minijob bei jobcenter anmelden?

6 Antworten

Wenn von da Leistungen bezogen werden, dann muss es auch vorher gemeldet und das Einkommen später entsprechend nachgewiesen werden, auch z.B. den Zufluss durch Kopie vom Kontoauszug.

Im Internet findest Du eine ALG - 2 Veränderungsmitteilung zum Ausdrucken, die Du dann ans Jobcenter schicken kannst.

Auf Erwerbseinkommen gelten ab der Vollendung des 15 Lebensjahres die Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll, dass sind vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Bei 450 € Brutto stünden dir z.B. 170 € Freibetrag zu, bekämst Du dann diese 450 € auch Netto ohne Abzüge aufs Konto, dann würde der Freibetrag davon theoretisch abgezogen und es blieben dann max. 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen.

Das würde deiner Mutter dann von deinem Bedarf abgezogen und Du solltest diesen Betrag dann selber an deine Mutter zahlen, aber das müsst ihr dann unter euch klären, auf jeden Fall müssen dir dann zumindest theoretisch deine angenommenen 170 € Freibetrag bleiben.

Würdest Du z.B. weiterhin zur Schule gehen, dann such dir aus dem Internet einmal ALG - 2 Ferienjob, da könntest Du nämlich pro Jahr in den Ferien bis zu 2400 € ohne Anrechnung auf deinen Bedarf verdienen.

Darüber hinaus würden dann wieder die normalen Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll gelten.

Der Minijob muß dem Jobcenter gemeldet werden.

Zusätzlich muß er der Minjobzentrale gemeldet werden, worum sich jedoch der Arbeitgeber kümmert.

Ganz klar - nicht nur Deine Mutter bekommt Leistungen nach SGB II ( Hartz IV ) sondern auch für Dich werden Leistungen gezahlt.

Und somit ist jeder Job welchen Du annimmst - und das daraus resultierende Einkommen dem JC zu melden.

Von Deinem Verdienst bleibenn dann die ersten 100 Euro anrhhnungvfrei und vom Betrag darüber hinaus weiter 20 %. So dass bei einem Minijob bei 450 Euro max. 170 Euro anrechnungsfrei bleiben . Der Rest würde auf Deinen Bedarf angerechnet werden.


isomatte  15.04.2022, 05:04

Das nur max. 170 € ohne Anrechnung bleiben muss nicht zwingend der Fall sein, denn bei über 400 € Brutto im Monat sind auch erhöhte notwendige und nachweisbare berufsbedingte Aufwendungen von mehr als 70 € pro Monat zusätzlich absetzbar.