Ist eine Forderung vom Jobcenter nach 9 Jahren rechtens?
Ich habe vor kurzem Post vom Inkasso des Jobcenters erhalten, darin geht es darum, Forderungen des Jobcenters zu begleichen.
Die erhaltenen Leistungen wurden von mir ( bzw. von meinen Eltern) bezogen, als ich noch minderjährig war (2011), die Rückzahlungsforderung wurden allerdings bereits zu meiner Volljährigkeit festgestellt (2013) - und können laut Jobcenter daher geltend gemacht werden
Nun sehe ich persönlich zum ersten Mal von der Rückforderung und habe derzeit das Geld ja auch überhaupt nicht verwaltet - scheinbar muss ich dennoch nun dafür aufkommen.
Ist das rechtlich richtig? Verjährt sowas nicht? Oder gibt es da nicht eine gesetzliche Regelung, die greifen müsste, damit junge Menschen nicht direkt mit Schulden der Familie belastet werden?
Würde mich über Erfahrungen und Tipps zu dem Thema freuen.
6 Antworten
Bitte zu einem Anwalt für Sozialrecht gehen. Fristwahrend jetzt sofort Widerspruch gegen einlegen. Die Begründung schreibt dann der Anwalt denen.
Der Bescheid ist bestandskräftig ... Widerspruch nützt gar nichts - die Vollstreckung kann 30 Jahre ab Unanfechtbarkeit erfolgen.
oder zu einer sozialberatungstelle gehen oder zur verbraucherberatungsstelle gehen, zur schuldnerberatungstelle. ich würde das auch für verjährt halten.
Bescheide verjähren nach 30 Jahren
nein, ich meine einen Verwaltungsakt. In dem Fall wohl ein Rückzahlungsbescheid.
Wenns einen Titel gibt (und da kann man bei einem Inkasso von ausgehen) kann da 10 Jahre lang vollstreckt werden.
Würde erst einmal anrufen und versuchen das zu klären. Im Idealfall rechtlichen Beistand suchen zur Klärung
Inkasso heisst nicht gleich einen Titel, Das Inkasso droht eine Zwangsvollstreckung an und somit ist dann ein Titel erst zustande gekommen. Da sie es nur angedroht haben aber bisher kein Titel vorliegt ist dort eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Also es ist verjährt.
"Wann verjähren Schulden bei Inkasso-Maßnahmen? Auch wenn ein Inkassounternehmen mit der Eintreibung von Schulden beauftragt wird, gilt die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist."
Ich würde einfach ein Schreiben dahin schicken, dass die verpennt haben zu Vollstrecken und es somit deren Problem ist.
es geht hier um Forderungen des JC ... hier gilt das SGB X
der Bescheid ist bestandskräftig seit 2013 und 30 Jahre lang vollstreckbar
"Das höchste deutsche Sozialgericht hat nämlich entschieden, dass Erstattungsforderungen der Jobcenter binnen vier Jahren verjähren und Mahnungen der Jobcenter die Verjährung nicht unterbrechen."
▷Wie verjähren Rückforderungen des Jobcenters? (hartz4widerspruch.de)
es lebe das gesunde Halbwissen ...
Drum eben, hast du denn auch gelesen, dass in dem Artikel dasselbe steht wie ich es grade geschrieben habe ? 4 Jahre wenn das Jobcenter NICHT reagiert. Zuletzt hat das JC einen Versuch 2013 gestartet schreibt doch der Fragesteller. Es ist also schon 9 Jahre her und seitdem hat weder das Inkasso oder das Jobcenter sich gemeldet - Korrekt ? Insofern hat es sich erledigt und ist binnen 3 oder wie in deinem geschickten Artikel und wie ich dir ebenfalls markiert geschrieben habe nach 4 Jahren verjährt:) es lebe das gesunde Halbwissen.
Die Forderung kann durchaus rechtlich begründet sein.
Du solltest sie entweder zahlen, eine Ratenzahlung beantragen oder ggf. zu Prüfzwecken einem Fachanwalt für Sozialrecht vorlegen:
(1) Ein Verwaltungsakt, der zur Feststellung oder Durchsetzung des Anspruchs eines öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers erlassen wird, hemmt die Verjährung dieses Anspruchs. Die Hemmung endet mit Eintritt der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsakts oder sechs Monate nach seiner anderweitigen Erledigung.
(2) Ist ein Verwaltungsakt im Sinne des Absatzes 1 unanfechtbar geworden, beträgt die Verjährungsfrist 30 Jahre.
Du meist Titel, und die von Dir genannte Frist stimmt nur, sofern die Verjährung nicht gehemmt wird.