jobcenter dürfen damit bis zum Jahresende bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen keine Sanktionen mehr erlassen.

Die Sanktionen haben durchaus ihre Berechtigung. Als Steuerzahler kann ich die Aussetzung nicht gutheißen.

Der Punkt ist, dass eine soziale Gemeinschaft nur dann funktionieren kann, wenn alle ihren Teil beitragen und die Gemeinschaft sich gegen eine Missachtung dieses Grundsatzes zur Wehr setzen kann.

Eine Sache wird gerne vergessen. Jeder Euro, der an Sozialleistungen ausgegeben wird, wird an anderer Stelle von Anderen hart erarbeitet und bleibt dort ohne Lohn.


LtColumboLAPD  29.04.2022, 11:35

Jo, und daher sind die Millionen an Berufshartzler ja denen die wie du so treffend schreibst "hart erarbeitet" ja auch von Herzen dankbar 👍🤣

Natürlich ist das sinnvoll für Verweigerer. Sie bekommen dann halt den kompletten Satz.