Wann zahlt das Job Center die Miete?
Ich habe Anfang des Jahres eine Wohnung vermietet und die Vermutung, dass mich der Mieter getäuscht hat. 2 Monate ist keine Miete gekommen und nun teilt er mit, dass das Job Center die Miete übernehmen werde. Ich habe von ihm zuvor zwar keine Schufa Auskunft bekommen, wohl aber diverse Abrechnungen, die er als selbständiger Handwerker in den letzten Monaten erstellt hat. Ich glaube, jetzt fällt mir mein Vertrauen, dass der Mann gut in seiner Branche verdient, gewaltig auf die Füße. Frage: Wenn das Job Center die Miete zahlt, ist dann automatisch von einem Hartz 4 Bezug der betroffenen Person auszugehen?
8 Antworten
Dann solltest Du ja auch ein paar Zahlen auf den Abrechnungen gesehen haben !
Wenn er sich nicht erst selbstständig gemacht hat, dann sollte er soviel Umsätze und Gewinn als Handwerker erzielen, dass er dann sicher keine Leistungen mehr vom Jobcenter gezahlt bekommt.
Hast Du ihn einmal nach einem Bewilligungsbescheid vom Jobcenter gefragt, oder woher weiß er sonst das die Miete vom Jobcenter gezahlt wird ?
Hier nur einmal den Bedarf der z.B.ein Single derzeit hat, dass wären min. 449 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch die Warmmiete.
Angenommen er müsste bei dir 551 Euro an Warmmiete zahlen, dann läge sein Bedarf bei monatlich min. 1000 Euro, hätte er selber kein Einkommen.
Würde er angenommen im Monat auf nur 2000 Euro Brutto kommen, dann könnte er derzeit max.einen Freibetrag nach Paragraf 11 b SGB - ll von 300 Euro vom Nettoeinkommen anziehen und natürlich seine nachweisbaren berufsbedingten und notwendigen Aufwendungen.
Der Mann ist selbständig.
Warum sollte da das Jobcenter einspringen?
Nach 2 Monate Mietverzug kannst Du fristlos kündigen.
Das würde ich auch tun, sonst vergehen noch etliche Monate ohne Miete.
Wieso bist Du so fahrlässig bei der Mieterwahl?
Das solltest Du Deinen Anwalt fragen. Ich bin mir da nicht so sicher. Ist nur ein Bauchgefühl.
Ja, mein Anwalt wird sich damit beschäftigen. Übrigen werde lt. 'Mieter' das JC auch die immer noch nicht gezahlte Kaution übernehmen. Was ich mittlerweile ebenfalls für eine Lüge halte.
Du bist völlig sehr leichtsinning. Die Kaution erwarte ich immer in Bar vor dem Vertragsabschluß. Mir scheint es ist besser wenn Du die Wohnung verkaufst und nicht mehr vermietest, denn Du scheinst es nicht drauf zu haben.
Ja, ich weiß dass mir hier eine Menge Fehler unterlaufen sind. Aber ich hatte mich voll auf die Renovierung der maroden Hütte konzentriert und den Gedanken an die spätere Vermietung vernachlässigt. Shit happens.
Jetzt muss ich noch mal ein Honorar für den Anwalt draufpacken, was nicht hätte sein müssen.
Meine erste Vermietung war auch ein Reinfall. Hatte einen jungen Kosovoalbaner. Ja er hat immer pünktlich die Miete bezahlt, aber er ging mir auf die Nerven. Er hatte ständig was aus zu setzen. Zum Glück ist er nach 2 Jahren wieder aus gezogen. Danach hatte ich 2 weitere Mieterwechsel, aber war mit allen zufrieden. Ich habe aber auch meine ganz bestimmte Vorstellung wen ich als Mieter haben möchte. Keine Polizisten, Steuerberater, Lehrer oder Anwälte. Am besten Angestellte vom Krankenhaus. Die sind sehr erträglich und haben nie was zu motzen. Auch wenn die nicht viel verdienen sind sie sehr zuverlässig und umgänglich. Auch würde ich nie jemanden nehmen der sehr gut verdient, denn die sind meistens knausrig und rechthaberisch. . Vor allem sollte man sich bei der Mieterwahl viel Zeit lassen und erst einige viele anhören und kennen lernen und nicht den erstbesten nehmen.
Wenn ich den Typ losgeworden bin, werde ich sorgfältig nach einem Mieter suchen.
