ALG 2 Sanktion(en) werden bis Ende 2022 ausgesetzt. Sinnvoll für "Verweigerer"?
Vorweg: Ich habe noch (zum Glück) noch nie ALG 2 bezogen.
Aber was mich interessiert:
ALG 2 Sanktionen werden bis Ende des Jahres ausgesetzt.
Mein Bekannter / Kumpel, ist ALG 2 Bezieher, jedoch gewollt und zum Teil ein starker Verweigerer. Er lachte und meint, jetzt können Sie mir nichts mehr, meine Termine nehme ich auch nicht mehr wahr.
Ist das tatsächlich so, das ALG 2 Bezieher gar keine Sanktionen mehr bekommen, selbst wenn Sie einen Termin, in ihrem Jobcenter, bei ihrem Sachbearbeiter einfach unentschuldigt nicht wahrnehmen?
Ich kann mir das alles nicht so vorstellen, wie Er es mir Gestern Abend sagte.
Danke für Eure Aufklärung.
6 Antworten
Nein, das ist zum Glück nicht so.
Es sollen nach meiner Kenntnis nur die Sanktionen aus Pflichtverletzungen von meines Wissens nach Juli bis zum Jahresende 2022 ausgesetzt werden.
Alles andere aber, mindestens jedoch Terminversäumnisse, ist/sind weiter sanktionsfähig.
Dieses Moratorium bedeutet nicht, "dauerhartzen" zu können.
Ein Leistungsentzug ist im begründeten Fall selbstverständlich möglich.
Wie es mit dem Nichtreagieren auf Vermittlungsvorschläge oder bei Eigenkündigungen je sanktionsmäßig aussieht, weiß ich selbst auch (noch) nicht, da der Begriff "Pflichtverletzungen" dehnbar ist.
Du darfst unter meiner Antwort auf "Hilfreich" und/oder auf "Danke" klicken/tippen, wenn Du dies für gerechtfertigt hältst.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/sanktionen-grundsicherung-2009920
Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II: Sanktionen werden ausgesetztDie Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen befristet ausgesetzt werden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Jobcenter dürfen damit bis zum Jahresende bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen keine Sanktionen mehr erlassen.
man lese in Deinem Link weiter:
"Soweit Leistungsberechtigte ohne wichtigen Grund nicht zu vereinbarten Terminen im Jobcenter erscheinen, kann dies jedoch weiterhin Rechtsfolgen in Form von Leistungsminderungen nach sich ziehen."
Er hat Recht.
Die Bundesregierung will die Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger bei Verletzungen der Mitwirkungspflicht bis Ende des Jahres aussetzen. Das geht aus einem Beschluss des Kabinetts zu einem sogenannten "Sanktionsmoratorium" hervor. Es handelt sich dabei den Angaben zufolge um eine Übergangslösung bis zur Einführung des Bürgergelds, das SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag vereinbart haben.
Du hast Recht. Meine Antwort ist plakativ. Manche Sanktionen werden ausgesetzt.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/sanktionen-grundsicherung-2009920
Grundsicherung für Arbeitssuchende SGB II: Sanktionen werden ausgesetztDie Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen befristet ausgesetzt werden. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Jobcenter dürfen damit bis zum Jahresende bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen keine Sanktionen mehr erlassen.
Die Sanktionen haben durchaus ihre Berechtigung. Als Steuerzahler kann ich die Aussetzung nicht gutheißen.
Der Punkt ist, dass eine soziale Gemeinschaft nur dann funktionieren kann, wenn alle ihren Teil beitragen und die Gemeinschaft sich gegen eine Missachtung dieses Grundsatzes zur Wehr setzen kann.
Eine Sache wird gerne vergessen. Jeder Euro, der an Sozialleistungen ausgegeben wird, wird an anderer Stelle von Anderen hart erarbeitet und bleibt dort ohne Lohn.
Jo, und daher sind die Millionen an Berufshartzler ja denen die wie du so treffend schreibst "hart erarbeitet" ja auch von Herzen dankbar 👍🤣
Natürlich ist das sinnvoll für Verweigerer. Sie bekommen dann halt den kompletten Satz.
Ja, genau so ist es.
Termine nicht wahrnehmen und Vermittlungsvorschläge ignorieren ist doch auch eine Pflichtverletzung, oder?
Also könnte im "härtesten" Fall, wenn Er es immer wieder macht, alles gestrichen werden, richtig?