Habe ich einen Anspruch auf Erstaustattung durch Jobcenter?
Man lebt in einer 3er WG als Student.
Man will das Studium abbrechen und eine neue Wohnung allein haben.
Gilt das als Neugründung?
beziehst du den auch aktuell Leistungen vom Jobcenter ?
Nope. Ich habe auch niemals.
2 Antworten
Studenten haben grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG 2, und Erstausstattung gibt es grundsätzlich nur für Wohnungs- bzw. für Haushaltsgegenstände, die man vorher noch nicht besessen hat.
Nein. Genauso wenig wie auf Hartz4 oder sonstige Leistungen.
türlich, er ist 30, somit u25 und hat damit ganz normal anspruch auf erstausstattung und alg2.
Nein.
Ich zitiere mal Kristall08
Nicht, wenn man Nicht-EU-Ausländer ohne gültige Aufenthaltserlaubnis ist.
das er nicht-eu-ler sei, steht hier nicht und somit auch nicht zur debatte
Das steht zur Debatte, da das über den User längst bekannt ist.
Der User ist hier seit über 250 Accounts bekannt: Ägypter Ü30, der mit einem Studentenvisum nach Deutschland kam, nie eine Uni von innen gesehen hat, sich dafür mit Betrügereien und diversen anderen Aktivitäten strafbar gemacht hat, hat jetzt eine Ausreiseaufforderung vorliegen.
Sein größtes Ziel ist, sich ins deutsche Sozialsystem einzuschleichen.
Das als Zusammenfassung zur Vorgeschichte.
klar hat er anspruch auf leistungen.