Habe mich übrigens vorhin mit einer Freundin über das Thema unterhalten und sie meinte, dass auch Selbstständige Mietübernahme durch das JC beantragen können, weil sie beim Arbeitsamt keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld geltend machen können. Stimmt das? Sorry, ich habe von dieser Thematik null Ahnung.
Also ist davon auszugehen, dass er H4 Bezieher ist? Oder wie muss ich das mit dem Job Center verstehen?
Da mir der Typ bei der Renovierung der Wohnung geholfen hat, habe ich ihm vertraut und ihm einen Mietvertrag zugesagt. Er wusste zwar von meiner Bitte um eine Schufa Auskunft und versprach sich darum kümmern zu wollen. Warum das bis heute nicht geschehen ist, weiß ich nun.
Ich habe nun einen Anwalt eingeschaltet, um eine Kündigung durchzusetzen.
Du solltest ihm zunächst selbst fristlos kündigen. Erst wenn das erfolglos sein sollte, dann kannst Du immer noch einen Anwalt einsetzen.
Ich möchte die Kündigung juristisch abgesichert haben und ein Anwalt kann die Täuschung besser dokumentieren.
o.k. dann mach das. Die Kosten für den Anwalt wirst Du aber selbst zahlen müssen und das nächste mal suche den Mieter etwas besser aus.
Wenn jemand Hartz 4 beantragt sind auf dem Antrag die Bankverbindung des Vermieters zu vermerken für den Fall, dass dieser die Miete von dem Leistungsbezug nicht begleicht.
Normalerweise wird der Mietanteil mit an den Leistungsempfänger überwiesen; wenn dieser jedoch trotzdem die Miete nicht zahlt kann die Arbeitsagentur den Mietanteil einbehalten und direkt an den Vermieter überweisen. Es könnte daher hier Sinn machen bei der Arbeitsagentur zu intervenieren um von dort die Miete zu bekommen; sie wird dem Leistungsempfänger dann fortan abgezogen!
Wenn jemand Hartz 4 beantragt sind auf dem Antrag die Bankverbindung des Vermieters zu vermerken für den Fall, dass dieser die Miete von dem Leistungsbezug nicht begleicht.
Unsinn
sorry, Schreibfehler. Sollte heissen "für den Fall, dass dieser Antragsteller die Miete aus dem Leistungsbezug nicht begleicht". Dann wird die Arbeitsagentur in Zukunft nämlich ggf. den Vermieter direkt bezahlen und die Miete vom Leistungsbezug abziehen!
Ob der Mieter die Miete vom JC bekommt muß dich als Vermieter nicht interessieren.
Sind 2 Monatsmieten offen kannst Du ihm fristlos kündigen.
Falls der Mieter tatsächlich Leistungsempfänger ist kann der Vermieter den Verzug bei der Arbeitsagentur melden und bewirken, dass die Miete direkt an ihn gezahlt wird. Der Leistungsempfänger wird dann entsprechend gekürzt! Als Vermieter würde ich daher die Sache bei der Arbeitsagentur melden!
Hoffentlich gibt es da nicht irgendwelche Klauseln, die eine Kündigung unwirksam machen, wenn nachträglich gezahlt wird, sei es durch den Mieter oder das JC.
Es gibt da eine "Klausel", zahlt der Mieter den kompletten Rückstand wird die fristlose Kündigung unwirksam. Darum bitte gleichzeitig (Hilfsweise) fristgerecht kündigen. Die fristgerechte Kündigung bleibt auf jeden Fall wirksam.
du kannst fristlos, ersatzweiße regulär kündigen. Die fristlose Kündigung kann er durch sofortige Zahlung einmalig aufheben, die ordentliche Kündigung bleibt bestehen. Das heißt aber nicht dass er auch wirklich auszieht.
Das ist komplizierter als ich dachte und daher bei einem Anwalt besser aufgehoben. Also fristgerechte Kündigung für den Fall, dass jetzt plötzlich Geld vom JC kommen sollte.
die frage ist ob du nicht abwarten solltest... kommt das Geld vom JC kann es dir ja egal sein.... kündigst du ihn trotzdem könnte es aber passieren dass desswegen kein Geld kommt und du ihn rausklagen musst.
Leider ist das Kind schon mit dem Mietvertrag in den Brunnen gefallen, bei selbstständigen sollte man die BWAs anfordern und vor allem die letzten 2 Einkommenssteuerbescheide.
Auch ein Selbständiger kann zusätzlich Hartz 4 beziehen . Die Miete überweist in der Regel der Hartz 4 Empfänger.
Also hat er mich auch da wieder angelogen? Wenn das Job Center bei Selbstständigen gar nicht zuständig ist?